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Musiktausch im Internet Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder

 ·  Eltern können aufatmen: Sie müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot von Internettauschbörsen belehrt haben. So haben es die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (22)

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Johannes Neuberger

Abmahnungen

Hoffentlich ist damit das Ende der abmahnwütigen Advokaten eingeleutet, die s.g. "Musikindustrie" ist einfach lächerlich und die einzige, die hier Ohrfeigen verdient.

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Otto Meier

Dieses Urteil wird noch mehr Arbeitsplätze vernichten und lässŸt Wesentliches außer acht.

Zunächst einmal möchte ich alle, die hier so freizügig über fremdes Eigentum verfügen, dazu auffordern, ihre Arbeitsleistung in Zukunft auch ohne Lohnanspruch zu erbringen. Wie dumm oder gar kriminell muß man eigentlich sein, das nicht zu erkennen, nicht erkennen zu wollen.

Die eigentliche Frage, ob und inwieweit Eltern für den Umgang ihrer Kinder mit dem PC verantwortlich sind, möchte ich in an Beispielen verdeutlichen und hoffe, dass dann die Befürworter straffreier Raubkopiererei etwas nachdenklicher werden.

Wie ist es mit dem Fahrrad des Kindes, mit Sachbeschädigung durch das Kind, mit Diebstahl, mit Raub oder Körperverletzung, mit Suchtgefahren, auch durch den PC und das Internet, mit Schußwaffen? Wo oder wann endet die Verantwortung der Eltern für das Handeln ihrer Kinder da?

Wer seinem Kind ein Fahrrad kauft, der wird es erst damit allein lassen, wenn sie oder er sicher ist, daߟ weder dem Kind noch Dritten ein Schaden droht. Das Raubkopieren ist ein Schaden au

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Jan Nebendahl
Jan Nebendahl (Flin2) - 16.11.2012 11:57 Uhr

Endlich Hoffnung auf Vernunft

Es ist wirklich an der Zeit, dass endlich Vernunft im Umgang mit dem Internet in dieser Republik Einzug hält. Wieviele Eltern haben schon dafür bezahlen müssen, dass ihre Kinder wider besseres Wissen gegen das Immaterialgüterrecht verstossen? Und das, weil sie nicht Chefärzte sind und es sich leisten können, ihr Recht bis in die letzte Instanz durchzufechten.

Ginge es nach der Musikindustrie, müssten alle Eltern die Fähigkeiten von IT-Administratoren haben und ihre Sprösslinge dazu rund um die Uhr überwachen. Dass 98% der Eltern rein fachlich nicht in der Lage sind, für so etwas zu sorgen fällt gerne unter den Tisch.

Ein gutes Urteil. Und vielleicht findet jetzt mal ein Umdenken statt, und es beginnt eine neue Vernunft im Umgang dem Internet. Vielleicht werden bald auch so Dinge wie Forumshaftung, Mitstörerhaftung beim WLAN, Impressumspflicht oder allgemein die Abmahngesetzgebung geändert. Es wäre an der Zeit.

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Christian Mann

Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen?

Liebe Autorin, es gibt kein "Verbot der Teilnahme an Tauschbörsen" (höchstens noch ein von den Eltern auferlegtes Verbot). Der Logik folgend gäbe es somit nichts, worüber die Eltern belehren müssten. Richtiger formuliert hieße es wohl, dass die Eltern über die sachgerechte und gesetzeskonforme Nutzung belehren müssten (es gibt ja immerhin auch legale Angebote, etwa Linux-Images, Musik unter CC-Lizenz, OpenSource Software). Gleichwohl möchte man einer ganzen Generation Eltern heute noch nicht zumuten, besser über das Internet und seine Möglichkeiten informiert zu sein als ihre Kinder).

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Martin Haas

@Herr Vomberg

"sich mal mit den Piraten zusammenzusetzen und nach praktikablen Lösungen zu suchen"
Der war gut! Selten hat der Begriff "den Bock zum Gärtner zu machen" so gut gepasst.

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Herbert Sax
Herbert Sax (H.Sax) - 16.11.2012 07:46 Uhr

Einfach nur noch lächerlich was die Musikindustrie da betreibt

Musik bekommt man heute im Internet gratis und Kinder und Erwachsene tauschen USB-Sticks mit vielen 1000 Musikstücken seit Jahren gegenseitig aus. Das ist unverfolgbar. Ich bin mir sicher dass 99% aller die Musik auf selbstgebrannten, CDs, DVDs oder USB-Sticks zuhause oder im Auto nutzen nie dafür bezahlt haben. Musik verbreitet sich über den Tausch zwischen Familien, Bekannten und bei Kindern in der Schule. Jetzt für einige hochgeladene Musikstücke über 5000 € zu verlangen ist lächerlich. Die Musikindustrie hat diesen Kampf längst verloren. Musik gehört inzwischen allen und kaum einer bezahlt in der Realität noch etwas dafür. Es wird Zeit dass die Musikindustrie ihr Geschäftsmodel anpasst und die wenigen die Musik dummerweise aufs Internet hochladen, was ermittelbar ist, mit astronomischen Beträgen verfolgt.

