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Mindestlöhne Der Lohnteppich

20.12.2011 ·  Auch in der Branche der Leiharbeit gilt künftig ein verbindlicher Mindestlohn. Den Boden dafür haben Kampagnen der Gewerkschaften bereitet, die Leiharbeit als Ursache einer angeblichen Prekarisierung der Belegschaften brandmarkten.

Von Sven Astheimer
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Er kommt spät, aber er kommt. Das Kabinett hat am Dienstag einem Mindestlohn für die Zeitarbeitsbranche zugestimmt. Vom 1. Januar an gelten für in- und ausländische Arbeitnehmer verbindliche Untergrenzen. Eigentlich hatten Politik und Tarifparteien die Branchenregelung schon zum 1. Mai billigen wollen, angeblich, um den Verwerfungen zuvorzukommen, die dem Arbeitsmarkt nach der Öffnung für acht mittel- und osteuropäische Länder drohten. Dass Polen, Tschechen oder Slowaken lieber zu Hause blieben, anstatt hierzulande die Löhne zu drücken, änderte am Vorsatz der Bundesregierung ebenso wenig wie der Umstand, dass schon bislang nahezu alle der etwa 900.000 inländischen Zeitarbeiter zu Tariflöhnen beschäftigt wurden. Denn der Zeitarbeitsmindestlohn ist schon allein wegen seiner Symbolkraft unabdingbar.

Diese Dimension hat Bundesarbeitsministerin von der Leyen spätestens dann erkannt, als der Versuch des Drogeriemarktkonzerns Schlecker aufflog, mit Hilfe der Zeitarbeit die eigenen Tariflöhne zu unterlaufen. Den Boden bereiteten zudem Kampagnen der Gewerkschaften, die Leiharbeit als Ursache einer angeblichen Prekarisierung der Belegschaften brandmarkten. Die christlich-demokratische Ministerin mit dem feinen Gespür für Themen sieht sich nun in der Rolle derjenigen, die einen aus dem Ruder gelaufenen Arbeitsmarkt wieder ins Lot bringt. Längst liegen im Arbeitsministerium Pläne für ein ausgerechnet von der FDP angeregtes Gesetz zur Gleichbezahlung von Zeitarbeitern und Stammbelegschaften vor. Und hätten sich in der Union nicht doch noch einige Zauderer gemeldet, die CDU wäre wohl schon nach dem jüngsten Parteitag mit einem Vorschlag für eine Lohnuntergrenze in allen bislang noch unregulierten Branchen vorgeprescht.

Ein allgemeiner Mindestlohn als Sockel, auf dem diverse Branchenregeln aufbauen - ein solcher Lohnteppich wäre der Traum eines jeden Gewerkschafters und in Europa ein Alleinstellungsmerkmal. Solche Regulierungspläne mag schmieden, wer sich angesichts eines Arbeitsmarktes in prächtiger Verfassung auf der sicheren Seite wähnt. Doch das kann sich im nächsten Abschwung rasch ändern. Würde Arbeit gerade für Geringqualifizierte zu teuer, würden Arbeitgeber solche Stellen streichen oder gar nicht erst schaffen. Den Preis zahlten in diesem Falle die Schwächsten auf dem Arbeitsmarkt.

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Jahrgang 1972, Redakteur in der Wirtschaft, zuständig für „Beruf und Chance“.

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