01.06.2012 · Den amerikanischen Ermittlern könnte im Fall des angeklagten Kim Schmitz eine peinliche Niederlage drohen. Zumindest der Anwalt des Megaupload-Gründers hält die Anklage für so mangelhaft, dass sie wohl noch in diesem Monat abgewiesen werde.
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daß Herr Schmitz nicht gegen ein neuseeländisches Gesetz verstoßen hat und wahrscheinlich auch nicht gegen amerikanisches. Fakt ist aber auch, daß er vielen Leuten ein Dorn im Auge ist. Deswegen musst halt ein Grund gefunden werden um ihn festzunehmen. Aber wie hieß es hier doch auch so schön, in einem der Kommentare: "Gerechtigkeit muss siegen!"
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.06.2012 09:42 UhrEtiam si omnes - ego non!
Logisch! Sie sind schießlich ein ausgewiesener Experte für
neuseeländisches und amerikanisches Urheber-, Straf- und
Ausländerrecht. Bei einer solchen Anballung von Expertenwissen
versteht es sich von selbst, dass Sie auch gar keine Quellen für
Ihre zahlreichen "Fakten" anzugeben brauchen. Auch nach
ausdrücklicher Aufforderung, eine Quelle zu nennen, haben Sie z.B.
zu Ihrer Sachbehauptung [vom 1.6.2012 13:37 Uhr], jede namhafte Film-
und Musikfirma habe direkten Löschzugriff auf die Server von
Megaupload besessen, als Quelle lediglich angegeben, Kim Schmitz habe
diese Äußerung in einem Interview irgendwann persönlich getan.
Das ist natürlich ein schlagendes Argument!
Markus Paa schrieb: "Wäre doch auch schade, wenn so ein bunter Hund hinter Gittern versauern würde."
Dieser Kommentar, der von >=57 Teilnehmern empfohlen wurde, fasst die
Gesinnung und das Rechtsstaatsverständnis der meisten Leser dieses
Threads in so schöner und treffender Weise zusammen, dass ich ihn
nochmal zitieren möchte.
Danke.
Sigfnificant non infringing use
Vergleichen wir es mit Rapidshare, Youtube und Suchmaschinen, die Faz-Artikel verlinken. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied, der Arme sieht nur uebel aus.
Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.06.2012 17:53 UhrIst Ihnen eigentlich schon aufgefallen, dass es bei YouTube keine verschlüsselten Inhalte gibt?
Ich finde, das ist durchaus ein Unterschied, der für eine rechtliche Bewertung eine Rolle spielen könnte. Aber egal...
@ Alexander Schug: Für eine rechtliche Beurteilung des Geschäftsmodells von Sharehostern
wie Megaupload kommt es auf die Frage, ob dort nur (= ausschließlich) illegale Daten gespeichert waren, überhaupt nicht an. Selbstverständlich waren dort nicht nur illegale Daten gespeichert. Der Versuch, den Kritikern von Megaupload eine solche (dümmliche) Annahme unterzujubeln, soll nur von den eigentlich interessanten Fragen ablenken, nämlich in welchem Mengenverhältnis die illegalen zu den legalen Inhalten standen und ob das Geschäftsmodell von Sharehostern wie Megaupload ohne die illegalen Inhalte überhaupt funktioniert hätte. Es bedarf schon eines gerüttelten Maßes an Naivität zu glauben, Gestalten wie Kim Schmitz hätten ihren Reichtum der Bereitstellung einer Verteilungsplattform für Familienbilder und legale Softwarekomponenten zu verdanken.
Dietrich Dozer fragte: "Des weiteren, würde ich gerne wissen,
woher sie diese Information nehmen, daß Megaupload nur geklaute
Sachen beinhaltete?"
Indem man sich ganz einfach selbst ansieht, welcher Art die Dateien
sind, die auf Sharehostern wie Megaupload ganz überwiegend
gespeichert sind. Zwar ist Megaupload nunmehr offline, so dass ein
Zugriff nicht mehr möglich ist. Aber es gibt Hunderte andere
Sharehoster ganz ähnlicher Art, die noch online und zugreifbar sind
und die nur so strotzen vor illegalen und/oder kriminellen Gütern
jeglicher Art.
Aber auch bezüglich Megaupload kann man sich (auf legale Weise) ein
ungefähres Bild machen, indem man z.B. ein Webforum für
Erwachsenenpornographie ansurft, das eine Suchfunktion besitzt und mit
Hilfe dieser Suchfunktion bestimmt, wieviele tote Links im Webforum
vorhanden sind, die auf Archivdateien zeigen, die bei Megaupload
hochgeladen wurden.
(Strafrechtlicher Hinweis: §184 StGB)
Für Forumophilia sind es übrigens 935 tote Links (am 1.6.2012
um 19:05 Uhr).
