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Megaupload-Gründer Anwalt: Anklage gegen Schmitz ohne Chance 

 ·  Den amerikanischen Ermittlern könnte im Fall des angeklagten Kim Schmitz eine peinliche Niederlage drohen. Zumindest der Anwalt des Megaupload-Gründers hält die Anklage für so mangelhaft, dass sie wohl noch in diesem Monat abgewiesen werde.

Artikel Bilder (1) Lesermeinungen (20)

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Dietrich Dozer

Fakt ist ja...

daß Herr Schmitz nicht gegen ein neuseeländisches Gesetz verstoßen hat und wahrscheinlich auch nicht gegen amerikanisches. Fakt ist aber auch, daß er vielen Leuten ein Dorn im Auge ist. Deswegen musst halt ein Grund gefunden werden um ihn festzunehmen. Aber wie hieß es hier doch auch so schön, in einem der Kommentare: "Gerechtigkeit muss siegen!"

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.06.2012 09:42 Uhr
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Etiam si omnes - ego non!

Logisch! Sie sind schießlich ein ausgewiesener Experte für neuseeländisches und amerikanisches Urheber-, Straf- und Ausländerrecht. Bei einer solchen Anballung von Expertenwissen versteht es sich von selbst, dass Sie auch gar keine Quellen für Ihre zahlreichen "Fakten" anzugeben brauchen. Auch nach ausdrücklicher Aufforderung, eine Quelle zu nennen, haben Sie z.B. zu Ihrer Sachbehauptung [vom 1.6.2012 13:37 Uhr], jede namhafte Film- und Musikfirma habe direkten Löschzugriff auf die Server von Megaupload besessen, als Quelle lediglich angegeben, Kim Schmitz habe diese Äußerung in einem Interview irgendwann persönlich getan.
Das ist natürlich ein schlagendes Argument!

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Markus Paa schrieb: "Wäre doch auch schade, wenn so ein bunter Hund hinter Gittern versauern würde."

Dieser Kommentar, der von >=57 Teilnehmern empfohlen wurde, fasst die Gesinnung und das Rechtsstaatsverständnis der meisten Leser dieses Threads in so schöner und treffender Weise zusammen, dass ich ihn nochmal zitieren möchte.
Danke.

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fritz Teich

Sigfnificant non infringing use

Vergleichen wir es mit Rapidshare, Youtube und Suchmaschinen, die Faz-Artikel verlinken. Es gibt keinen wesentlichen Unterschied, der Arme sieht nur uebel aus.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 02.06.2012 17:53 Uhr
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Ist Ihnen eigentlich schon aufgefallen, dass es bei YouTube keine verschlüsselten Inhalte gibt?

Ich finde, das ist durchaus ein Unterschied, der für eine rechtliche Bewertung eine Rolle spielen könnte. Aber egal...

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@ Alexander Schug: Für eine rechtliche Beurteilung des Geschäftsmodells von Sharehostern

wie Megaupload kommt es auf die Frage, ob dort nur (= ausschließlich) illegale Daten gespeichert waren, überhaupt nicht an. Selbstverständlich waren dort nicht nur illegale Daten gespeichert. Der Versuch, den Kritikern von Megaupload eine solche (dümmliche) Annahme unterzujubeln, soll nur von den eigentlich interessanten Fragen ablenken, nämlich in welchem Mengenverhältnis die illegalen zu den legalen Inhalten standen und ob das Geschäftsmodell von Sharehostern wie Megaupload ohne die illegalen Inhalte überhaupt funktioniert hätte. Es bedarf schon eines gerüttelten Maßes an Naivität zu glauben, Gestalten wie Kim Schmitz hätten ihren Reichtum der Bereitstellung einer Verteilungsplattform für Familienbilder und legale Softwarekomponenten zu verdanken.

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Dietrich Dozer fragte: "Des weiteren, würde ich gerne wissen,

woher sie diese Information nehmen, daß Megaupload nur geklaute Sachen beinhaltete?"
Indem man sich ganz einfach selbst ansieht, welcher Art die Dateien sind, die auf Sharehostern wie Megaupload ganz überwiegend gespeichert sind. Zwar ist Megaupload nunmehr offline, so dass ein Zugriff nicht mehr möglich ist. Aber es gibt Hunderte andere Sharehoster ganz ähnlicher Art, die noch online und zugreifbar sind und die nur so strotzen vor illegalen und/oder kriminellen Gütern jeglicher Art.
Aber auch bezüglich Megaupload kann man sich (auf legale Weise) ein ungefähres Bild machen, indem man z.B. ein Webforum für Erwachsenenpornographie ansurft, das eine Suchfunktion besitzt und mit Hilfe dieser Suchfunktion bestimmt, wieviele tote Links im Webforum vorhanden sind, die auf Archivdateien zeigen, die bei Megaupload hochgeladen wurden.
(Strafrechtlicher Hinweis: §184 StGB)
Für Forumophilia sind es übrigens 935 tote Links (am 1.6.2012 um 19:05 Uhr).

