Home
http://www.faz.net/-gqe-vx1o
Mehr Angebote
| Abo|Hilfe
Freitag, 17. Februar 2012
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Nach der Mindestlohnvereinbarung Kartellamtschef: Das Steuerprivileg der Post muss weg

05.12.2007 ·  Das Kartellamt hat die Bundesregierung aufgefordert, das Steuerprivileg der Deutschen Post ersatzlos zu streichen. Die Mehrwertsteuerbefreiung der Post behindere den Wettbewerb, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der F.A.Z. Eine rechtliche Handhabe gegen den Mindestlohn habe das Amt nicht.

Von Helmut Bünder, Manfred Schäfers und Sven Astheimer
Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (4)

Das Bundeskartellamt hat die Bundesregierung aufgefordert, nach der Mindestlohnvereinbarung jetzt zumindest das Steuerprivileg der Deutschen Post ersatzlos zu streichen. „Der Wettbewerb auf dem Briefmarkt darf nicht noch stärker eingeschränkt werden, und die Mehrwertsteuerbefreiung der Post ist zweifellos ein Element, das den Wettbewerb stark behindert“, sagte Kartellamtspräsident Bernhard Heitzer der F.A.Z. Die Post ist - im Unterschied zu ihren Wettbewerbern - von der Mehrwertsteuer befreit. Dafür ist sie verpflichtet, ihre Dienste flächendeckend anbieten.

Eine kartellrechtliche Handhabe gegen den Mindestlohn hat das Amt aber nicht. Nach erster Prüfung enthalte der Tarifvertrag keine unmittelbar „marktbeschränkenden Vereinbarungen“. Diese ergäben sich erst aus einer gesetzlichen Allgemeinverbindlichkeit der Lohnuntergrenzen, die der von der Post dominierte Arbeitgeberverband und die Gewerkschaft ausgehandelt hatten. Heitzer wandte sich mit ungewöhnlich scharfen Worten gegen die Aufnahme in das Entsendegesetz: „Das wäre ein ordnungspolitischer Sündenfall, wie es ihn in der deutschen Wirtschaftsgeschichte nie zuvor gegeben hat.“

EZB-Chef geißelt Mindestlohnpläne

Auch der Präsident der Europäischen Zentralbank, Jean-Claude Trichet, geißelte die Koalitionspläne. „Die übermäßige Regulierung der Löhne untergräbt die Schaffung von Arbeitsplätzen“, sagte er. Elmar Müller vom Arbeitgeberverband DVPT der Post-Wettbewerber sagte, der Mindestlohn werde rund 20.000 Stellen vernichten und die Hälfte der 700 tätigen Unternehmen in Deutschland vom Markt drängen. Die Pin Group hat am Dienstag die Entlassung von mehr als 1000 Mitarbeitern angekündigt (siehe Massenentlassungen bei Pin-Gruppe provozieren neuen Mindestlohn-Streit). Dies wurde von einigen Politikern als Drohkulisse und Täuschungsmanöver gewertet.

Regierungssprecher Ulrich Wilhelm sagte, die Verabredung für den Mindestlohn gelte unverändert weiter. „Wir lassen uns nicht unter Druck setzen“, sagte die stellvertretender SPD-Vorsitzende Andrea Nahles. Parteichef Kurth Beck verteidigte das Vorhaben: „Es darf keine Geschäftsmodelle geben, bei denen die Gewinnerwartung davon abhängt, dass Hungerlöhne gezahlt werden.“ Differenzierter war das Meinungsbild in der Union. Während der Vorsitzende der CDU-Sozialausschüsse Karl-Josef Laumann den Mindestlohn verteidigte, sagte der Mittelstandspolitiker Michael Fuchs, er werde „mit Sicherheit gegen den Mindestlohn stimmen“. Der Vorsitzende der CSU-Mittelstandsunion Hans Michelbach sagte, die SPD geriere sich als „Steigbügelhalter der Aktiengewinne“ von Postchef Klaus Zumwinkel.

Der Vorstandsvorsitzende hatte am Montag Aktien im Wert von 4,7 Millionen Euro verkauft und dabei von dem Kursanstieg durch die Mindestlohnvereinbarung profitiert. Die Vize-Fraktionschefin der Grünen, Christine Scheel, sprach von einem „moralisch verwerflichen“ Verhalten. Rainer Brüderle (FDP) bezeichnete den Aktienverkauf als „Monopoly-Spiel“, das „nicht zu unserer sozialen Marktwirtschaft“ passe. Ein Postsprecher sprach von einer „Fortsetzung der Springer-Kampagne gegen die Post“. Der Axel Springer Verlag ist der Mutterkonzern der Pin Group. Die Gewerkschaft GNBZ, die sich an die Mitarbeiter der Post-Konkurrenten wendet, will in einem offenen Brief an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) für gestaffelte Mindestlöhne im Briefsektor zwischen 7,30 Euro in strukturschwachen und 8,50 Euro in Ballungsgebieten werben.

Weitersagen Kommentieren Merken Drucken
Weitersagen
Themen zu diesem Artikel

Gläubiger dritter Klasse

Von Holger Steltzner

Wenn in Griechenland in Kürze der Schuldenschnitt vollzogen wird, ist die EZB fein raus. Ein juristischer Trick schützt die Bilanz der Zentralbank. Mitten im Spiel werden einfach die Regeln geändert. Mehr 1 2

17.02.2012 17:45 Uhr
  Vortag
Dax 6.848,03 +1,42%
 OK
Umfrage

Sollen Kinderlose einen „Solidarzuschlag" zahlen?

Alle Umfragen

Bitte aktivieren Sie ihre Cookies.