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München wird nur Außenstelle Neues EU-Patentgericht wird in Paris angesiedelt

 ·  Die Bundesregierung hatte sich für den Standort München eingesetzt – doch vergeblich. Jetzt kommt das Gericht nach Paris. München und London müssen sich mit Außenstellen zufriedengeben.

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© AP Künftiger Sitz des EU-Patentgerichts: Paris

Das neue EU-Patentgericht bekommt seinen Sitz in Paris, München und London müssen sich mit Außenstellen zufriedengeben. Auf diesen Kompromiss hätten sich die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union bei ihrem Gipfel am Freitag in Brüssel geeinigt, sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel. In der bayerischen Landeshauptstadt wird Merkel zufolge nun der Bereich Maschinenbau angesiedelt. Durch die Einigung sei nach zwölf Jahren auch der Weg zu einem einheitlichen EU-Patent frei.

München hatte sich nicht zuletzt deshalb gute Chancen als Hauptstandort ausgerechnet, weil dort schon das Bundespatentgericht sowie das Deutsche und das Europäische Patentamt residieren.

Italien und Spanien boykottieren die neue Behörde

Die EU-Kommission hatte im April 2011 nach langjährigem Ringen den Startschuss für ein billiges und einfaches EU-Patent gegeben, das aber seither wegen des Streits um den dazugehörigen Gerichtsort auf Eis lag. Unternehmen und Privatpersonen sollen ihre Erfindungen künftig mit einem einzigen Antrag schützen lassen können, was die Kosten nach Schätzungen aus Brüssel um 80 Prozent drücken soll. Italien und Spanien boykottieren die neue Behörde, weil europäische Patente nicht automatisch in ihre Sprachen übersetzt würden, sondern nur in die drei EU-Amtssprachen Deutsch, Englisch und Französisch.

EU-Kommissionspräsident José Manuel Barroso hatte Deutschland, Großbritannien und Frankreich noch zu Jahresbeginn gerügt, weil sich die drei Länder lange nicht auf einen Gerichtsstandort einigen konnten. Es sei inakzeptabel, dass eine wichtige Initiative wie das EU-Patent wegen einer solch „trivialen Streitigkeit“ blockiert werde, schimpfte der Portugiese im Januar.

Selbst Wulff warb vergebens für München

Für die bayerische Landeshauptstadt hatte sich in der Vergangenheit selbst Ex-Bundespräsident Christian Wulff stark gemacht. So sei der deutsche Erfindergeist berühmt und komme in jährlich weit über 30.000 Anmeldungen beim Europäischen Patentamt zum Ausdruck. Auch Justizstaatssekretär Max Stadler betonte noch kürzlich die Vorzüge Münchens: „Alle Bewerber haben für ihren jeweiligen Ort sicherlich Argumente, die nicht von der Hand zu weisen sind“, sagte der FDP-Politiker Ende Mai in Brüssel. „Aber München hat die besten.“ Als Beispiel nannte er die hervorragende Infrastruktur und zentrale Verkehrslage sowie die vielen vor Ort ansässigen Patentanwälte.

Das künftige EU-Patentgericht ist nicht zu verwechseln mit dem bereits existierenden Europäischen Patentamt (EPA), da es lediglich rechtliche Streitfälle klären soll. Für die eigentliche Patenterteilung in einem zentralisierten Verfahren ist das EPA zuständig. Nach der Anmeldung in einer der drei Amtssprachen muss der Erfindungsschutz bislang in jedem einzelnen EU-Land separat und aufwendig validiert werden. Über Streitfälle urteilen die nationalen Gerichte.

Mit der nun erzielten Einigung dürften beide Schritte - sowohl die Patentanmeldung als auch die Klärung von Streitfällen - künftig deutlich einfacher werden. Auch wenn die Verteilung der Standorte eher politischen als praktischen Gründen geschuldet ist.
 

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