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Antworten (2) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 01.06.2012 20:34 Uhr
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Mir kommen wirklich die Tränen ob Ihrer "privaten Familienfotos" und "speziellen Codesegmente".

Die "privaten Familienfotos" umfassten wahrscheinlich mehrere Terabyte, oder? Und die "speziellen Codesegmente" mussten unbedingt verschlüsselt werden, bevor sie hochgeladen wurden?
(Eine seriöse Firma würde jedenfalls niemals Sharehoster wie Megaupload benutzen, um z.B. Produktinformationen an Kunden weiterzuleiten, weil nämlich die Gefahr bestünde, dass der Kunde mit der URL herumspielen könnte und statt der Firmenprospekte auf einmal "Cocktail-Spritzer Teil 27" oder noch viel Übleres auf seinem Rechner haben könnte.)

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Alexander Schug

Dumm nur, dass ihre Annahme nicht stimmt.

Ich persönlich habe Megaupload für duzende Gigabyte Downstream für legale Inhalte genutzt. Dies können Modifikationen für Computerspiele gewesen seien, die in Jahrelanger frewilliger Fanarbeit erstellt worden sind oder aber es waren spezielle Codesegmente für programmierer mit Grafik-Applikation.
Hochgeladen wurden dort große Datensammlungen Fotos für die Familie und Freunde, eigene Modifikationen für Computerspiele und kleiner, wichtige Daten für mich selbst. Damit meine ich keine Sicherheitsrelevantendaten für mich, sondern einfach Erinnerungsvideos, spezielle Daten für eine schnelle Systemsicherung usw. Auf optischen Speichern nimmt sowetwas schnell viel Platz ein, auf Megaupload ist das egal.
Dazu ist die Website der schnellste One-Click-Hoster im Netz gewesen.

Doch sowas können sie nicht sehen, denn der Tellerand gehört bei ihnen zu einem Suppenteller mit tiefen Tal.

Illegal war vieles bei Megaupload, legal aber auch.
Dazu ist die Klage illegal und der Mann demontiert worden.

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Dietrich Dozer

Seien wir mal ehrlich

Was Kim Schmitz vorgeworfen wird ist nichts anderes als das was google, youtube, iCloud, oder sonstige Anbieter von online-Speicherplatz machen. Zum Glück kann bisher noch niemand für fremde Inhalte, die er nicht beeinflussen kann belangt werden. Kim Schmitz hat es mit einer einfachen Idee weit gebracht. Wenn man den Argumenten der Anklage folgen würde, müssten sich alle Betreiber von Clouds genauso für ihre Inhalte verantworten.

Der Unterschied liegt wohl einfach darin, daß Kim einfach als ein leichteres Zeil erschien...

Jede namhafte Film- und Musikfirma hat direkten Löschzugriff auf die Server besessen, falls ein Urheberrecht verletzt wurde.

Bei weiterer Verfolgung der Argumente könnte man genausogut DHL verklagen, wenn die mal Pakete mit illegalem Inhalt verschicken...

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Antworten (9) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 04.06.2012 10:14 Uhr
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Abgesehen davon, dass ich den behaupteten "direkten Löschzugriff" für eine glatte Lüge halte,

stünde ein Rechtsschutz natürlich auch solchen Film- und Musikfirmen zu, die von kriminellen Gestalten wie Kim Schmitz für "nicht namhaft" gehalten werden.

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@ Dietrich Dozer: Danke für die treffende Selbstbeschreibung Ihrer eigenen inhaltsleeren

Pseudoargumentationstechnik! Ich stelle hiermit fest, dass Sie trotz meiner ausdrücklichen Aufforderung, für Ihre Sachbehauptung, jede namhafte Film- und Musikfirma habe direkten Löschzugriff auf die Server von Megaupload gehabt, eine Quelle zu nennen, lediglich ausgeführt haben, Kim Schmitz habe dies irgendwann "in einem Interview persönlich gesagt." Wer, wie Sie es hier tun, eine solche Bemerkung für eine Quellenangabe nennt, der sollte andere Diskursteilnehmer nicht über Argumentationsführung belehren.
Übrigens geht es für Herrn Schmitz im Augenblick nicht um einen "Freispruch", sondern nur um die Frage, ob er an die USA ausgeliefert wird oder nicht. Wenn Sie solche einfache Unterschiede zwischen verschiedenen Rechtsfragen nicht unterscheiden können, dann wäre es besser, Sie hielten die Tippfinger ruhig.

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Dietrich Dozer

Sie schreiben viel, sagen aber eigentlich nichts

Ich habe mir jetzt mal die Mühe gemacht und mir wirklich alle Argumente (!) von Ihnen angesehen. Allerdings muss ich bei genauerem Hinsehen feststellen, daß sie weder Argumente haben, noch auf meine eingehen. Das einzige was ich herauslese, ist, daß sie Kim Schmitz mit einem Drogendealer vergleichen und Clouds aus irgendeinem Grund nicht mögen und den Löschzugriff der Film und Musikindustrie anzweifeln. Zur Entrkräftung meiner relativ simplen Aussagen ist das irgendwie ein wenig dünn, auch wenn sie ganz toll formuliert haben.
Übrigens hat das Kim Schmitz in einem Interview persönlich gesagt und das wird mit Sicherheit auch in dem vermeintlichen Freispruch berücksichtigt werden...

