20.04.2006 · Die Telekom darf den Net-Rental-Vertrag, der großen DSL-Wiederverkäufern bessere Konditionen gewährt als kleinen Anbietern, weiter anbieten. Das Landgericht Köln hat eine Klage von Freenet abgewiesen.
Die Deutsche Telekom darf den umstrittenen Net-Rental-Vertrag, der großen DSL-Wiederverkäufern bessere Einkaufskonditionen gewährt als kleinen Anbietern, weiter anbieten. Das Landgericht Köln hat einen Antrag des Hamburger Internet-Unternehmens Freenet auf Unterlassung abgewiesen. Eine Begründung hat das Gericht bisher nicht gegeben.
Der Net-Rental-Vertrag räumt DSL-Anbietern, die mindestens 120 Kunden in einem der 7500 Anschlußbereiche der Telekom haben, erheblich günstigere Einkaufskonditionen für die DSL-Anschlüsse ein als den Anbietern mit geringeren Kundenzahlen. Bisher haben United Internet und AOL den Vertrag offiziell unterschrieben, der ihnen statt der bisher üblichen 11,5 Prozent Nachlaß auf den Endkundenpreis in diesen Anschlußgebieten mehr als 50 Prozent Nachlaß gewährt. T-Online hat den Vertrag offiziell nicht unterschrieben, kauft ach Angaben aus Branchenkreisen die DSL-Vorleistungen aber zu Net-Rental-Konditionen ein.
Freenet: „Oligopol der Großen“
Mit diesen Konditionen können vor allem T-Online und United Internet nicht nur die kleinen Anbieter, sondern auch die Unternehmen mit eigener DSL-Netzinfrastruktur unterbieten. Nach Schätzungen von Kepler Equities übertreffen T-Online in 90 Prozent und United Internet in 80 Prozent der relevanten Anschlußgebiete diese Mindestgrößte. Freenet erreicht nur noch in 30 Prozent der Anschlußgebiete die notwendige Kundenzahl. Kleinere DSL-Wiederverkäufer wie Tele 2 oder Lycos kommen gar nicht in den Genuß der Vorzugskonditionen. "Freenet verliert bereits heute Marktanteile oder kann kein wirtschaftliches Geschäft mehr machen, wenn wir mit United Internet mithalten wollen", sagte Freenet-Chef Eckhard Spoerr dieser Zeitung. "Wenn der Vertrag nicht verboten wird, sind wir auch gezwungen, ihn zu unterschreiben und damit dem Oligopol der Großen beizutreten", sagte Spoerr. Auch die Bundesnetzagentur und das Bundeskartellamt befassen sich mit dem Vertrag. Am 26. April wird es eine Anhörung in der Bundesnetzagentur geben. Das Bundeskartellamt hat ein Verfahren gegen die Telekom eingeleitet und die Unternehmen um Stellungnahmen gebeten.
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