02.05.2005 · Wenn Klaus Harisch den Begriff „Gelbe Seiten“ in den Mund nimmt, erregt er mehr Aufmerksamkeit, als ihm eigentlich lieb ist. Zumindest die Deutsche Telekom achtet sehr genau auf die Wortwahl des Gründers des Auskunftsdienstes Go Yellow.
Wenn Klaus Harisch den Begriff "Gelbe Seiten" in den Mund nimmt, erregt er mehr Aufmerksamkeit, als ihm eigentlich lieb ist. Zumindest die Deutsche Telekom achtet sehr genau auf die Wortwahl des Gründers und ehemaligen Chefs der Telefonauskunft Telegate, der heute Vorstandsvorsitzender der Varetis AG aus München ist.
Varetis betreibt seit Oktober 2004 über die Tochtergesellschaft Go Yellow eine Branchen- und Telefonauskunft im Internet. Harisch, auch Geschäftsführer der Go Yellow GmbH, hat inzwischen mehrere einstweilige Verfügungen der Deutschen Telekom auf dem Tisch, die ihm unter Androhung von Strafzahlungen - oder ersatzweise Ordnungshaft - verbieten, seinen Dienst als "Gelbe Seiten" zu bezeichnen - dem in Deutschland bekannten Synonym für ebensolche Branchenbücher. Selbst die Farbe Gelb, die Go Yellow auf seiner Internetseite nutzt, wurde von der Telekom bemängelt, womit sie sich zeitweise sogar vor Gericht durchsetzen konnte.
Marktvolumen von mindestens 300 Millionen Euro
Für die Telekom geht es dabei um viel Geld und vor allem um den Wettbewerb auf dem Auskunftsmarkt - ein Geschäft, das Marktbeobachter auf mehr als 300 Millionen Euro im Jahr taxieren. Sie ist über die Frankfurter Tochtergesellschaft Deutsche Telekom Medien GmbH bisher einziger Anbieter der vollständigen Datensätze sowohl der "Weißen Seiten" (Telefonbücher) als auch der "Gelben Seiten" (Branchenbücher). allerdings schreibt das deutsche Telekommunikationsgesetz (TKG) der Telekom vor, diese Daten auch den Wettbewerbern "diskriminierungsfrei" zur Verfügung zu stellen. Zu welchem Preis dies geschehen soll, ist im TKG allerdings nicht geregelt.
Harisch bricht mit Go Yellow zum zweiten Mal in seiner Unternehmerlaufbahn in die Auskunftsdomäne der Telekom ein, und diese wehrt sich kräftig. Die DeTe Medien hält beim Deutschen Patent- und Markenamt das Namensrecht an der Wortmarke "Gelbe Seiten". Einer von Go Yellow jüngst beantragte Löschung dieser Wortmarke wurde von den Telekom-Anwälten widersprochen. Obwohl das Verfahren noch läuft, ist man bei Go Yellow zuversichtlich, bis zum Jahresende eine Löschung der Wortmarke erreichen zu können, da der Begriff ihrer Meinung nach kaum schützbar ist und vor allem aus den Monopolzeiten der Deutschen Bundespost herrührt. In Hamburg, so führt man bei Go Yellow an, habe am 17. Februar zum Beispiel das Oberlandesgericht entschieden, daß der reine Begriff Post auch von Wettbewerbern der Deutschen Post nutzbar sei. Ähnliches soll nun auch für die "Gelben Seiten" durchgesetzt werden.
Neben der Problematik mit dieser Wortmarke ärgert sich Go Yellow aber vor allem über den Preis, den die Telekom für die Datensätze sowohl der normalen Teilnehmer- als auch für die Branchenverzeichnisse verlangt. Hier gilt bisher der vom Kartellamt im Jahr 2003 festgelegte Betrag von 49 Millionen Euro, den die Telekom nutzungsabhängig auf alle Telekomwettbewerber im Auskunftsgeschäft umlegen darf. In den Jahren zuvor hatte die DeTe Medien jedoch fast das Doppelte von den Wettbewerbern verlangt. Hier wittern sowohl Harisch als auch sein ehemaliges Unternehmen Mißbrauch und haben die Telekom vorsichtshalber auf Schadensersatz für zu viel gezahlte Entgelte verklagt. Während Telegate 70 Millionen Euro plus Zinsen zurückhaben möchte, hat Harisch der Telekom gleich einen Mahnbescheid über 320 Millionen Euro zustellen lassen und beabsichtigt diese Klage in Kürze auch in den Vereinigten Staaten verhandeln zu lassen.
Streit um die künftigen Datenkosten
Für Go Yellow hingegen kommt es jetzt vor allem auf die künftigen Datenkosten an, die sie an die Telekom zu zahlen hat. Dabei liegen die Vorstellungen noch weit auseinander. Während die Telekom nach wie vor einen Betrag von 49 Millionen Euro aus diesem Datenverkauf im Jahr erlösen möchte, sieht Go Yellow dies im europäischen Vergleich und auch nach europäischem Recht als völlig überhöht und nicht angemessen an.
So habe der Europäische Gerichtshof im November 2004 entschieden, daß in den Niederlanden von dem dortigen Exmonopolisten KPN nur die Kosten für die Übertragung der Daten als Fixbetrag mit den Wettbewerbern abgerechnet werden dürften. Go Yellow sieht darin einen Präzedenzfall und will jetzt auch in Deutschland die nutzungsabhängige Bepreisung der Daten unterbinden. Die Telekom hingegen sieht diesen Entscheid auf europäischer Ebene als speziellen Fall, der mit den Gegebenheiten in Deutschland nichts zu tun habe und daher hier auch keine Konsequenzen haben könne.
Angesichts dieser unterschiedlichen Auffassungen hat Go Yellow bei der Regulierungsbehörde einen Antrag auf Regulierung der Datenkosten gestellt, der aber noch nicht verhandelt wurde, da die Behörde zunächst eine Marktanalyse durchführen wird.
Dem gegenüber hat gerade der österreichische Regulierer die Kosten für die Überlassung der Teilnehmerdaten deutlich gesenkt. Hier zahlen die gut 10 Wettbewerber inzwischen - neben anteiligen Einmalentgelten von knapp 15000 Euro - einen Betrag von knapp 700 Euro im Monat an die Telekom Austria. Eine Grundlage dieser Entscheidung: die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes aus dem November 2004.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.376,76 | −0,07% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2534 | −0,32% |
| Rohöl Brent Crude | 106,98 $ | +0,12% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
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