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Sonntag, 12. Februar 2012
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Internet-Musik Rechte-Zank lähmt den Markt

21.06.2010 ·  In Amerika laden die Leute viermal so viel Musik aus dem Netz wie in Europa. Das liegt unter anderem daran, dass legale Angebote fehlen und der europäische Markt für Musikrechte zersplittert ist. Jetzt soll es die Politik richten - doch die Chancen sind gering.

Von Hendrik Wieduwilt
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Die EU-Kommission sorgt sich um den Binnenmarkt, diesmal für Musikrechte. Sie schielt vor allem besorgt nach Amerika, denn dort laden die Menschen angeblich viermal so viel Musik herunter wie in Europa. Als Grund macht die Exekutive der EU fehlende legale Angebote und „fragmentierte Märkte“ aus. Die Verbraucher könnten eine CD in jedem Mitgliedstaat der EU kaufen, sich aber nicht in einem Internetdienst aus dem Nachbarland bedienen, heißt es in einem Brüsseler Papier beinahe genervt.

Doch wer hört schon noch CDs? Heute wird ein aktueller Titel oft über das Internet „angeschaltet“. Viele Surfer nutzen Angebote von Videoplattformen wie Youtube anstelle von CDs, legalen MP3s oder sogar illegalen Tauschbörsen. Zu groß wurde dort der gefühlte juristische Druck der Piratenjäger im Internet. Dieses neue Konsumverhalten, das sogenannte „Streaming-Dienste“ bevorzugt, also Angebote, in denen man keine Dateien herunterlädt, will sich auch die Musikindustrie nutzbar machen.

Rechtsharmonisierung der Rahmenbedingungen

Doch ein Musikanbieter muss sich für ein paneuropäisches Angebot derzeit mit Verwertungsgesellschaften in den verschiedenen europäischen Staaten einigen. Das sind Vereine von Rechteinhabern - Musiker, Verlage -, die gemeinschaftlich Lizenzen für die Musiknutzung vergeben. Jede Verwertungsgesellschaft arbeitet momentan aber nach eigenen Verfahren und Verteilungsplänen für ihre Musiklizenzen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger fordert daher eine Rechtsharmonisierung der Rahmenbedingungen.

Derzeit arbeiten Anbieter territorial begrenzt und sperren Internetnutzer aus dem Ausland technisch aus, um juristischen Zank mit den Rechteinhabern zu vermeiden. Auf den schwedischen Streaming-Dienst Spotify warten deutsche Nutzer vergeblich. Der deutsche Dienst Simfy wiederum ist bislang nur in Deutschland, der Schweiz und Österreich abrufbar. „Sich mit den europäischen Verwertungsgesellschaften zu einigen ist eine sehr komplexe Aufgabe“, sagt Simfy-Mitgründer Steffen Wicker. Die Verhandlungen mit der deutschen Gema hätten bereits 2 Jahre gedauert, direkte Gespräche mit den größeren Musikverlagen anderthalb - eine Ewigkeit im Internetgeschäft. Simfy zahle nun im Wege eines Mischmodells, teils pauschal, teils abrufbezogen, sagt Wicker.

„One-Stop-Shop“

Je erfolgreicher Simfy wird, desto mehr muss es bezahlen und damit also auch einnehmen. Frühere Anbieter wie Roccatune sind bereits gescheitert, weil ihnen Investoren fehlten. „Hauptproblem ist, dass wir von Land zu Land unterschiedliche Regelungen haben“, sagt Wicker. Die Diensteanbieter wünschen sich einen „One-Stop-Shop“ - einen Gesprächspartner für alle Lizenzen in Europa.

Den gab es schon einmal, heißt es von der Gegenseite. Damals konnten die Verwertungsgesellschaften durch Absprachen untereinander auch Repertoires der Schwestergesellschaften anbieten, aber nur für ihre nationalen Kunden. Doch die RTL-Gruppe sprengte das System, da sie nicht gezwungen sein wollte, mit der Gema zu verhandeln. Das Medienunternehmen reichte in Brüssel Beschwerde ein, und die Kommission, die schon zuvor mehr Wettbewerb unter den Verwertungsgesellschaften angemahnt hatte, kippte die Absprachen.

Haarfeine Rechteaufspaltung

Das Ergebnis ist ein „Gerichts-Krieg“, wie ein Rechtsprofessor schrieb. Manche Verwertungsgesellschaften boten nun länderübergreifend Lizenzen an und wurden dafür von ihren Schwestergesellschaften verklagt. Auch die Musikunternehmen vor allem in Amerika „sind da erst richtig aufgewacht“, sagt ein Brancheninsider. Sie trennten ihre Rechte auf und bündelten sie nun in einer übergeordneten Organisation: der „Celas“, einem Zusammenschluss der Gema und ihres britischen Pendants. Damit entstand ein weiterer Verhandlungspartner für die Diensteanbieter.

