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Internet T-Online-Fusion mit Deutscher Telekom wird angefochten

20.05.2005 ·  Kleinaktionäre haben Klage gegen die Verschmelzung zwischen der Telekom und T-Online eingereicht. Die Telekom habe einen Wettbewerber im Telefoniegeschäft ausgeschaltet und sich so einen Sondervorteil verschafft.

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Der Streit zwischen T-Online und zahlreichen Kleinaktionären um die Rückführung des Internetunternehmens in den Mutterkonzern Deutsche Telekom wird ein gerichtliches Nachspiel haben. Aktionärsschützer und private Anleger kündigten bereits drei erste Anfechtungsklagen gegen den Hauptversammlungsbeschluß über die Fusion an. Weitere juristische Schritte könnten folgen. Sie könnten die Rückführung verzögern. Im besten Fall könnten die Anleger nach Einschätzung von Fachleuten eine Nachbesserung des Umtauschverhältnisses der Aktien beider Unternehmen erreichen.

VFA: Telekom schaltet Wettbewerber T-Online aus

Der Verein zur Förderung der Aktionärsdemokratie (VFA) will fristgerecht bis zum Monatsende das Landgericht Darmstadt anrufen, wo die T-Online International AG ihren Sitz hat. Die Aktionärsschützer aus Würzburg hatten zuletzt anläßlich der Kapitalerhöhung von Karstadt-Quelle für Aufsehen gesorgt und nach hartem Ringen bessere Konditionen für den Streubesitz erzwungen. Wie der Vorsitzende Jochen Knoesel sagte, wollen sie nun vor allem darauf abheben, daß sich die Telekom mit der Verschmelzung einen sachwidrigen Sondervorteil verschaffe, indem sie T-Online als potentiellen Wettbewerber unter anderem bei der Internet-Telefonie ausschalte. Daneben will der Verband auch einige Verletzungen des Auskunftsrechts auf der Hauptversammlung des Internetunternehmens in Hannover geltend machen, wo die Fusion am 29. April mit der Stimmenmehrheit der Deutschen Telekom AG beschlossen worden war.

Weitere Klagen auf dem Weg

Zudem will der Düsseldorfer Rechtsanwalt Peter Dreier bereits an diesem Wochenende im Namen zweier Privatanleger Klagen auf den Weg bringen. Auch er macht eine Fülle von Gründen geltend. Im Verschmelzungsbericht sei nicht dargelegt worden, warum die Gründe, die seinerzeit zur Ausgründung von T-Online aus dem Telekom-Konzern geführt hätten, nun nicht mehr gegeben sein sollten. Auch sei die Fusion perspektivisch nicht im Sinne aller Aktionäre, da diese an den sich abzeichnenden künftigen Erfolgen der T-Online künftig nicht mehr unverwässert partizipieren könnten. Statt dessen würden sie durch den vorgesehenen Aktientausch wohl oder übel Teilhaber der Telekom und damit eines Konzerns, dessen Wachstumsaussichten unter anderem durch das Festnetzgeschäft gebremst sein dürften, erläuterte Dreier. Anfechtungsklagen behalten sich auch die großen Aktionärsverbände, die Deutsche Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW) und die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), vor, die in Kürze darüber entscheiden wollen.

Umtauschverhältnis kritisiert

Im Kern geht um das als unfair aufgefaßte Umtauschverhältnis, das für eine Aktie der T-Online International AG ein halbes Papier der Telekom vorsieht. Das bedeutet einen Preis von rund acht Euro je Anteilschein, während die Erstzeichner beim Börsengang von T-Online vor fünf Jahren drei Mal mehr bezahlt hatten. Ungeachtet der Klagen soll die Umtauschrelation später in Spruchverfahren gerichtlich überprüft werden, um eine Nachbesserung zu erreichen. Dazu muß die Fusion aber erst rechtsgültig sein. Eine Anfechtungsklage kann sie im äußersten Fall platzen lassen, indem der Hauptversammlungsbeschluß vom Gericht für nichtig erklärt würde.


Viel wahrscheinlicher ist jedoch, daß es zu einem Vergleich kommt, wie der Anlegeranwalt Jan Querfurth von der Münchener Kanzlei Rotter erläuterte. „Ein Vergleich läuft für die Aktionäre in der Regel auf eine bare Zuzahlung hinaus“, sagte der mit dem Fall vertraute Jurist.
Das Internetunternehmen, dem bislang keine Klagen vorlagen, betonte noch einmal, keinen Anlaß dafür zu sehen.

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29.05.2012 12:08 Uhr
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