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Browserstreit Microsoft wendet EU-Kartellklage ab

16.12.2009 ·  Windows-Nutzer können künftig noch leichter selbst entscheiden, ob sie den „Internet-Explorer“ für die Navigation im Internet verwenden wollen oder einen anderen Browser. Ein entsprechender „Auswahlbildschirm“ für Windows-Nutzer soll ab Mitte März verfügbar sein.

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Windows-Nutzer können künftig noch leichter selbst entscheiden, ob sie den „Internet-Explorer“ für die Navigation im Internet verwenden wollen oder einen anderen Browser. Ein entsprechender „Auswahlbildschirm“ für Windows-Nutzer soll ab Mitte März verfügbar sein. Zudem können Computerhersteller den Internet Explorer in Zukunft abschalten und Konkurrenz-Browser standardmäßig installieren.

Im sogenannten „Browserstreit“ hatte die EU Microsoft ein hohes Bußgeld angedroht. Microsoft sicherte bereits im Herbst zu, europäischen Windows-Nutzern eine Auswahl von bis zu 12 anderen Internetbrowsern zur Wahl zu stellen (siehe Microsoft geht in Browser-Streit auf EU zu: Kunden sollen freie Wahl haben). Bisher hat Microsoft seinen Webbrowser zusammen mit der Windows-Software geliefert, während die konkurrierenden Webbrowser im Allgemeinen von den Nutzern aus dem Internet heruntergeladen werden müssen. Daher werden auf privaten Computern häufig keine anderen Browser installiert. Viele Nutzer scheuen dabei schlicht den Aufwand für eine zusätzliche Installation.

Wettbewerber freuen sich über Hilfe aus Brüssel

Die Wettbewerber freuen sich über das Urteil; ihre Marktanteile blieben bislang gering (siehe Grafik). Lediglich der Browser „Mozilla Firefox“ kommt auf einen nennenswerten Anteil. Weiter abgeschlagen folgt der Browser Opera. „Das ist ein Sieg für die Web-Zukunft“, sagte dessen Vorstandschef Jon von Tetzchner. Opera hatte vor zwei Jahren mit einer Beschwerde das Verfahren in Brüssel angestoßen.

Auch Google rechnet sich mit der neuen Lage bessere Chancen für den eigenen Browser Chrome aus. Der Branchenverband ECIS, in dem Microsoft-Konkurrenten vertreten sind, zeigte sich zufrieden, dass der Marktführer regelmäßig in Brüssel über die Browserauswahl berichten muss. Die Microsoft-Verpflichtung für Europa gilt fünf Jahre lang.

EU: Koppelung behindert den Wettbewerb

Die Kommission hatte Microsoft in dem Verfahren vorgeworfen, sein marktbeherrschendes Windows-Betriebssystem mit seinen Internet- Browser zu koppeln und damit möglicherweise den freien Wettbewerb zu behindern. Frühere Strafgelder aus Brüssel gegen Microsoft summieren sich auf rund 1,7 Milliarden Euro.

Jetzt hat die EU-Kommission die Zugeständnisse für rechtsverbindlich erklärt und stellt damit ein Wettbewerbsverfahren ein. Damit ist der Kartellstreit zwischen Microsoft und der Europäischen Kommission bezüglich des Browsers beigelegt. Ein Verfahren, in dem es um die Offenlegung von Schnittstelleninformationen geht, läuft aber weiter.

Sollte sich Microsoft nicht an die Verpflichtungen halten, könnte die Kommission noch immer eine Geldstrafe von bis zu zehn Prozent des jährlichen Gesamtumsatzes verhängen, betonte Kroes. Der Verstoß gegen EU-Recht müsse dann nicht nachgewiesen werden.

Auswahlbildschirm kommt mit Windows-Update

Der Auswahlbildschirm wird den derzeit über 100 Millionen Windows-Nutzern in Europa angeboten, die Microsofts Browser „Internet Explorer“ als voreingestellten Standard-Browser eingestellt haben.

Der Auswahlbildschirm wird im Wege eines Windows-Updates bereitgestellt. Bei den Nutzern, die die automatische Installierung von Updates durch Windows Update ausgewählt haben, wird der Auswahlbildschirm automatisch installiert, so dass sie nichts weiter tun müssen.

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