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Kampf der Telefonfirmen Die Drücker von der Telekom

30.07.2007 ·  Im Kampf um Kunden verlieren die Telefonfirmen jetzt jeden Anstand. Sie rufen nicht nur an, sondern lauern auch in der Fußgängerzone oder klingeln an der Haustür. Die Tricks der Drücker werden immer dreister. Viele Verbraucher wissen nicht, wie sie sich wehren können.

Von Patrick Bernau
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Es klingelt an der Tür. Draußen steht ein Mann. „Ups, ich dachte, hier soll eine alte Oma wohnen“, sagt er. „Wir wollen die neuen Sozialanschlüsse für das Telefon legen. Damit können Sie kostenlos in Deutschland und ganz Europa telefonieren.“ Die Verbraucherzentrale Hamburg hat diesen Fall veröffentlicht. Das Problem dabei: So einen Sozialtarif gibt es gar nicht. Was hier angeboten werden sollte, war eine ganz normale DSL-Flatrate von Freenet. Die ist nicht mal besonders billig.

Der Werbeterror der Telefonfirmen hat eine neue Stufe erreicht. Sie rufen nicht länger nur an. Jetzt lauern ihre Vertreter auch in der Fußgängerzone und auf Baumarkt-Parkplätzen, sie klingeln auch an der Haustür. Wenn es in einem Haus viele Wohnungen gibt, drücken sie fünf Klingeln gleichzeitig, nach dem Motto: Irgendeiner wird schon die Tür aufmachen.

Hausierer: „Wir kommen, um Ihre Tarife zu senken“

Wenn die Drücker erst mal drin sind, können sie an jeder Wohnungstür klopfen und ihren Fuß in die Tür stellen. Für die Verbraucher ist das eine Plage. Denn die beworbenen Tarife sind meist gar nicht so günstig wie behauptet. Und manchmal ist das Vorgehen der Vertreter betrügerisch.

Einige tun alles, damit der Verbraucher denkt: Da steht einer von der Deutschen Telekom. Denn bei der sind viele Leute Kunde, so hoffen die Vertreter, darum haben sie mehr Vertrauen. „Ich bin von der Telekom-Firma“, sagt einer der Hausierer in Köln. „Wir kommen, um Ihre Tarife zu senken. Darf ich mal Ihre Telefonrechnung sehen?“ Um den Hals baumelt ein Schlüsselband von der Telekom. An dem hängt ein Ausweis, von dem gerade - als wäre es Zufall - nur die Rückseite zu sehen ist. Aber umdrehen will der Herr den Ausweis nicht. Wenn man ihn darum bittet, ist er ganz schnell weg.

„Für Vertreter verboten“ - Klingeln nicht mehr erlaubt

Warum sind die Drückerkolonnen jetzt so oft auf der Straße und in den Häusern unterwegs? Der Wettbewerb ist hart. Da ist den Telefonfirmen beinahe jedes Mittel recht, um neue Kunden zu gewinnen. Bisher haben sie nur angerufen, aber ungebetene Anrufe sind verboten. Das spürten die Werber langsam, glaubt die Verbraucherzentrale Hamburg. „Es gibt immer mehr Prozesse“, sagt die Rechtsexpertin Edda Castello. Tele2 zum Beispiel musste Ende Juni für seine Anrufe gleich zweimal 100.000 Euro zahlen. In den vergangenen Jahren ist das Gesetz gegen die Anrufe immer schärfer geworden. Derzeit denkt die Bundesregierung wieder über härtere Strafen nach.

Darum schicken die Firmen ihre Werber jetzt zu Fuß durch die Stadt. Fremde Telefone anzurufen ist nämlich verboten, an fremden Türen zu klingeln aber nicht. „Wie die gesamte Branche hat Freenet seine Maßnahmen im Vertrieb entsprechend angepasst, nachdem die Klarstellung im Gesetz wirksam geworden war“, sagt zum Beispiel eine Freenet-Sprecherin. Nun sind ungewollte Anrufe schon ärgerlich, ungebetene Besucher aber noch viel mehr. Edda Castello empfiehlt deshalb, einen kleinen Aufkleber mit dem Text „Für Vertreter verboten“ an der Tür anzubringen - schon ist auch das Klingeln nicht mehr erlaubt.

