15.06.2007 · Die Mindestlohndebatte wird meist mit internationalen Vergleichen geschmückt. Fast immer wird unterschlagen, dass in fast allen Ländern mit einem hohen Mindestlohn dieser nur für einen sehr kleinen Teil der Arbeitnehmerschaft gilt. Von Axel Börsch-Supan
Von Axel Börsch-SupanDie Mindestlohndebatte wird meist mit internationalen Vergleichen geschmückt, fast immer mit einer bunten Tabelle der Mindeststundenlöhne in den Ländern, in denen es einen Mindestlohn gibt. Diese Tabelle zeigt, dass sich Deutschland bei einem Mindestlohn von 7,50 Euro im Mittelfeld derjenigen europäischen Länder befinden würde, in denen es einen Mindestlohn gibt. Die suggerierte Schlussfolgerung ist, dass man wegen der Einführung eines Mindestlohnes nicht so viel Aufhebens machen sollte - „es wäre ja nur eine Angleichung an normale Verhältnisse“.
Zudem wird in diesen internationalen Beispielen gerne Großbritannien zitiert, das einen höheren Mindestlohn als 7,50 Euro und dennoch eine niedrigere Arbeitslosigkeit und ein höheres Wirtschaftswachstum aufweist. Und zumeist folgt dann noch ein Verweis auf die Vereinigten Staaten, auf deren erzkapitalistischem Boden dennoch ein im Großen und Ganzen von der Gesellschaft akzeptierter Mindestlohn sprießen darf.
Natürlich ist es vernünftig, sich bei der Diskussion einer so fundamentalen Veränderung des Arbeitsmarktes dort umzuschauen, wo man bereits Erfahrungen mit Mindestlöhnen gemacht hat, und das geht in der Tat nur mit internationalen Vergleichen. Aber Vergleiche hinken immer dann, wenn man sich nur auf eine Dimension beschränkt - hier die Höhe des Mindestlohns pro Stunde - und die übrigen Unterschiede zwischen den Ländern vernachlässigt.
Viele Ausnahmen vom Mindestlohn
Fast immer wird die Dimension der Betroffenheit unterschlagen, also nicht erwähnt, dass in fast allen Ländern mit einem hohen Mindestlohn dieser nur für einen sehr kleinen Teil der Arbeitnehmerschaft anwendbar ist. So werden zum Beispiel in Großbritannien und in den Niederlanden Jugendliche (bis 22 bzw. 23 Jahre) vom Mindestlohn ausgenommen. Daher ist der Mindestlohn in Großbritannien und den Niederlanden mit dem Mindestlohn in Frankreich kaum vergleichbar, obwohl die Höhe jeweils bei ca. 8 Euro pro Stunde liegt. Insgesamt erhalten in Großbritannien lediglich 1,4%, in den Niederlanden 2,1% der Vollzeitbeschäftigten den Mindestlohn. In Frankreich sind es dagegen 15,6%. In den USA sind nur 1,2% der Beschäftigungsverhältnisse vom Mindestlohn betroffen.
Die Arbeitsmarktwirkungen eines Mindestlohnes richten sich aber primär nach dem Anteil der Beschäftigten, die davon betroffen sind. Hier liegen Welten zwischen Großbritannien und Frankreich: In Großbritannien kann der Mindestlohn keine messbaren Auswirkungen auf die Gesamtbeschäftigung haben, weil 98,6% der Beschäftigten gar nicht davon betroffen sind.
In Deutschland würde ein nach den Vorstellungen der Gewerkschaften ausgestalteter Mindestlohn von 7,50 Euro etwa 8,2% der Vollzeitbeschäftigten betreffen. Damit läge es keinesfalls im Mittelfeld - ganz im Gegenteil. Nur Frankreich und Luxemburg hätten eine höhere Betroffenheitsrate. Alle übrigen der 15 alten EU-Länder, die einen Mindestlohn haben, weisen dagegen Betroffenheitsraten von unter 3% auf. Deutschland würde mit einem flächendeckenden Mindestlohn von 7,50 Euro also in die Spitzengruppe der Betroffenheit katapultiert.
Hohe Jugendarbeitslosigkeit in Frankreich
Um die Arbeitsmarktfolgen zu verstehen, ist Großbritannien also ein ungeeignetes Vergleichsobjekt, ebenso die Niederlanden, und erst recht die USA. Eher passt da schon Frankreich, vor allem weil es die Jugendlichen nicht von der Mindestlohnregelung ausgenommen hat. Genau hier sieht man allerdings auch die Folgen in der bekannten desaströsen Jugendarbeitslosigkeit. Auch der Zeitablauf ist lehrreich: Diese schwankte im Gleichschritt mit der Höhe des für die Jugendlichen geltenden effektiven Mindestlohnes. 1996, als dieser am höchsten war, lag die Jugendarbeitslosigkeit bei über 27%. Mit der Senkung der Sozialabgaben auf Mindestlöhne sank auch die Jugendarbeitslosigkeit auf 19,4% im Jahr 2001, nur um nach der dann erfolgten Anhebung des Nettomindestlohns wieder auf über 22% zu steigen. Klarer können Warnsignale nicht sein.
Wollte man es jedoch bei der Betroffensheitsquote Großbritanniens belassen, dürfte der Mindestlohn nicht höher als knapp 5 Euro betragen. Diese Zahl lässt aufhorchen, denn dies ist ungefähr der Stundenlohn, der ALG II entspricht. Und hier zeigt sich ein weiterer Schwachpunkt partieller internationaler Vergleiche. Deutschland hat eine Sozialhilfe, die zwar nicht großzügig ist, aber in ihrer flächendeckenden Funktion genau dem entspricht, was es in Großbritannien und den USA nicht gibt. Dort muss der Mindestlohn die Aufgabe der bedarfsorientierten Sozialhilfe übernehmen. Wir haben ein anderes Sozialstaatsmodell. Zur Aufgabe der Armutsvermeidung auf dem Niveau von ALG II brauchen wir den Mindestlohn nicht, dafür ist in Deutschland bereits gesorgt. Alles was darüber hinaus geht, hat Arbeitsmarktwirkungen, die mit Großbritannien und den USA nicht vergleichbar sind, sondern eher mit dem warnenden Beispiel Frankreichs.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.383,02 | −0,80% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2455 | −0,27% |
| Rohöl Brent Crude | 106,06 $ | −0,74% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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