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Nach Arcandor-Insolvenz Middelhoff muss Schadenersatz zahlen

 ·  Der frühere Chef der Karstadt-Muttergesellschaft Arcandor hat beim Verkauf eines Warenhauses gepfuscht. Jetzt hat ihn ein Gericht zu Schadenersatz an den Insolvenzverwalter verpflichtet. Ob ihn das persönlich stört? Er selbst ist offenbar gut abgesichert.

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© dpa Thomas Middelhoff

Der Verkauf eines Karstadt-Warenhauses wird für den ehemaligen Top-Manager Thomas Middelhoff nach Jahren zur Belastung: Das Landgericht Essen entschied am Mittwoch in einem Grundurteil, Middelhoff als Vorstandschef und drei andere ehemalige Vorstände der Karstadt-Muttergesellschaft Arcandor hätten beim Verkauf eines Kaufhauses in Wiesbaden ihre Pflichten verletzt. Sie hätten es unterlassen, die Überschreibung des Warenhauses an den Immobilienfonds Oppenheim-Esch zu verhindern.

Dieser hatte für das Kaufhaus dann nach Ansicht des Klägers, des Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch, eine überhöhte Miete verlangt.

Insgesamt ging es um fünf umstrittene und für das Unternehmen angeblich wirtschaftlich nachteilige Verkäufe von Karstadt-Immobilien an den Oppenheim-Esch-Fonds im Jahr 2005. Der Arcandor-Insolvenzverwalter Hans-Gerd Jauch hatte insgesamt 175 Millionen Euro Schadenersatz von Middelhoff und zehn weiteren früheren Vorstands- und Aufsichtsratsmitgliedern gefordert. Er warf den Managern vor, wirtschaftlich nachteilige Mietverträge für die fünf Karstadt-Warenhäuser ohne die erforderliche rechtliche Prüfung abgeschlossen zu haben. Außerdem hätten sie es versäumt, Schadenersatzansprüche gegen ihre Vorgänger geltend zu machen, die die umstrittenen Verträge ausgehandelt hatten.

Das Gericht wies allerdings einen großen Teil der Klagen zurück: Bei vier der fünf Warenhäuser sah die Kammer keine Pflichtverletzung der Manager. Nur im Falle des Verkaufs des Wiesbadener Karstadt-Hauses erkannten die Richter eine „schuldhafte Pflichtverletzung“ von Middelhoff und drei weiteren Vorständen.

Verfahren wird Gerichte wohl noch Jahre beschäftigen

Die Höhe des entstandenen Schadens sei fraglich, sagte Richterin Regina Pohlmann. Darüber muss gesondert verhandelt werden. Gutachten zufolge könnte der entstandene Schaden zwischen 30 und 46 Millionen Euro liegen.

Das Grundurteil muss nun vom Oberlandesgericht (OLG) Hamm erst überprüft werden - Middelhoff-Anwalt Winfried Holtermüller kündigte umgehend Berufung an. Folgt das OLG dem Landgericht Essen, müssen die Richter dann in einem nächsten Schritt über die konkrete Schadenshöhe entscheiden. Das könne noch Jahre dauern, sagte Richterin Pohlmann.

Middelhoff-Anwalt: Versicherung könnte zahlen

Middelhoff selbst wird seinem Anwalt zufolge aber in jedem Fall nicht bezahlen müssen: Eine Versicherung werde für den Manager einstehen (siehe auch D&O-Policen: Was ist eine Managerhaftpflicht-Versicherung?). Aus seiner Sicht sei das Grundurteil aber falsch und werde in der nächsten Instanz keinen Bestand haben, sagte Holtermüller.

Der frühere Bertelsmann-Manager Middelhoff hatte das Arcandor-Ruder 2005 übernommen. Rund vier Jahre später musste er gehen - nach einem Jahresverlust von einer dreiviertel Milliarde Euro. Wenige Monate später stellte Arcandor Insolvenzantrag.

Allein bei Karstadt zitterten jahrelang rund 25.000 Mitarbeiter um ihre Jobs. Schließlich übernahm Investor Nicolas Berggruen die Warenhaus-Kette.

AZ: 41 O45/10

Quelle: FAZ.NET mit Reuters/dpa/AP
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