„Die Celas erschwert die einheitliche Lizenzierung von Musiknutzungen im Online-Bereich, da sie, anders als die für Online-Nutzungen eigentlich zuständige Gema, keiner Tarifkontrolle unterliegt und auch nicht zum Vertragsabschluss gezwungen ist“, sagt Martin von Albrecht. Der Anwalt aus der Berliner Kanzlei K&L Gates zog für den Internetdienst MyVideo erfolgreich gegen die allzu haarfeine Rechteaufspaltung durch den Musikverlag Emi vor das Oberlandesgericht München (Az. 29 U 3698/09). Gegen die Beteiligung der Gema an der Celas läuft inzwischen auch ein Prüfverfahren vor dem Deutschen Marken- und Patentamt.

Abwärtswettlauf zu Lasten der Urheber

Eine zu starke Bündelung der Musikrechte auf wenige zentrale Lizenzgeber gilt als schlechte Lösung, denn dadurch würden kleinere Rechteinhaber bedrängt und so die kulturelle Vielfalt bedroht, warnte kürzlich das EU-Parlament. Kartellrechtliche Ausnahmen für die Verwertungsgesellschaften hätten allerdings einen ähnlichen Effekt, sagt Axel Metzger, Urheberrechtler und Lehrstuhlinhaber an der Leibniz Universität Hannover. Der Wettbewerb wiederum sei „zwar wünschenswert, es darf aber kein Race-to-the-Bottom geben“. Die an sich gemeinnützigen Verwerter könnten im ungezügelten Preiskampf einen Abwärtswettlauf beginnen, der zu Lasten von Sozialleistungen und der Urheber ausgeht. Metzger zweifelt aber an einer schnellen Lösung aus Brüssel. „Der politische Wille für die wirklich großen Themen des Urheberrechts ist in der Kommission nicht vorhanden.“ Die Bundesjustizministerin nennt er insofern „etwas überoptimistisch“.

Fraglich ist auch, wer zuständig ist: Neelie Kroes, Kommissarin für die „Digitale Agenda“, oder Michel Barnier als Kommissar für den Binnenmarkt? Bisweilen ist aus kundigen Kreisen zu hören, dass den Brüsseler Beamten das Spielfeld inzwischen schlicht zu verworren ist. Das Regelungschaos der Verwertungsgesellschaften, rechtlich unbestimmte Zusammenschlüsse wie die Celas, mehrere Rechteinhaber, die mehrere Lizenzen für einen Werkabruf im Internet beanspruchen - da liest man sich nicht an einem Nachmittag ein.

Es geht um den Preis

Zudem scheint der Lizenzwirrwarr ein Stück weit einen profanen Konflikt zwischen Rechteinhabern und Verwertern zu überdecken: Es geht um den Preis. „Die Tarife sind im Online-Bereich zum Teil prohibitiv“, formuliert Claus Grewenig vom Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT). Sie lassen also bestimmte Musikdienste gar nicht erst entstehen. Besonders die deutsche Gema verlangt aus Sicht der Anbieter zu viel Geld für Streaming, auch aufgrund hoher Verwaltungsgebühren.

Die Preisfindung ist schwierig, Streaming-Dienste sind weder Fisch noch Fleisch: Der Kunde kauft sich nicht wie bei Apples iTunes-Store oder Musicload.de eine Lied-Datei für einen bestimmten Betrag. Datenströme sind aber auch kein Rundfunk. Für diesen sind die Lizenzen viel billiger - denn Radio und Fernsehen ersetzen nicht den CD-Kauf und funktionieren als Werbung für Künstler. Doch ein Streaming-Song kann immer wieder abgespielt werden, eben doch ähnlich wie eine gekaufte Datei.

„Toten Hosen“ und „Ärzte“ halten Abstand zu Streaming-Diensten

Nicht zuletzt trennt auch der digitale Graben die jungen Streaming-Nutzer und Entscheider in der Musikindustrie. Gerade ältere Mitglieder im Aufsichtsrat der Gema hätten große Vorbehalte gegen Streaming-Angebote und wollten ihre Kunstwerke nicht verramscht sehen, berichtet ein Anbieter. Einige Bands, wie etwa die legendären „Toten Hosen“ oder die „Ärzte“, halten demnach Abstand zu den Streaming-Diensten. Zu finden sind sie dennoch, etwa wenn Dritte ihre Songs auf Videoplattformen hochladen.

Auch über die Verantwortlichkeit von Youtube und Co für diese Art von Piraterie herrscht Streit. Rechtlich haftbar sind sie im Grundsatz erst dann, wenn sie von Raubkopien Kenntnis haben. Die Vorabprüfung von den 24 Stunden Videomaterial, die auf Youtube angeblich jede Minute hochgeladen werden, hält Google für unzumutbar.

Die Preisfrage und illegale Einspielungen urheberrechtlich geschützter Werke durch Plattformnutzer ließen im Mai die Verhandlungen zwischen Gema und Youtube platzen. Die Gema will nun Hunderte Videos sperren, um zu zeigen, „dass wir könnten, wenn wir wollten“, wie es ein Gema-Syndikus formulierte. „Bedenken wegen Piraterie kann ich nachvollziehen“, sagt Grewenig von der VPRT. Er hofft trotzdem auf eine schnelle Einigung. Im Interesse von Hörern, aber auch von Rechteinhabern, denn: „Die Musikindustrie hat nicht mehr so wahnsinnig viele Plattformen.“

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