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Dietrich Dozer schrieb: "Seien wir mal ehrlich"

Danke. Mir ist bereits schlecht.

Dietrich Dozer schrieb: "Kim Schmitz hat es mit einer einfachen Idee weit gebracht."
Das gilt auch für manche Drogendealer. Dem Geldschein, mit dem ein Krimineller bezahlt, sieht man die Rechtsbrüche hinterher nicht mehr an.

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@ Dietrich Dozer schrieb: "Was Kim Schmitz vorgeworfen wird ist nichts anderes als das was google,

youtube, iCloud, oder sonstige Anbieter von online-Speicherplatz machen."#
Erstens ist Ihre Aussage sachlich inkorrekt, weil es im Detail durchaus Unterschiede zwischen den Online-Diensten gibt. Und zweitens können Rechtsbrüche nicht gerechtfertigt werden, indem man darauf verweist, dass andere auch Rechtsbrüche begehen.
Dietrich Dozer schrieb: "Wenn man den Argumenten der Anklage folgen würde, müssten sich alle Betreiber von Clouds genauso für ihre Inhalte verantworten."
Die "Cloud" ist das aktuelle Mode- und Marketingwort der IT-Branche und der natürliche Gegensatz zur IT-Security. Wer darauf hereinfällt, ist selber schuld.
Weiter heißt es: "Jede namhafte Film- und Musikfirma hat direkten Löschzugriff auf die Server [von Megaupload] besessen, falls ein Urheberrecht verletzt wurde."
Gibt es eine Quelle für diese Behauptung?
PS: Der Vergleich zwischen IP-Paketen und DHL-Paketen ist soetwas von schief und verlogen, dass es nicht wert ist, sich überhaupt damit zu beschäftigen.

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@ Dietrich Dozer: In Kenntnis der Inhalte, die üblicherweise auf Sharehostern herumliegen,

kann man auf Ihre Frage eigentlich nur erwidern: Never underestimate the power of denial!

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Dietrich Dozer

des weiteren

würde ich gerne wissen, woher sie diese Information nehmen, daß Megaupload nur geklaute Sachen beinhaltete? Wenn die Industrie dort direkten Löschzugriff hatte, dürften diese Inhalte wohl nicht lange verfügbar gewesen sein...siehe youtube (dieses Video ist in deinem Land...)

Ausserdem haben sie auch in ihrem Beitrag nicht erwähnt worin der angebliche Unterschied zu anderen Cloud Anbietern bestehen soll...

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Dietrich Dozer

das Argument hinkt

wenn ein Fahrradladenbesitzer geklaute Fahrräder verkauft, hat er sie auf gekauft.

Kim Schmitz hat aber nicht einen einzigen urheberrechtlich geschützten Inhalt verkauft und schon gar nicht gekauft...

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Heiko Schmidt

Eigentum muß respektiert werden - Zum Nutzen aller

Megaupload beinhaltete praktisch nur geklaute kommerzielle Sachen. Das Abzustreiten wäre weltfremd. Und wenn eine solche Seite praktisch nur aus geklauten Sachen besteht, so ist deren Charakter rein kriminell.
Wenn ein Fahrradladen nur geklaute Räder anbietet, so kann der Ladenbesitzer nicht einen auf naiv machen und so tun als wüßte er davon nichts. Dann ist der Laden unseriös und muß dicht gemacht werden.

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Roland Magiera

Genau, wer arbeitet und seine Mitbürger nicht um die Früchte ihrer Arbeit bestiehlt, ist ein

behördlich anerkannter Idiot und hat es voll umfänglich verdient, von jedem dem danach ist nach dessen Gusto betrogen und beklaut zu werden, der Staat macht es vor.

Diejenigen die es trotz Krise in der Zeit zum Millionär gebracht haben, sollten sich nicht zu intensiv freuen, denn Knappheit und Akzeptanz der Papierwährung, zwei der tragenden Grundsäulen einer abstrakten Geldwährung, werden von den europäischen Regierungen schwachsinnigerweise gerade pulverisiert.
Schaun mer mal wie die Gesellschaft läuft, wenn die Bürger den Respekt und die Sucht nach dem Geld verlieren und stattdessen defaitistisch meinen, dass in diesem feinen Land hier nur noch Typen wie der Schmitz eine Chance haben es zu etwas zu bringen.

Die Regierung ist mindestens 10^23 Mal zu dämlich zu erahnen, wohin uns das führt.

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Von Lisa Nienhaus

Wieso regen wir uns auf über billige chinesische Solarmodule? Eigentlich sollten wir uns einfach bedanken und freuen, dass die Energiewende so etwas günstiger vonstatten geht. Mehr 21 31

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