Die Klage der amerikanischen Behörden gegen Kim Schmitz, den Gründer des Online-Speicherdienstes Megaupload, hat nach Ansicht seines Anwalts keine Aussicht auf Erfolg. Die Anklage sei „mangelhaft“ und werde voraussichtlich innerhalb eines Monats abgewiesen, sagte Ira Rothken am Donnerstagabend dem Radiosender „New Zealand“. Demnach ist der Firmensitz von Megaupload in Hongkong registriert und hat keinen Ableger in den Vereinigten Staaten. Nach amerikanischem Recht könnten aber nur Firmen mit Sitz in den Vereinigten Staaten angeklagt werden, sagte Rothken.
Anwalt: Ermittler haben ihre Hausaufgaben nicht gemacht
Megaupload habe in dieser Woche vor dem zuständigen Bezirksgericht den Antrag gestellt, die Klage abzulehnen. „Wir sind optimistisch“, sagte Rothken. „Wir verlangen nur, dass die amerikanischen Behörden sich an die Regeln halten.“ Zudem warf der Anwalt den Strafverfolgungsbehörden vor, ihre Hausaufgaben nicht gemacht zu haben. Sie hätten vorschnell gehandelt und nicht genug Recherche betrieben.
Der gebürtige Deutsche Kim Schmitz war im Januar in Neuseeland festgenommen und einen Monat später gegen Kaution auf freien Fuß gesetzt worden. Das 2005 gegründete Internetportal Megaupload wurde geschlossen. Die amerikanischen Behörden wollen, dass Schmitz an die Vereinigten Staaten ausgeliefert wird. Sie werfen Schmitz Betrug und Verletzungen des Urheberschutzes vor. Allein im Jahr 2010 soll Schmitz angeblich rund 32 Millionen Euro durch seine Internetaktivitäten verdient haben.
Anklage droht mit maximaler Haftstrafe
Eine Anhörung zu den Auslieferungsanträgen soll voraussichtlich am 20. August stattfinden. Sollte Schmitz vor Gericht gestellt werden, droht ihm die Maximalstrafe von 20 Jahren Haft.
Bis zur Schließung der Seite bot Megaupload seinen Nutzern an, Daten im Internet zu speichern und dort auch anderen zur Verfügung zu stellen. Das ist an sich natürlich legal. Allerdings wurde die Plattform auch dazu genutzt, Raubkopien etwa von Musik, Filmen und Software zu verbreiten.
Fakt ist ja...
Dietrich Dozer (Festzurrer)
- 03.06.2012, 23:16 Uhr
Markus Paa schrieb: "Wäre doch auch schade, wenn so ein bunter
Hund hinter Gittern versauern würde."
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 03.06.2012, 17:15 Uhr
Sigfnificant non infringing use
fritz Teich (fazfazfaz123)
- 02.06.2012, 13:54 Uhr
@ Alexander Schug: Für eine rechtliche Beurteilung des
Geschäftsmodells von Sharehostern
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 02.06.2012, 09:55 Uhr
Dietrich Dozer fragte: "Des weiteren, würde ich gerne wissen,
Closed via SSO (Heribert_Muehlberger)
- 01.06.2012, 19:05 Uhr