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Mehrwertsteuer Sparen durch rasches Umtauschen

21.12.2006 ·  Von Januar sind für viele Güter 19 statt 16 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. In einigen Fällen kann der Verbraucher den alten Steuersatz noch ins neue Jahr hinüberretten. Was vor der Erhöhung zu beachten ist.

Von Jochen Remmert
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Schnell umtauschen. Das gilt in diesem Jahr noch mehr als sonst für das, was sich so an ästhetischen Irrtümern auf dem Gabentisch oder unter dem Weihnachtsbaum findet. Denn wer erst nach dem 1. Januar eine geschenkte CD, die er nie im Leben hören würde, oder eine Krawatte, die eher schmerzt als schmückt, gegen ein Gut seines Geschmacks umtauschen will, muß womöglich die Mehrwertsteuererhöhung drauflegen.

Zu vermeiden ist das für den Kunden nur dann, wenn er nachweisen kann, daß der Verkäufer ihn nicht darauf hingewiesen hat, daß beim Umtausch in gleiche Ware der neue Mehrwertsteuersatz fällig wird, wie es bei der Verbraucherzentrale Hessen heißt. Kann der Käufer das nicht, bleibt ihm nur, auf die Kulanz des Händlers zu hoffen. Deshalb raten die Verbraucherschützer zum Umtausch vor der Jahreswende.

Chancen, Geld zu sparen

Die erhöhte Mehrwertsteuer, die korrekt Umsatzsteuer heißt, kommt zwar unaufhaltsam näher, aber ein paar Chancen, Geld zu sparen, gibt es noch. Beispielsweise für Kurzentschlossene, die Haus oder Wohnung verschönern lassen wollen. Zwar wird sich in aller Regel kein Handwerker finden, der noch in diesem Jahr Termine für Arbeiten größeren Ausmaßes frei hat. Einigen sich Kunde und Handwerker aber schon einmal auf das gewünschte Material, beispielsweise auf ein bestimmtes Parkett, dann kann der Auftraggeber das schon einmal, sofern auf Lager, beim Handwerker kaufen - zu einem Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent.

Für das Verlegen im nächsten Jahr sind dann allerdings tatsächlich 19 Prozent Mehrwertsteuer zu zahlen. Sollten die Handwerker doch schon in diesem Jahr mit den Arbeiten begonnen haben, empfiehlt Heinz Hahn, Innungsobermeister der Raumausstatter in Frankfurt, eine Teilschlußrechnung zum 31. Dezember. Darin seien dann geliefertes Material und geleistete Arbeit zum auslaufenden Steuersatz abzurechnen, wie Hahn sagt.

Des Deutschen liebstes Kind, das Auto, wird im nächsten Jahr mit vollen 19 Prozent Mehrwertsteuer belastet, und die zusätzlichen drei Prozentpunkte werden weder Hersteller noch Händler tragen, sondern der Verbraucher, wie ein Sprecher des Verbands der Automobilindustrie auf Anfrage sagte. Da Benzin - genauso wie die Energieträger Gas und Strom - auch unter den neuen Steuersatz von 19 Prozent fällt, wird der Posten Mobilität bei den Privathaushalten im Durchschnitt mit höheren Kosten zu Buche schlagen. Auch deshalb rechnet der Branchenverband mit Sitz in Frankfurt mit geringerer Nachfrage.

Rabattniveau wird weiter steigen

Daß neue Modelle diesen kauflustraubenden Effekt im nächsten Jahr voll ausgleichen werden, hält der Verband für wenig wahrscheinlich. Man rechnet mit einem „Nachhinkeffekt“, nachdem die Branche mit plus 18 Prozent beim Neukauf im November einen massiven Vorzieheffekt erlebt hat. Ferdinand Dudenhöffer, Branchenexperte und Professor an der Fachhochschule Gelsenkirchen, nimmt an, daß in den letzten Monaten dieses Jahres rund 50.000 Autos wegen der nahenden Steuererhöhung gekauft wurden, die bei gleichbleibender Mehrwertsteuer erst 2007 verkauft worden wären. Daher rechnet auch er für das erste Quartal mit einem geringeren Absatz.

Anders als der Autoindustrieverband sieht er aber den Kunden im Vorteil: In der Branche werde das Rabattniveau sogar noch steigen, von derzeit 17 auf 19 Prozent. Bei dieser Zahl ist allerdings zu bedenken, daß Dudenhöffer alle Verkaufsförderungen der Branche einrechnet - Tageszulassungen, besonders günstige Finanzierungen der Hersteller, Sondermodelle und „Sorglospakete“, bei denen auch noch die Inspektionskosten enthalten sind. Kein Kunde wird bei den gängigen Marken einen Rabatt in dieser Höhe für ein aktuelles Modell mit individueller Wunschausstattung aushandeln können.

Einen Neuwagen zum Mehrwertsteuersatz von 16 Prozent finden Schnäppchenjäger am ehesten noch auf dem Hof oder in den Ausstellungsräumen der Händler. Ein jetzt noch beim Werk geordertes Auto fiele unter die 19 Prozent, da es erst 2007 geliefert würde. Die Verbraucherzentrale steht allerdings auf dem Standpunkt, daß dann keine 19 Prozent Mehrwertsteuer fällig werden, wenn Autohaus und Verkäufer nach Bekanntwerden der Erhöhungspläne im Juli einen Vertrag mit 16 Prozent Mehrwertsteuer geschlossen haben. Gleiches gilt den Angaben zufolge beispielsweise auch beim Kauf von Möbeln.

Beim Ratenkauf greift der alte Steuersatz

Allerdings enthalten viele Kaufverträge eine Klausel, die Firmen ein Recht auf Preisanpassung einräumt - eine juristische Prüfung des Einzelfalls wäre nötig. Entgehen kann der Käufer auch jetzt noch diesen Schwierigkeiten, wenn er etwa mit dem Autohändler ausdrücklich einen Festpreis vereinbart. Und wenn ein Auto vor ein paar Monaten bestellt, noch vor oder im Dezember geliefert und Ratenzahlung vereinbart worden ist, dann greift für die gesamte Laufzeit des Ratenkaufs der Steuersatz von 16 Prozent.

Der gilt übrigens in der Silvesternacht in Bars und Restaurants auch noch nach dem Null-Uhr-Schlag, eine Ausnahmeregelung macht es möglich. Die anschließende Übernachtung in einem fremden Bett könnte allerdings auch unter steuerlichem Gesichtspunkt für Verdruß sorgen, denn das Logis im Hotel ist von dieser Regelung ausdrücklich ausgenommen - 19 Prozent werden fällig. Und falls am Tag danach eine Aspirin-Tablette nötig und nicht schon gekauft ist, dann wird auch diese um drei Prozentpunkte teurer sein als die vom vergangenen Kopfschmerz.

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