„Tatsächlich unterschreiben sie ein Vertragsformular“

In der Fußgängerzone und vor dem Supermarkt dürfen die Werber trotzdem stehen. Aber was sie dort erzählen, stimmt nicht immer. Nur auf einen Satz der Drücker könnten sich die Kunden fast immer verlassen, glaubt Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Er heißt: „Dieses Angebot gilt nur noch bis zum Ende des Monats.“ Wahrscheinlich komme danach ein günstigerer Tarif. Es schadet also keinesfalls, wenn Interessenten sich die Tarife zu Hause noch mal in Ruhe ansehen. Schließlich drückt der harte Wettbewerb auf dem Telefon- und DSL-Markt die Preise von Monat zu Monat.

Inzwischen hat der mündige Verbraucher gelernt: Am besten nimmt man die Informationen schriftlich mit und liest sich alles zu Hause in Ruhe durch. Doch schon das kann zu Problemen führen, wie Evelyn Keßler von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg warnt. „Oft sollen die Kunden dann einen Zettel unterschreiben. Sie glauben, damit würden sie Informationen anfordern oder an einem Gewinnspiel teilnehmen. Aber tatsächlich unterschreiben sie ein Vertragsformular.“

Eine offenbar weit verbreitete Masche

Was sie da genau bestellt haben, können die Geprellten zu Hause oft gar nicht feststellen. Denn viele der unfreiwilligen Kunden bekommen gar keinen Durchschlag des Formulars. Sonst kämen sie vielleicht auf die Idee, ihren Auftrag zu widerrufen. Dazu haben die Kunden nämlich zwei Wochen Zeit, wie der Frankfurter Rechtsanwalt Thomas Lapp erklärt. Wenn Verbraucher diese Möglichkeit nutzen, dann kostet das die Verkäufer oft ihre Provision. Auf diese Weise versuchen die Telefon-Unternehmen, ihren Werbeleuten ordentliche Manieren beizubringen. Dem Kunden hilft das wenig: Wer gar nicht weiß, was er da eigentlich bestellt hat, der widerruft auch seinen Vertrag nicht.

Auch die Telefonfirmen selbst scheinen nicht viel Vertrauen in ihre Vertreter zu haben. Einige lassen sich auf den Formularen schon bestätigen, dass sich die Drücker nicht als Mitarbeiter der Telekom ausgegeben haben. Diese Masche ist offenbar weit verbreitet. Sie scheint den Vertretern schon so in Fleisch und Blut gegangen zu sein, dass sie ihre Reflexe gar nicht mehr abstellen können. Das zeigte zum Beispiel eine Werberin in der Nähe von Frankfurt. Die stellte sich zwar als Telekom-Mitarbeiterin vor, wollte aber partout ihren Ausweis nicht zeigen. Der Kunde rief bei der Telekom an und erfuhr: Die Dame arbeitete inzwischen tatsächlich in deren Auftrag.

So schützen Sie sich vor Drückern

1. Aufkleber: Ungebetene Anrufe sind immer verboten. Unerwünschte Besuche aber nicht. Gegen die hilft ein Aufkleber an der Klingel: „Für Vertreter verboten“.

2. Unterlagen mitnehmen: Wenn die Werber in der Fußgängerzone stehen, gilt: Info-Material einpacken und zu Hause in Ruhe die Tarife vergleichen. Nichts sofort unterschreiben, auch nicht, wenn mit dieser Unterschrift angeblich nur weitere Informationen angefordert werden.

3. Durchschlag verlangen: Wer doch ein Formular ausfüllt, sollte wenigstens einen Durchschlag mitnehmen. So lässt sich zu Hause nachlesen, was man da unterschrieben hat - und die Unterschrift vielleicht rückgängig machen.

4. Zwei Wochen nachdenken: Eine Unterschrift lässt sich normalerweise innerhalb von zwei Wochen widerrufen. Um die Frist einzuhalten, muss der Widerruf nur rechtzeitig abgeschickt werden. Im Prinzip reicht eine E-Mail. Wenn die Firma aber nicht sofort reagiert, lohnt sich ein Einschreiben mit Rückschein. Dass das abgeschickt worden ist, lässt sich besser beweisen.

5. Aus dem Vertrag kommen: Auch wenn die zwei Wochen schon vorbei sind, lässt sich der Vertrag manchmal lösen. Die Widerrufsfrist gilt nämlich erst, wenn der Verkäufer ausdrücklich auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat. Wer diesen Hinweis nicht bekommen hat, kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 29.07.2007, Nr. 30 / Seite 35
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Jahrgang 1981, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft Online.

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