07.12.2007 · Das Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Bedeutung für die Meinungsäußerung im Internet hat. Journalisten dürfen demnach in ihren Weblogs keine rechtswidrigen Leserkommentare verbreiten.
Von Harald StaunDas Landgericht Hamburg hat eine Entscheidung getroffen, die grundsätzliche Bedeutung für die Meinungsäußerung im Internet hat. Das Urteil untersagt dem Journalisten Stefan Niggemeier, der auch Autor dieser Zeitung ist, eine rechtswidrige Äußerung zu verbreiten, die ein Leser im Weblog Niggemeiers abgegeben hatte.
Dabei handelt es sich um einen Kommentar unter einem Blog-Eintrag, der sich kritisch mit der Firma Callactive und den von ihr produzierten Anrufsendungen beschäftigt und der am 12. August nachts um 3.37 Uhr abgegeben wurde.
Sofort gelöscht
Die Unzulässigkeit der Äußerung ist unumstritten: Niggemeier selbst hatte sie sofort gelöscht, nachdem er sie entdeckte, am selben Tag um 11.06 Uhr. Dem Gericht genügte das nicht: Zwar erkannte es die schnelle Reaktion als lobenswert an, verlangte aber eine „erhöhte Prüfungspflicht“. Vor allem angesichts der Brisanz des Themas, so das Gericht, hätte Niggemeier die Kommentare vorab kontrollieren müssen.
„Das Urteil hilft Unternehmen, die kritische Diskussionen ihrer Geschäftspraktiken verhindern wollen“, sagte Niggemeier. „Jede Berichterstattung über Skandale wäre in den Augen der Hamburger Richter dann gefährlich, weil sie die Menschen zu heftigen Reaktionen provozieren könnte.“ Auf einen Vergleich wollte sich Niggemeier nicht einlassen. Er kündigte an, Berufung gegen das Urteil einzulegen.
Harald Staun Jahrgang 1970, Redakteur im Feuilleton der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung in Berlin.
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