04.11.2005 · Das Landgericht Darmstadt hat hohe Hürden für die von der Deutschen Telekom beantragte sofortige Verschmelzung mit ihrer Internet-Tochter T-Online gesetzt. Und es nimmt sich Zeit: Seine Entscheidung wird am 29. November verkündet.
Die umstrittene Fusion von Deutscher Telekom und ihrer Internettochter T-Online droht sich länger hinzuziehen als von beiden Unternehmen angestrebt. Die Vorsitzende Richterin am Landgericht Darmstadt, Ursula Emmenthal, machte im ersten Prozeß zur Verschmelzung am Freitag deutlich, daß die Kammer vorläufig keine hinreichenden Gründe sieht, die Fusion im Eilverfahren zu vollziehen: „Es ist kein Fall, bei dem es darum geht: jetzt oder nie.“
Der Schwerpunkt der Verhandlung werde wohl darauf liegen, zu klären, ob das Interesse von Telekom und T-Online an der sofortigen
Eintragung der Fusion ins Handelsregister schwerer wiege als die Anfechtungsgründe zahlreicher T-Online-Aktionäre, die sich gegen die
Verschmelzung wehren, sagte Richterin Emmenthal zu Beginn des Verfahrens.
Die Hauptversammlung der T-Online AG hatte am 29. April 2004 mit einer Mehrheit von 99,46 Prozent der Verschmelzung mit der Deutschen Telekom zugestimmt. Gegner der Fusion haben gegen diesen Beschluß in Darmstadt zahlreiche Anfechtungsklagen eingereicht. Bis zu einer rechtskräftigen Entscheidung kann es nach Einschätzung des Gerichts mehrere Jahre dauern. Daher verlangt T-Online in dem nun begonnenen Freigabeverfahren, die Fusion ins Handelsregister einzutragen, bevor über die Anfechtungsklagen abschließend entschieden ist.
Gegen die Verschmelzung wehren sich nach Angaben des Gerichts die Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK), mehrere britische Fondsgesellschaften sowie private Aktionäre des Internetdienstleisters. Emmenthal sagte, würde die sofortige Eintragung ins Handelsregister abgelehnt, sei das nicht das Aus für die Verschmelzung beider Unternehmen. Allerdings machte die Vorsitzende deutlich, dass die Kammer auch sachliche Argumente gegen die Fusion ernst nimmt.
„Der Markt hat sich dramatisch verändert“
So verwies Emmenthal auf die kurze Dauer zwischen dem 2000 erfolgten Börsengang von T-Online und der 2004 gefällten Entscheidung auf Wiedereingliederung. Zudem liege das Angebot zur Abfindung der Aktionäre mit 8,99 Euro pro Aktie deutlich unter dem Ausgabepreis von 27 Euro: „Man wird den Einwand, hier liege ein Verstoß gegen die Treuepflicht des Unternehmens vor, nicht als völlig unbegründet zurückweisen können.“ Das Gericht will seine Entscheidung am 29. November verkünden.
Der Anwalt von T-Online, Bodo Riegger, appellierte an das Gericht, grünes Licht für die Verschmelzung zu erteilen. Andernfalls müsse T-Online mit erheblichen Nachteilen rechnen. „Der Markt hat sich dramatisch verändert“, betonte Riegger. Das Internetunternehmen stehe in einem immer härteren Wettbewerb: „T-Online kann sich nur wirklich wehren, wenn das Unternehmen gemeinsam mit der Telekom auftritt.“ In den nächsten zwei Jahren würden bundesweit voraussichtlich vier bis fünf Millionen neue Breitbandanschlüsse geschaltet, sagte Riegger. „Entweder sind wir da dabei oder nicht.“ Bis über die Klagen der Kleinaktionäre rechtskräftig entschieden sei, könne es jedoch noch
vier bis fünf Jahre dauern. Es nütze T-Online nichts, wenn das Unternehmen das langwierige Hauptsacheverfahren um die Fusion am Ende gewinne, aber den Wettbewerb um diese neuen Kunden verliere. Riegger widersprach dem Vorwurf der Treueverletzung. Der Internetmarkt habe sich einfach anders entwickelt, als dies noch 2000 eingeschätzt worden sei. Damals habe niemand in der Branche erwartet, dass
Festnetz- und Internetangebote immer stärker zusammenwachsen würden.
„Internettochter von Anfang an gebremst“
Der Anwalt der SdK, Klaus Steiner, warnte vor einer Eintragung der Fusion vor Abschluss des Hauptsachverfahrens. Eine solche Eintragung sei faktisch nicht mehr rückgängig zu machen. Steiner warf der Telekom vor, ihre Internettochter von Anfang an gebremst zu haben. So seien die beim Börsengang von T-Online eingenommenen mehr als vier Milliarden Euro nicht in die Entwicklung des Internetgeschäfts investiert, sondern weitgehend als Darlehen an die Telekom weiter gereicht worden. Aus einer Fusion ziehe nur die Deutsche Telekom Nutzen, nicht aber T-Online.
| Name | Kurs | Prozent |
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