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Europäische Union Niedrigere Roaming-Gebühren sind beschlossene Sache

07.06.2007 ·  Nun ist es endgültig klar: Handygespräche im Ausland werden ab dem Sommer billiger. Die europäischen Telekom-Minister stimmten am Donnerstag als letzte EU-Instanz einem entsprechenden Gesetz zu.

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Das EU-Gesetz für niedrigere Handy-Auslandsgebühren ist unter Dach und Fach. Zwei Wochen nach dem Europaparlament haben am Donnerstag auch die 27 Telekomminister der Verordnung grünes Licht gegeben.

Damit werden bereits in diesen Sommerferien die Tarife auf eine Obergrenze von zunächst 49 Cent je Minute für abgehende und 24 Cent für angenommene Gespräche sinken. „Heute ist ein sehr guter Tag“, sagte Bundeswirtschaftsminister und EU-Ratspräsident Michael Glos (CSU). „Ich freue mich für alle europäischen Verbraucher.“

EU-Medienkommissarin Viviane Reding forderte eine schnelle und effiziente Umsetzung. Sie hatte seit Jahren gegen überteuerte Roaming-Gebühren gekämpft, die nach ihren Angaben bis zu drei Euro pro Minute kosten. „Das war ein langer Kampf der europäischen Institutionen gegen hohe Handy-Gebühren“, sagte sie. „Der Markt hat das Problem nicht gelöst, darum musste die Kommission einschreiten.“

Telefonieren im europäischen Ausland soll für den Kunden in Zukunft günstiger werden. EU-Medienkommissarin Reding hofft auf eine Einigung bis zum Sommer.

Mobilfunkbetreiber müssen „Eurotarif“ anbieten

Die Verordnung tritt in Kraft, sobald sie im EU-Amtsblatt veröffentlicht ist. Dies soll nach Angaben der deutschen EU-Ratspräsidentschaft bis spätestens 27. Juni erfolgen.

Die Mobilfunkbetreiber müssen ihren Kunden dann binnen eines Monats den „Eurotarif“ anbieten, so sie nicht schon günstigere Sondertarife haben. Der Kunde hat dann zwei Monate Zeit, sich zu entscheiden, ob er von dem Angebot Gebrauch machen will. Versäumt er diese Frist, müssen die Netzbetreiber den Eurotarif dann allen Kunden automatisch berechnen, die einen Standardvertrag haben. Die neuen Großhandelspreise sollen bereits zwei Monate nach Inkrafttreten des Gesetzes gelten.

Das Gesetz soll zunächst für drei Jahre gelten. Im zweiten Jahr sinken die Obergrenzen auf 46, im dritten Jahr auf 43 Cent. Die Deckelung für angenommene Anrufe liegt bei 22 und dann 19 Cent. Zu den Preisen kommt jeweils noch die Mehrwertsteuer.

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