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Bundesliga Kartellamt will Kirchs Comeback prüfen

12.10.2007 ·  Das Kartellamt will das Comeback-Geschäft von Leo Kirch mit der Deutschen Fußball Liga prüfen. Eine Kartellamts-Sprecherin sagte der F.A.Z.: „Wir gehen davon aus, dass Gemeinschaftsunternehmen von Kirch und DFL bei uns zur Prüfung angemeldet werden.“

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Das Bundeskartellamt will die Partnerschaft der Deutschen Fußball Liga (DFL) mit Leo Kirch zur Vermarktung der Bundesliga unter die Lupe nehmen. „Wir gehen davon aus, dass Gemeinschaftsunternehmen von Kirch und DFL bei uns zur Prüfung angemeldet werden“, sagte eine Kartellamts-Sprecherin dieser Zeitung auf Anfrage. Eine solche Neugründung unterliege der Fusionskontrolle.

Nach Angaben der Sprecherin wird die Bonner Behörde auch über die Spielregeln für die Auktion der Bundesligarechte ab 2009 wachen, die im Frühjahr beginnen soll. Bei der vorherigen Vergaberunde hatte sich dagegen die EU-Kommission in Brüssel eingeschaltet. Das Kartellamt hat in den vergangenen Jahren zahlreiche Vorhaben in der Fernsehbranche blockiert.

Kirch könnte auf kartellrechtliche Probleme stoßen

Auch Kirch könnte nach Einschätzung von Wettbewerbsexperten auf kartellrechtliche Probleme stoßen. Der Medienunternehmer will über seine Beteiligungsgesellschaft KF 15 zusammen mit der DFL ein Gemeinschaftsunternehmen gründen, an dem Kirch 51 Prozent und die DFL 49 Prozent halten sollen.

Dieses soll die Produktion der Bundesliga-Programme übernehmen und Bezahlfernsehsender mit fertigen Berichten beliefern. Die KF 15 ist allerdings auch am Medienunternehmen EM.Sport beteiligt, dem wiederum der Sportsender DSF und der Fernsehproduzent Plaza Media gehören. Das DSF zeigt bereits heute Bundesliga-Zusammenfassungen.

Plaza Media gilt als möglicher Interessent für die Produktion der Bundesliga im Auftrag des Gemeinschaftsunternehmens von Kirch und DFL. Kirch würde also bei der Bundesliga-Vermarktung auf der Käufer- und auf der Verkäuferseite sitzen, was andere Interessenten im Bundesligageschäft benachteiligen könnte. Ein Kirch-Sprecher wies die Vermutung zurück: „Wir weden einen diskriminierungsfreien Ablauf sicherstellen.“

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Von Heike Göbel

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