Mir kommen wirklich die Tränen ob Ihrer "privaten Familienfotos" und "speziellen Codesegmente".
Die "privaten Familienfotos" umfassten wahrscheinlich mehrere
Terabyte, oder? Und die "speziellen Codesegmente" mussten
unbedingt verschlüsselt werden, bevor sie hochgeladen wurden?
(Eine seriöse Firma würde jedenfalls niemals Sharehoster wie
Megaupload benutzen, um z.B. Produktinformationen an Kunden
weiterzuleiten, weil nämlich die Gefahr bestünde, dass der
Kunde mit der URL herumspielen könnte und statt der Firmenprospekte
auf einmal "Cocktail-Spritzer Teil 27" oder noch viel
Übleres auf seinem Rechner haben könnte.)
Dumm nur, dass ihre Annahme nicht stimmt.
Ich persönlich habe Megaupload für duzende Gigabyte Downstream
für legale Inhalte genutzt. Dies können Modifikationen
für Computerspiele gewesen seien, die in Jahrelanger frewilliger
Fanarbeit erstellt worden sind oder aber es waren spezielle Codesegmente
für programmierer mit Grafik-Applikation.
Hochgeladen wurden dort große Datensammlungen Fotos für die
Familie und Freunde, eigene Modifikationen für Computerspiele und
kleiner, wichtige Daten für mich selbst. Damit meine ich keine
Sicherheitsrelevantendaten für mich, sondern einfach
Erinnerungsvideos, spezielle Daten für eine schnelle
Systemsicherung usw. Auf optischen Speichern nimmt sowetwas schnell viel
Platz ein, auf Megaupload ist das egal.
Dazu ist die Website der schnellste One-Click-Hoster im Netz gewesen.
Doch sowas können sie nicht sehen, denn der Tellerand gehört
bei ihnen zu einem Suppenteller mit tiefen Tal.
Illegal war vieles bei Megaupload, legal aber auch.
Dazu ist die Klage illegal und der Mann demontiert worden.
Was Kim Schmitz vorgeworfen wird ist nichts anderes als das was google,
youtube, iCloud, oder sonstige Anbieter von online-Speicherplatz machen.
Zum Glück kann bisher noch niemand für fremde Inhalte, die er
nicht beeinflussen kann belangt werden. Kim Schmitz hat es mit einer
einfachen Idee weit gebracht. Wenn man den Argumenten der Anklage folgen
würde, müssten sich alle Betreiber von Clouds genauso für
ihre Inhalte verantworten.
Der Unterschied liegt wohl einfach darin, daß Kim einfach als ein
leichteres Zeil erschien...
Jede namhafte Film- und Musikfirma hat direkten Löschzugriff auf
die Server besessen, falls ein Urheberrecht verletzt wurde.
Bei weiterer Verfolgung der Argumente könnte man genausogut DHL
verklagen, wenn die mal Pakete mit illegalem Inhalt verschicken...
Abgesehen davon, dass ich den behaupteten "direkten Löschzugriff" für eine glatte Lüge halte,
stünde ein Rechtsschutz natürlich auch solchen Film- und Musikfirmen zu, die von kriminellen Gestalten wie Kim Schmitz für "nicht namhaft" gehalten werden.
@ Dietrich Dozer: Danke für die treffende Selbstbeschreibung Ihrer eigenen inhaltsleeren
Pseudoargumentationstechnik! Ich stelle hiermit fest, dass Sie trotz
meiner ausdrücklichen Aufforderung, für Ihre Sachbehauptung,
jede namhafte Film- und Musikfirma habe direkten Löschzugriff auf
die Server von Megaupload gehabt, eine Quelle zu nennen, lediglich
ausgeführt haben, Kim Schmitz habe dies irgendwann "in einem
Interview persönlich gesagt." Wer, wie Sie es hier tun, eine
solche Bemerkung für eine Quellenangabe nennt, der sollte andere
Diskursteilnehmer nicht über Argumentationsführung belehren.
Übrigens geht es für Herrn Schmitz im Augenblick nicht um
einen "Freispruch", sondern nur um die Frage, ob er an die USA
ausgeliefert wird oder nicht. Wenn Sie solche einfache Unterschiede
zwischen verschiedenen Rechtsfragen nicht unterscheiden können,
dann wäre es besser, Sie hielten die Tippfinger ruhig.
Sie schreiben viel, sagen aber eigentlich nichts
Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und mir wirklich alle
Argumente (!) von Ihnen angesehen. Allerdings muss ich bei genauerem
Hinsehen feststellen, daß sie weder Argumente haben, noch auf
meine eingehen. Das einzige was ich herauslese, ist, daß sie Kim
Schmitz mit einem Drogendealer vergleichen und Clouds aus irgendeinem
Grund nicht mögen und den Löschzugriff der Film und
Musikindustrie anzweifeln. Zur Entrkräftung meiner relativ simplen
Aussagen ist das irgendwie ein wenig dünn, auch wenn sie ganz toll
formuliert haben.