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Bernd Raedle
Bernd Raedle (berndle) - 16.11.2012 00:49 Uhr

Oje

mit solchen Urteilen wird einem ganzen Industriezweig (Abmahnindustrie) der Boden entzogen. Wo sollen denn all die abgehalfterten Anwälte, welche sonst nirgends unterkommen, denn hin?

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Matthias Morgenrot

Eigentlich kein überraschendes Urteil

Das Urteil des BGH stellt lediglich das Filesharing auf eine Stufe mit anderer Jugendkriminalität wie z.B. Ladendiebstahl. Da werden ja auch nicht (jedenfalls in aller Regel nicht) die Eltern für die Vergehen ihrer Kinder zur Verantwortung gezogen. "Eltern haften für ihre Kinder" gilt bekanntermaßen allgemein nicht in Deutschland. Soll heißen: Die Musikverlage haben den falschen verklagt, nämlich die Eltern, die sich aber nach Meinung des BGH keine schuldhafte Verletzung der Aufsichtspflicht zurechnen lassen müssen. An der persönlichen Schuld des Kindes gibt es nach dem Artikel keine ernsthaften Zweifel. Ich nehme daher an, dass in Zukunft die Musikverlage in ähnlichen Fällen dazu übergehen, den tatsächlichen Täter zu verklagen und Schadenersatz von ihm fordern - genau so wie es bei Ladendiebstahl seit Jahr und Tag gang und gäbe ist. Das Urteil ist daher nur ein weiterer logischer Schritt dahin, Vergehen im Internet mit anderen, eher traditionellen Missetaten gleich zu stellen.

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Mark Erz
Mark Erz (Sterling) - 15.11.2012 21:34 Uhr

5400,-- € ...

... für 15 Musikstückchen? Wie gute Lobbyarbeit sich doch auszahlt!

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Alfred Vomberg

Neu Ideen müssen her!

In meiner Jugend wurde mit Kassetten vom Radio und Schallplatten aufgenommen.
Und nur weil die heutige Jugend Festplatten statt Kassetten verwendet, sind das alle Verbrecher.
Ich verstehen die Industrie nicht.
Wer alles defendieren will, defendieret gar nichts! (Friedrich II. von Preußen)
Mit ihren Maximalforderung schneiden sie sich doch ins eigene Fleisch.
Anstatt sich mal mit den Piraten zusammenzusetzen und nach praktikablen Lösungen zu suchen, verhandeln sie mit den etablierten Parteien darüber, wie sie ihre Forderungen mit Hilfe totaler Überwachung durchsetzen könnten.
Erstens verspielt man so die Sympathie potenzieller Kunden und zweitens wird es eh nicht funktionieren.
Dabei ist ein vernünftiges Urheberrecht im Interesse aller, wir wollen ja morgen auch noch neue Medienprodukte konsumieren.
Da werden sie von den Piraten keinen Widerspruch hören.
Aber vernünftig und fair muss es halt sein.

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Ulf-Torsten Otto-von Eicken

Supermarkt

wenn ein Kind im Supermarkt etwas klaut, dann werden meines Erachtens nicht die Eltern bestraft. Trotzdem schicken die Eltern nur in seltenen Fällen ihre Kinder zum Klauen los, oder???? Auch eine arme Musikindustrie muss auf Augenmass achten. Ich habe 4 Kinder, habe mein Ingenieurbüro zuhause, und fühlte mich jahrelang bedroht durch die schrecklichen Berichte über gezüchtigte Familien.

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Peter Hoch
Peter Hoch (luxor) - 15.11.2012 20:42 Uhr

Schon amüsant, wenn Leute aus dem linken Spektrum körperliche Züchtigung als Ideal preisen

wenn es nur darum geht, den Profit ihres seichten Geschäftsmodells zu steigern.

Es fehlt noch ein Urteil, daß Abmahnungen als Nötigung einstuft und mit Freiheitsstrafen nicht unter zwei Jahren ahndet.

In diesem Land werden Mörder laufen gelassen, aber Menschen, die niemanden etwas zuleide getan haben wie Großkriminelle behandelt. Dafür wird sogar die Sippenhaftung wieder eingeführt.

