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Megaupload-Gründer Kim Schmitz bleibt in Haft

25.01.2012 ·  Der in Neuseeland inhaftierte deutsche Gründer der geschlossenen Internet-Tauschplattform Megaupload, Kim Schmitz, kommt wegen hoher Fluchtgefahr nicht gegen Kaution frei. Mindestens bis zur ersten Anhörung am 22. Februar muss er im Gefängnis bleiben.

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Der Gründer der Internet-Tauschplattform Megaupload Kim Schmitz bleibt in Haft. Richter David McNaughton lehnte am Mittwoch nach neuseeländischen Medienangaben eine Haftentlassung gegen Kaution ab. Der 38-Jährige wird jetzt mindestens bis zum 22. Februar hinter Gittern bleiben. Richter McNaughton begründete seine Entscheidung mit der hohen Fluchtgefahr.

Der Richter erklärte, er sei sicher, dass Schmitz die finanziellen Mittel habe, sich einen gefälschten Pass zu verschaffen, um damit aus Neuseeland zu flüchten. Schmitz könnte dann nach Deutschland reisen und sei vor einer Auslieferung in die Vereinigten Staaten sicher. Schmitz habe immer noch genug Geld und verfüge unter anderem über einen Helikopter für eine Flucht, hieß es. Der Anwalt des Deutschen, Paul Davison, kündigte an, er werde gegen die Entscheidung des Richters Berufung einlegen.

Im Zuge der Ermittlungen gegen die inzwischen abgeschaltete Internetplattform wurde ein fünfter Verdächtiger festgenommen worden. Das verlautete aus Kreisen des amerikanischen Justizministeriums in Washington. Die niederländische Polizei habe einen 32-jährigen estnischen Staatsbürger mit Wohnsitzen in der Türkei und Estland festgenommen. Insgesamt haben die amerikanischen Behörden in dem Fall gegen sieben Männer Vorwürfe erhoben. Nach zweien wird noch gesucht.

Gründer von Megaupload: Kim Dotcom bleibt in Haft

Die Datentausch-Plattform Megaupload war vergangene Woche auf Betreiben der amerikanischen Behörden vom Netz genommen worden. „Kim Dotcom“ und seine führenden Mitstreiter - überwiegend Deutsche - wurden in Neuseeland festgenommen. Die Amerikaner haben in Neuseeland einen Auslieferungsantrag gestellt. Der amerikanischen Anklage zufolge war Megaupload ein zentraler Umschlagplatz für Raubkopien von Musik und Kino-Hits. Die Betreiber hätten die massiven Urheberrechtsverletzungen nicht nur gefördert, sondern auch selbst mindestens 150 Millionen Dollar daran verdient, lautet der Vorwurf. Die amerikanischen Behörden werfen Schmitz vor, allein im Jahr 2010 durch seine Internetaktivitäten 42 Millionen Dollar verdient zu haben.


Das Auslieferungsverfahren könnte Monate dauern, sagen Rechtsexperten. Bei einem Schuldspruch drohen Kim Schmitz bis zu 20 Jahre Haft.
 

Quelle: FAZ.NET mit dpa, DAPD, AFP
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21.05.2012 09:47 Uhr
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