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Europäische Union Einigung über Software-Patente steht auf der Kippe

24.11.2004 ·  Nach der Ankündigung Polens den EU-Richtlinienentwurf zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen nicht weiter zu unterstützen, hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit die für Donnerstag angesetzte Abstimmung von der Tagesordnung genommen.

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Der in den vergangenen Monaten heftig umstrittene EU-Richtlinienentwurf zur Patentierbarkeit computerimplementierter Erfindungen steht abermals auf der Kippe. Nachdem Polen angekündigt hatte, gegen die am 18. Mai erzielte Einigung über die sogenannten SoftwarePatente zu stimmen, hat der Rat für Wettbewerbsfähigkeit die für diesen Donnerstag angesetzte Abstimmung von der Tagesordnung genommen.

Es sei damit unwahrscheinlich, daß die Richtlinie noch in diesem Jahr von den Ministern der EU-Mitgliedsländer verabschiedet werde, hieß es am Mittwoch in Diplomatenkreisen. Die Positionen der Staaten müßten zunächst neu abgestimmt werden. Der Kompromiß aus dem Frühjahr sei wohl hinfällig. Die niederländische Ratspräsidentschaft halte allerdings weiter an dem Ziel fest, den gemeinsamen Standpunkt der Minister bis Mitte Dezember an das Parlament zur zweiten Lesung weiterzuleiten.

Panikmache

Mit der EU-Richtlinie über die Patentierung computerimplementierter Erfindungen soll die teilweise stark abweichende Praxis der Patentvergabe in den einzelnen Mitgliedsländern vereinheitlicht werden. Nach Ansicht der Europäischen Kommission ist diese ein großes Hindernis für die weitere Entwicklung des Binnenmarkts. Seit der Vorstellung des Gesetzwerks durch die EU-Behörde Mitte des vergangenen Jahres hat sich in Brüssel eine an Heftigkeit kaum zu überbietende Auseinandersetzung zwischen Gegnern und Befürwortern entfaltet. Beide Seiten warfen sich ebenso Panikmache wie bewußte Fehlinformation vor. Das Parlament hatte schließlich in der ersten Lesung der Richtlinie eine Reihe von Änderungen durchgesetzt, die wiederum vom Rat zurückgenommen wurden.

Polen hatte sich im Frühjahr der Stimme enthalten, weil sich zuvor eine qualifizierte Mehrheit für die Vorschläge des Rats abgezeichnet hatte. Die formale Annahme ist aber bis heute nicht erfolgt, weil die dafür nötige Übersetzung in alle EU-Sprachen nicht vorlag. Da sich Anfang November die Gewichtung der Stimmen im Rat verändert hat, kann Polen nun eine Verabschiedung der Einigung aus dem Mai verhindern, wenn die anderen bisherigen Gegner ihren Kurs beibehalten.

Erforderliche Vereinheitlichung der Patentvergabe unnötig verzögert

Vertreter der Software-Patent-Gegner sowie der Grünen begrüßten die Verzögerung. „Wir sind froh, daß die Ablehnung Polens die Tür zur Aufnahme von Verhandlungen geöffnet hat“, sagte Eva Lichtenberger, Mitglied des Rechtsausschusses für die Grünen im Europa-Parlament. Es gebe nun eine neue Chance, die bislang ignorierten Verbesserungsvorschläge des Parlaments in die Richtlinie einfließen zu lassen. Der Entwurf des Rats hätte erlaubt, Software und einfache Geschäftsmethoden zu patentieren, teilte der Förderverein für eine Freie Informationelle Infrastruktur (FFII) mit. Künftig hätte somit der Internethändler Amazon auch in der EU das Einkaufen mit einem Mausklick patentieren lassen können. Das sei durch das Umschwenken der Polen vorerst verhindert worden.

Der stellvertretende Koordinator der EVP-Fraktion, Joachim Wuermeling, bezeichnete die Entscheidung der Polen indes als einen einmaligen Akt der Obstruktion gegenüber der Arbeitsweise des Ministerrats. „Nach meiner Kenntnis hat noch niemals eine Regierung eine politische Einigung gekippt, während die Übersetzungen bearbeitet wurden“, sagte Wuermeling. Die dringend erforderliche Vereinheitlichung der Patentvergabe in der Gemeinschaft werde so unnötig verzögert.

Der Ratsentwurf gehe in einigen Punkten in der Tat zu weit, sagte der CSU-Europa-Abgeordnete. Es sei etwa nicht sinnvoll, die Patentierung von Programmen zur Datenkomprimierung auf Computern zuzulassen. Das aber könne man noch im Vermittlungsausschuß nach der zweiten Lesung im Parlament beheben. Die Forderung der Patentgegner, Patente auf Datenverarbeitungsprogramme generell zu verbieten, wies Wuermeling zurück. Das verhindere unter anderem die Patentierung zahlreicher Produkte der Biotechnologie, bei denen die Datenverarbeitung ein wesentlicher Teil der Erfindung sei. Das heiße jedoch nicht, daß Patente auf reine Software erlaubt werden sollten, wie die Gegner nach wie vor behaupteten.

Quelle: hmk. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 25.11.2004, Nr. 276 / Seite 16
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