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Antworten (3) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.11.2012 10:41 Uhr
Alex Grimm
Alex Grimm (agtrier) - 16.11.2012 10:41 Uhr

Interessante Interpretation...

Die Anwälte der Musikindustrie sind also Ihrer Meinung nach als dem "linken Spektrum" zugehörig zu betrachten.

So habe ich das noch nicht gesehen, ist aber interessant. Vermutlich ist Ihrer Meinung nach die GEMA auch die Nachfolgeorganisation der RAF...

Alternativerklärung: Es mangelt an Ihnen der Fähigkeit, das Gelesene auch zu verstehen. Aber das wollen wir ja nicht glauben, oder?

ag.

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Peter Hoch
Peter Hoch (luxor) - 15.11.2012 21:26 Uhr

Was würde die Zecke wählen, wenn sie wählen dürfte?

Sich auf Kosten anderer ein feines Leben machen, das ist linkes Gedankengut.

Das Parlament scheint unterwandert zu sein, anders ist die Ignoranz der Volksvertreter nicht zu verstehen. Die Probleme sind deutschlandweit bekannt, aber keiner rührt sich aus Angst vor der Lobby.

Übrigens, immer nach links rausdrehen, sonst bleibt der Kopf stecken - gibt schlimme Entzündungen.

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Erich Jansen
Erich Jansen (Nonosus) - 15.11.2012 20:59 Uhr

Wo ist hier das linke Spektrum am Werk?

Wo genau erkennen Sie hier Akteure aus dem linken Spektrum? Ich sehe vor allem eine Abmahnindustrie am Werk, denen Werte wie Vertrauen und Familienfrieden nichts bedeuten. Und einen Richterspruch, der genau auf die Grundlagen dieser unserer Gesellschaft rekurriert. Das sollte man nicht politisch instrumentalisieren sondern als Sieg der Gerechtigkeit über alle Lager hinweg feiern.

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Wolfgang Müller

Vernünftig !!

Hab' ich zwar erhofft, mich jedoch nicht getraut, ihn auch so zu erwarten, diesen Entscheid.

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Nils Dietrich
Nils Dietrich (envriel) - 15.11.2012 18:16 Uhr

"Musikindustrievertreter fordert körperliche Züchtigung für kleine Piraten"

"Während früher „auch mal eine Ohrfeige nicht geschadet“ habe, würden Kinder heute an freier Leine laufen gelassen."

Auch wenn es schwer fällt, weil ich jetzt genauso generalisiere, wie die Musikindustrie das macht: Wer seine Rechte von einem Vertreter verteidigen lassen muss, der solche Aussagen macht, darf sich hinterher nicht wundern, wenn ihm auch noch die zahlenden Kunden wegrennen und nur noch Radio oder alte Musik hören. Mein Musikkonsum tendiert mittlerweile in diese Richtung.

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udo fischer
udo fischer (udo44) - 15.11.2012 18:15 Uhr

Freie Fahrt für alle.

Jetzt können alle ohne Scheu ihre gewünschten Musikstücke im Internet uploaden. Sie müssen es nur unter dem Account ihrer Kinder machen.
Die Verantwortung der Eltern wird immer weiter eingeschränkt und die Kinder sind für alles entschuldigt.

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 16.11.2012 08:45 Uhr
Jochen Schrauber

"... bei konkreten Anhaltspunkten ..."

Die Eltern haben spätestens nach der ersten Abmahnung konkrete Anhaltspunkte bzw. Kenntnisse über die rechtwidrige Aktivität des Kindes und würden die zweite Abmahnung sicherlich nicht so einfach zurückweisen können.

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Arribert Kotz

Das ist totaler Quatsch ...

Filesharing findet nicht mit Accounts statt. Man müsste den Rechner der Kinder nehmen. Wirkt dann auch sehr glaubwürdig, wenn zwischen Sido und Bushido auf einmal Judas Priest auftaucht, bei der Hausdurchsuchung.

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Bernd Winkler

Das entzieht der Abmahnindustrie hoffentlich den Boden....

Ein gutes Urteil. Hoffentlich wird der Abmahnindustrie so endlich ein wichtiges Standbein gekappt. Erstaunlich, dass in Deutschland 20 kopierte Songs einen hoeheren Schadenersatz rechtfertigen, als ein abgeschnittener Finger, oder mehrere Monate unschuldiger Haft.

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Anton Schöttl

Was lernen wir daraus...

Aufsichtspflicht ist auch ein sehr "dehnbarer" Begriff.

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Jahrgang 1976, Redakteurin in der Wirtschaft.

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