„Jetzt haben Sie aber Pech gehabt“, entschuldigt sich Frau Schultz. Ihr Sohn sei seit ein paar Tagen bei der Bundeswehr und erst am Wochenende wieder zu erreichen.“ Schade. Der Rekrut Patrick Schultz (19), ist Gründer der Musiktauschbörse audioGnome in Deutschland. Und die scheint wichtig zu sein. Zehn Millionen Dateien stünden dort zur Verfügung („... während es bei Napster im Höchstfall gerade mal 2 Millionen sind“). So heißt es jedenfalls auf der Homepage von audioGnome, die gleichzeitig „das Aus für Napster“ ankündigt.
Das „Original“ Napster wiederum ist tatsächlich in Schwierigkeiten. Binnen 72 Stunden müsste die Online-Börse alle urheberrechtlich geschützten Titel gesperrt haben, entschied ein US-Gericht am Dienstag. Die Frist beginne, sobald die Plattenfirmen ihre Listen mit den Musikstücken vorgelegt haben, die nicht mehr frei zugänglich sein sollten. Doch schon seit dem Wochenende bereitet Napster die Sperrung von einer Million Musiktiteln vor, die trotz des Urheberrechts bislang frei zugänglich waren. Gelingt die Sperrung nicht, droht der Website, von der Musikstücke mit einer speziellen Software im Internet aufgespürt und heruntergeladen werden können, das Aus.
Auf der Flucht vor dem finalen Gerichtsbeschluss
Die Großen der Musikindustrie klagen in den USA gegen Napster, weil über die Online-Börse über 60 Millionen Internet-Nutzer kostenlos Musikdateien tauschen. Künstler und Plattenlabels sehen dadurch ihre Rechte verletzt. Verhandlungen über eine außergerichtliche Einigung blieben bislang ohne Ergebnis. Nach einer Anhörung der beiden Seiten bereitet die zuständige Bundesrichterin Marilyn Hall Patel nun eine einstweilige Verfügung vor, die die Schließung von Napster zur Folge haben könnte. Bereits im Juli vergangenen Jahres hatte Patel die Abschaltung von Napster angeordnet, war jedoch durch eine einstweilige Verfügung gestoppt worden.
Bereits am Wochenende sollte das neue Screening-System, das den Zugang zu den Titeln blockieren soll, zur Anwendung kommen. Noch am Dienstagmittag waren jedoch so gut wie alle Titel frei zugänglich. Der Filter stellt nach Napster-Angaben eine Möglichkeit dar, bereits im Vorfeld der Suche zu definieren, welche Titel getauscht werden können und welche nicht.
Namensabwandlungen kann der Filter jedoch weder verhindern, noch blockieren. Einigt sich die Community darauf, statt Metallica nun Metallika oder gar Metalla einzugeben, wird der Filter wirkungslos. Bei Napsters strategischem Partner Bertelsmann wartet man gespannt auf den Ausgang der Gratwanderung. Die Gütersloher wollen den Dienst ab dem Sommer in ein kostenpflichtiges Angebot umbauen. „Was Napster tun kann, das tun sie in Form dieses Filters“, sagt Alexander Adler, Pressesprecher der für den Dienst zuständigen Bertelsmann eCommerce Group. „Was aber wollen Sie machen, wenn die Leute das „o“ bei Madonna durch eine Null ersetzen“, fragt Adler. Wenn sich alle über einen künstlichen Namen einig seien, bleibe der Filter wirkungslos, gibt der Sprecher zu. „Um ihn im großen Stil zu umgehen, müsste man allerdings eine konzertierte Aktion starten - und das bei 60 Millionen eingetragenen Nutzern.“
Ideenwettlauf mit den eigenen Kunden
Allein: Auf der Suche nach Metallica oder Madonna die naheliegendsten Verballhornungen durchzuprobieren und dabei auch fündig zu werden scheint kein Ding der Unmöglichkeit. Foren, auf denen neue Decknamen ausgetauscht werden, dürften kaum lange auf sich warten lassen. Natürlich kann Napster die neuen Namen wiederum sperren lassen, doch der Fantasie sind bekanntlich keine Grenzen gesetzt. Der Filter sei trotz allem die beste Alternative, beharrt Unternehmenssprecher Adler. Auch die Vorsitzende des Verbandes der US-Musikindustrie (RIAA), Hilary Rosen, habe ihn in Ordnung gefunden.
Tatsächlich war am Wochenende von Rosen zu hören, man nehme Napster bei seinem Bemühen um den Schutz der Urheberrechte beim Wort. Die Screening-Technik habe das Potenzial, effektiv zu sein. Man müsse aber noch abwarten, warnte die Funktionärin vorsorglich. Zufrieden äußerte sich Rosen wiederum am Dienstag zu dem jüngsten Richterspruch. Napster droht somit die Gefahr eines Wettlaufs gegen die eigene Kundschaft, der das positive Image der Dienstes empfindlich treffen könnte.
Die Konkurrenz steht Gewehr bei Fuß
Empörte Nutzer riefen bereits am Wochenende dazu auf, Napster zu blockieren und zur Konkurrenz abzuwandern. Schon melden die Agenturen, eine deutliche Steigerung der Zugriffe bei den anderen Musiktauschbörsen. Mit denen ist es jedoch so eine Sache: Die Homepage des zumindest in Deutschland wohl bekanntesten Rivalen Gnutella ist derzeit nicht erreichbar. Gerüchte besagen, der Süßwarenhersteller Ferrero habe wegen der Ähnlichkeit des Namens mit dem bekannten Nussaufstrich eine einstweilige Verfügung erwirkt. Bei audioGnome fühlen sich viele Nutzer durch die flankierende Technik überfordert. Ansprechpartner - siehe oben - gibt es derzeit weder in Deutschland, noch in den USA. Der einzige ernstzunehmende Wettbewerber ist bislang offensichtlich die Tauschbörse Aimster.
„Selbst wenn Bertelsmann und Napster die Dateien ab dem Sommer nur noch gebührenpflichtig weitergeben, dürfte es keine nennenswerte Abwanderung geben“, glaubt Adler. „So einfach, durch zwei kleine Klicks, kommen Sie nirgendwo an die Musik.“ Falls Napster bis dahin noch online ist, könnte die Rechnung aufgehen. Sollte es jedoch bald ein Verbot geben, wäre für die Rivalen die Zeit gekommen, ihre Chance zu nutzen.