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Europäische Union Keine Software-Patentrichtlinie

 ·  Zwei Jahre Arbeit für den Papierkorb: Das Europaparlament läßt die Software-Patentrichtline scheitern. Gegner und Befürworter finden den Status quo besser als einen Kompromiß. Einen neuen Entwurf soll es nicht geben.

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Die umstrittene EU-Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen, besser bekannt als Software-Patentrichtlinie, ist gescheitert. Das Europäische Parlament hat die im April erzielte Einigung der EU-Mitgliedstaaten am Mittwoch zurückgewiesen. In Straßburg stimmten am Mittwoch 648 der 732 Abgeordneten in zweiter Lesung gegen die Richtlinie.

Das hatte sich bereits am Vorabend nach Beratungen in den Fraktionen abgezeichnet. Damit ist das Ende 2002 von der Europäischen Kommission angestoßene Gesetzesvorhaben gescheitert. Die bisherige Rechtslage, nach der die faktische Vergabe von Patenten vor allem von der Einzelfallbeurteilung des Europäischen Patentamts abhängt, besteht somit fort.

„Aufgeheizte Atmosphäre“

Grund für diese überraschende Wendung ist die Einschätzung von Befürwortern und Gegnern des Gesetzesvorhabens, daß gar keine Richtlinie besser sei als eine schlechte. Befürworter und Gegner befürchteten eine in sich widersprüchliche Richtlinie und bevorzugten deshalb die "zweitbeste Lösung", also die Fortsetzung des Status quo.

Die Wahrscheinlichkeit, daß die Richtlinie "beerdigt" werde, betrage über 90 Prozent, hatte der CDU-Abgeordnete Klaus-Heiner Lehne bereits am Dienstag gesagt. Sein Fraktionskollege Joachim Wuermeling (CSU) fügte hinzu, in der "aufgeheizten Atmosphäre", angesichts von 178 Änderungsanträgen und fehlender Kompromißbereitschaft, sei eine "juristisch saubere Lösung" nicht zu erwarten. Ähnlich äußerten sich die SPD-Parlamentarierin Erika Mann und die Grünen-Abgeordnete Eva Lichtenberger. Die Abgeordneten waren zuvor von Interessenvertretern beider Seiten stark unter Druck gesetzt worden (siehe auch Die Schlacht ums Patent).

Status quo für beide Seiten akzeptabel

In der Debatte am Dienstag waren die unterschiedlichen Auffassungen abermals aufeinander geprallt. Während die meisten Abgeordneten der konservativen EVP-Fraktion und der Liberalen die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen als entscheidend für die Wettbewerbsfähigkeit der Hochtechnologieunternehmen in der EU einstuften, forderten Lichtenberger und der französische Sozialist Michel Rocard, der Patentbegriff müsse enger gefaßt werden.

Trotz der unterschiedlichen Positionen war in beiden Lagern zu hören, man könne mit dem juristischen Status quo leben. Lehne sagte, die Technologieunternehmen seien auf die Richtlinie nicht unbedingt angewiesen. Lichtenberger gab zu erkennen, daß die mittelständischen Unternehmen, deretwegen sie Änderungen am Entwurf durchsetzen wollte, auch ohne die Richtlinie auskämen.

McCreevy: Vorläufig kein neuer Entwurf

Nach der Zurückweisung der Richtlinie müßte die Kommission einen komplett neuen Entwurf vorlegen. Die Parlamentarier favorisieren mehrheitlich eine "große Lösung", also die Harmonisierung des kompletten Patentrechts. Der erste Anlauf hierzu, das sogenannte Gemeinschaftspatent, steckt indes schon lange Zeit im Gesetzgebungsverfahren fest.

Ein neuer Anlauf für einen Richtlinienvorschlag würde mehrere Jahre erfordern. Wirtschafts- und Währungskommissar Joaquin Almunia, der in Straßburg den zuständigen Binnenmarktkommissar Charlie McCreevy vertrat, sagte, die Kommission werde vorläufig keinen neuen Entwurf vorlegen.

Inhalt der Richtlinie

Durch die "Richtlinie über die Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen" sollte die Patentierbarkeit von softwaregesteuerten Erfindungen in der EU vereinheitlicht werden. In vielen elektrischen Maschinen und Anlagen ist das Herz der Anlage heute ein elektronisches Teil. 98 Prozent aller Prozessoren, also Mikrorechner, werden nicht in Computern, sondern in anderen technischen Geräten wie Handys, Unterhaltungselektronik oder Autos eingebaut.

Solche Software, die an eine bestimmte Hardware gebunden ist, ist durch die Entscheidungspraxis des europäischen Patentamts meist als Erfindung patentierbar. Reine Software, also Computerprogramme zur Verarbeitung von Texten, Tabellen oder Präsentationen, die man kopieren und an anderer Stelle auf jedem beliebigen Computer wieder implementieren kann, sollte von der Richtlinie nicht betroffen sein. Gegner der Richtlinie hatten allerdings argumentiert, diese erlaube Software-Patente durch die Hintertür.

Quelle: wmu., F.A.Z., 06.07.2005, Nr. 154 / Seite 13
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