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Donnerstag, 20. Juni 2013
HERAUSGEGEBEN VON WERNER D'INKA, BERTHOLD KOHLER, GÜNTHER NONNENMACHER, FRANK SCHIRRMACHER, HOLGER STELTZNER

Musiktausch im Internet Eltern haften nicht für Raubkopien ihrer Kinder

 ·  Eltern können aufatmen: Sie müssen für den illegalen Musiktausch eines minderjährigen Kindes grundsätzlich nicht haften, wenn sie das Kind ausreichend über das Verbot von Internettauschbörsen belehrt haben. So haben es die Richter des Bundesgerichtshofs entscheiden.

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Bundesgerichtshof in Karlsruhe
© dpa
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