Übrigens hat das Kim Schmitz in einem Interview persönlich
gesagt und das wird mit Sicherheit auch in dem vermeintlichen Freispruch
berücksichtigt werden...
Dietrich Dozer schrieb: "Seien wir mal ehrlich"
Danke. Mir ist bereits schlecht.
Dietrich Dozer schrieb: "Kim Schmitz hat es mit einer einfachen
Idee weit gebracht."
Das gilt auch für manche Drogendealer. Dem Geldschein, mit dem ein
Krimineller bezahlt, sieht man die Rechtsbrüche hinterher nicht
mehr an.
@ Dietrich Dozer schrieb: "Was Kim Schmitz vorgeworfen wird ist nichts anderes als das was google,
youtube, iCloud, oder sonstige Anbieter von online-Speicherplatz machen."#
Erstens ist Ihre Aussage sachlich inkorrekt, weil es im Detail durchaus
Unterschiede zwischen den Online-Diensten gibt. Und zweitens können
Rechtsbrüche nicht gerechtfertigt werden, indem man darauf
verweist, dass andere auch Rechtsbrüche begehen.
Dietrich Dozer schrieb: "Wenn man den Argumenten der Anklage folgen
würde, müssten sich alle Betreiber von Clouds genauso für
ihre Inhalte verantworten."
Die "Cloud" ist das aktuelle Mode- und Marketingwort der
IT-Branche und der natürliche Gegensatz zur IT-Security. Wer darauf
hereinfällt, ist selber schuld.
Weiter heißt es: "Jede namhafte Film- und Musikfirma hat
direkten Löschzugriff auf die Server [von Megaupload] besessen,
falls ein Urheberrecht verletzt wurde."
Gibt es eine Quelle für diese Behauptung?
PS: Der Vergleich zwischen IP-Paketen und DHL-Paketen ist soetwas von
schief und verlogen, dass es nicht wert ist, sich überhaupt damit
zu beschäftigen.
@ Dietrich Dozer: In Kenntnis der Inhalte, die üblicherweise auf Sharehostern herumliegen,
kann man auf Ihre Frage eigentlich nur erwidern: Never underestimate the power of denial!
des weiteren
würde ich gerne wissen, woher sie diese Information nehmen,
daß Megaupload nur geklaute Sachen beinhaltete? Wenn die Industrie
dort direkten Löschzugriff hatte, dürften diese Inhalte wohl
nicht lange verfügbar gewesen sein...siehe youtube (dieses Video
ist in deinem Land...)
Ausserdem haben sie auch in ihrem Beitrag nicht erwähnt worin der
angebliche Unterschied zu anderen Cloud Anbietern bestehen soll...
das Argument hinkt
wenn ein Fahrradladenbesitzer geklaute Fahrräder verkauft, hat er
sie auf gekauft.
Kim Schmitz hat aber nicht einen einzigen urheberrechtlich
geschützten Inhalt verkauft und schon gar nicht gekauft...
Eigentum muß respektiert werden - Zum Nutzen aller
Megaupload beinhaltete praktisch nur geklaute kommerzielle Sachen. Das
Abzustreiten wäre weltfremd. Und wenn eine solche Seite praktisch
nur aus geklauten Sachen besteht, so ist deren Charakter rein kriminell.
Wenn ein Fahrradladen nur geklaute Räder anbietet, so kann der
Ladenbesitzer nicht einen auf naiv machen und so tun als
wüßte er davon nichts. Dann ist der Laden unseriös und
muß dicht gemacht werden.
Genau, wer arbeitet und seine Mitbürger nicht um die Früchte ihrer Arbeit bestiehlt, ist ein
behördlich anerkannter Idiot und hat es voll umfänglich
verdient, von jedem dem danach ist nach dessen Gusto betrogen und
beklaut zu werden, der Staat macht es vor.
Diejenigen die es trotz Krise in der Zeit zum Millionär gebracht
haben, sollten sich nicht zu intensiv freuen, denn Knappheit und
Akzeptanz der Papierwährung, zwei der tragenden Grundsäulen
einer abstrakten Geldwährung, werden von den europäischen
Regierungen schwachsinnigerweise gerade pulverisiert.
Schaun mer mal wie die Gesellschaft läuft, wenn die Bürger den
Respekt und die Sucht nach dem Geld verlieren und stattdessen
defaitistisch meinen, dass in diesem feinen Land hier nur noch Typen wie
der Schmitz eine Chance haben es zu etwas zu bringen.
Die Regierung ist mindestens 10^23 Mal zu dämlich zu erahnen, wohin
uns das führt.
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