13.02.2003 · Die Musikindustrie sieht sich durch Raubkopierer in ihrer Existenz bedroht und will sie jetzt sogar am Arbeitsplatz verfolgen. In der Industrie erntet der Vorstoß Kopfschütteln.
Von Marcus TheurerDer gute Rat, den die Musikindustrie für deutsche Unternehmen parat hat, klingt irgendwie bedrohlich: „Sie riskieren gerichtliche Maßnahmen, Schadensersatz und möglicherweise strafrechtliche Verfolgung“, heißt es in einem elektronischen Rundschreiben der deutschen Phonoverbände, das am Donnerstag mehr als 1000 große Unternehmen und Behörden in ihren E-Mail-Eingangsfächern fanden.
In ihrem Kampf gegen den kostenlosen Austausch von Musikstücken über das Internet hat die Plattenindustrie jetzt auch das Büro als Tatort ausgemacht. Die Aktion ist offenbar der erste Schritt einer Offensive, mit der die Musikindustrie in Deutschland einen neuen Anlauf gegen das Raubkopieren nehmen will. In wenigen Wochen soll zudem eine Werbekampagne unter anderem mit Anzeigen in der Publikumspresse starten.
Juristischer Feldzug im Kampf auf Leben und Tod
In dem Rundschreiben fordert die Musikbranche die IT-Fachleute und Netzadministratoren in den Unternehmen dazu auf, stärker gegen den Musiktausch am Arbeitsplatz vorzugehen. „Es gibt zwar einzelne Unternehmen, die sehr strikte Vorschriften haben, aber insgesamt gesehen gibt es einen Nachholbedarf“, sagt Clemens Rasch, als Justitiar der Phonoverbände auch Leiter der Ermittlungsabteilung gegen Raubkopierer. In einer angefügten Broschüre mit dem Titel „Richtlinien zum Umgang mit urheberrechtlich geschützten Werken und zur IT-Sicherheit“ fordern die Phonoverbände die Unternehmen auf, die elektronischen Schutzmauern um ihre Firmennetze (Firewalls) so zu programmieren, daß illegale Angebote herausgefiltert werden. Das liege in ihrem eigenen Interesse: Wer Musik herunterlade, gefährde durch mögliche Viren die Sicherheit in den Firmen-Datennetzen.
Im Ausland sucht die Musikindustrie bei ihrem Feldzug schon seit einiger Zeit notfalls auch mit juristischen Mitteln Unterstützung bei anderen Unternehmen. So versuchen die Musikunternehmen zum Beispiel in den Vereinigten Staaten von Amerika Anbieter von Internet-Zugängen wie Verizon und Bell South gerichtlich dazu zu zwingen, die Namen von Kunden herauszugeben, die Musik illegal im Internet offerieren (F.A.Z. vom 1. Februar).
Die Musikbranche betrachtet ihren Feldzug gegen den stetig wachsenden Internet-Tausch inzwischen als einen Kampf auf Leben und Tod. Medienmanager wie der Bertelsmann-Vorstandsvorsitzende Gunter Thielen sprechen bereits von einer „existenzbedrohenden Krise“. In Deutschland ist der Umsatz der Musikindustrie in den vergangenen vier Jahren um fast 25 Prozent eingebrochen. In anderen wichtigen Absatzländern ist die Entwicklung ähnlich verheerend. Seit im Jahr 2000 mit Napster die erste Internet-Tauschbörse ihren Siegeszug angetreten hat, prangern die Plattenmanager den Musik-Diebstahl via Internet-Börsen wie Kazaa oder Morpheus und das CD-Brennen als Hauptursache für die Krise an.
Unternehmen winken ab
Das Marktforschungsinstitut GfK schätzt, daß bereits 2001 allein in Deutschland fast 500 Millionen Musikstücke aus dem Internet heruntergeladen wurden. Bei Unternehmensvertretern stößt das Rundschreiben der Musikindustrie vom Donnerstag gleichwohl auf Kopfschütteln. Bernhard Rohleder, Hauptgeschäftsführer des Branchenverbands Bitkom, hält es für äußerst unwahrscheinlich, daß in deutschen Büros in nennenswertem Umfang Musikdateien getauscht werden. „Das kann schon deshalb kein großes Thema sein, weil bisher die wenigsten Beschäftigten am Arbeitsplatz Zugriff auf einen CD-Brenner haben, den man aber zum Speichern der Musikstücke braucht“, argumentiert Rohleder. Er schätzt, daß weniger als 10 Prozent der Mitarbeiter diese Möglichkeit im Büro hat. Zudem sei der Musikklau während der Arbeitszeit vom Arbeitgeber viel zu leicht nachweisbar. „Wer setzt dafür schon seinen Job aufs Spiel?“ sagt Rohleder.
Statistische Daten über den Musiktausch am Arbeitsplatz kann auch die Musikindustrie nicht vorweisen. Eine Untersuchung des niedersächsischen Rechnungshofs, über die im vergangenen Frühjahr das Magazin „Spiegel“ berichtete, stützt zumindest die Behauptung der Phonoverbände nicht. Die Rechnungsprüfer werteten über einen Zeitraum von zehn Tagen aus, welche Seiten rund 20 000 öffentliche Angestellte im Internet besuchten. Die Studie zeigte zwar, daß mehr als 40 Prozent der Internet-Zugriffe privat waren. Auch machten die Beamten offenbar rege Gebrauch von der Seite des Online-Auktionators Ebay und von Sex-Angeboten. Doch der Musik-Download spielte keine Rolle.
Auch beim Münchner Elektronikkonzern Siemens, der in Deutschland rund 175 000 Mitarbeiter beschäftigt, hält man das Problem des Musiktauschs am Arbeitsplatz für vernachlässigbar. „Wahrscheinlich haben die meisten Beschäftigten daheim ohnehin die schnellere Computer-Technik als am Arbeitsplatz“, sagt ein Sprecher lakonisch. Außerdem werde der Internet-Gebrauch der Mitarbeiter genau überwacht.
Überwachung der Kunden
Für den größten deutschen Internet-Zugangsanbieter T-Online sind Hilfegesuche aus der Medienindustrie nichts Neues. Anfang vergangenen Jahres verlangte der Verband der amerikanischen Filmindustrie MPAA von T-Online ähnlich wie bei Verizon und Bell South - die Herausgabe von Kundendaten. Der Vorwurf der MPAA: Es seien illegal Kinokassenschlager wie der Zeichentrickfilm Shrek aus dem Internet heruntergeladen worden. Technisch ist es relativ einfach, solche Filmfans herauszufiltern, weil den Nutzern bei jedem Einwahlvorgang eine sogenannte IP-Adresse zugeteilt wird, die eine Identifizierung des Anschlusses erlaubt. Erfolg hatte die MPAA freilich dennoch nicht. „Wir geben Kundendaten nur auf einen richterlichen Beschluß hin weiter“, sagt ein T-Online-Sprecher. Stattdessen habe man die Kunden lediglich über die Beschwerde informiert. „Wir wollen unsere Kunden nicht überwachen“, stellt der Sprecher klar. Wenn es nach der Musikindustrie ginge, würde bei der Novelle des deutschen Urheberrechts eine Auskunftspflicht festgeschrieben. Doch bislang ist dies im Entwurf zu dem Gesetz, das in wenigen Wochen verabschiedet werden soll, nicht vorgesehen.
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