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Medizin Der Patient als Ware

02.09.2009 ·  Ärzte, die sich die Einweisung von Patienten von Krankenhäusern bezahlen lassen, machen sich strafbar. Gerichte haben solche Praktiken schon als sittenwidrig gebrandmarkt. Doch das hat den Sittenverfall nicht aufgehalten.

Von Andreas Mihm
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Nach deutschem Recht macht sich der Rechtsanwalt des „Parteiverrats“ strafbar, der seinen Mandaten und zugleich dessen Gegner berät. Vermögensberater können der Untreue bezichtigt werden, wenn sie sich vom Kunden für die Beratung und von der Bank für die Vermittlung Geld nehmen. Solch eine Norm kennt auch das ärztliche Berufsrecht. Ärzten ist es nicht gestattet, „für die Zuweisung von Patienten oder Untersuchungsmaterial ein Entgelt oder andere Vorteile sich versprechen oder gewähren zu lassen oder selbst zu versprechen oder zu gewähren“. Gerichte haben solche Praktiken schon als sittenwidrig gebrandmarkt. Doch das hat den Sittenverfall nicht aufgehalten.

Das zeigen die Eingeständnisse von Verbandsvertretern und Medizinern über Ärzte, die sich die Einweisung von Patienten von Krankenhäusern bezahlen lassen. Zahlen und statistische Erhebungen gibt es dazu nicht. Doch jeder Arzt, so scheint es, kennt mindestens einen anderen, der sich an den allenfalls halblegalen Praktiken beteiligt; jeder Klinikdirektor weiß von einem anderen, der mit Ärzten zum wechselseitigen Nutzen paktiert. Die Berufs- und Standsorganisationen wissen Bescheid. Sie haben es aber bislang versäumt, dem Treiben einen Riegel vorzuschieben.

Wo der Mensch zur Nummer, der Patient zur Ware degradiert wird

Erklärungen dafür, dass Ärzte ihre Patienten an Kliniken „verkaufen“ gibt es mehrere. Der Präsident der Bundesärztekammer, Jörg-Dietrich Hoppe, sieht eine in der von der Politik verordneten „Kommerzialisierung der Medizin“. Wo der Mensch zur Nummer, der Patient zur Ware degradiert wird, da wird er auch so behandelt. Der Arzt tritt auf als gewinnorientierter Anbieter von und Händler mit Gesundheitsleistungen.

Tatsächlich haben die niedergelassenen Ärzte großen Einfluss darauf, in welchen Krankenhäusern sich ihre Patienten behandeln lassen. Sie weisen die Kranken ein. Kliniken müssen deshalb im Wettbewerb um Patienten Wert auf ein gutes Verhältnis zu den „Einweisern“ legen. Erst recht gilt das, seitdem sie von der Krankenkasse nicht mehr nach Tagessätzen bezahlt werden, sondern nach einem landesweit einheitlichen Fallwert. Der soll die Wirtschaftlichkeit erhöhen und Konkurrenz fördern. Ehe Krankenhäuser Abteilungen schließen, werden sie versuchen, Operationssäle zu füllen und Betten zu belegen. Wenn sie den Ärzten keine unmoralischen Angebote machen sollten, so sind sie zumindest für Offerten empfänglich.

Ärzten werden offenkundig Leistungen vor oder nach der Krankenhausbehandlung vergütet, die sie entweder nicht erbracht oder schon anderweitig in Rechnung gestellt haben oder für die sie überhöhte Sätze veranschlagen - privatärztliche Abrechnung für Kassenpatienten. Immerhin wollen die Spitzenverbände der Kliniken und Kassenärzte nun ein wenig mehr Ordnung in die Grauzone bringen.

Es wundert nicht, dass solche Unregelmäßigkeiten an der Nahtstelle von stationärer und ambulanter Behandlung auftreten. Sie ist nicht nur eine Sollbruchstelle für die Patientenversorgung, sondern lockt, wie jede Grenze, Arbitrageure an. Die Beispiele häufen sich auch an anderer Stelle: Niedergelassene Ärzte wurden von Krankenkassen aufgerufen, ihre Patienten „richtig“ zu codieren. Für die schwereren Fälle bekommen die Kassen mehr Geld aus dem Gesundheitsfonds.

Selbst Tote lassen sich zu Geld machen

Es wird von Chefärzten berichtet, die Assistenzärzte anhalten, Indikationen für Operationen möglichst großzügig zu stellen, um den Operationssaal auszulasten. Die Verwertungsmöglichkeiten des Patienten entlang seines „Versorgungspfads“, glaubt man Krankenversicherern, hören im Krankenhaus nicht auf. Rehakliniken zahlen angeblich dafür, dass Kliniken ihnen mit Zuweisungen die Betten füllen. Selbst Tote lassen sich zu Geld machen. Das gilt nicht nur für Rettungssanitäter, die „ihre“ Toten gegen ein Handgeld an Bestattungsunternehmer abtreten.

Darunter mögen bedauerliche Einzelfälle sein. In der Summe sind sie verheerend für das Gesundheitssystem, auch für den noch geachteten Stand der Ärzte. Deshalb müssten die Kammern und Berufsverbände, aber auch Krankenkassen besser aufpassen. Immerhin geht es um die Gesundheit und das Geld ihrer Mitglieder.

Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren

Helfen würde mehr Transparenz. Ein aufgeklärter und informierter Patient ist der beste Schutz gegen das Fehlverhalten anderer im Gesundheitswesen. Bisherige Versuche, die Qualität der Krankenhausbehandlung zu messen, zu bewerten und für Patienten verständlich darzustellen, sind unzureichend. Vielleicht sollte man Ärzte zwingen, vor einer Einweisung ins Krankenhaus einen Interessenkonflikt schriftlich auszuschließen.

Aber auch das könnte den einzelnen Arzt nicht vor seiner persönlichen ethischen Verpflichtung gegenüber dem Patienten entbinden, der an die fachliche und unabhängige Empfehlung seines Doktors glaubt. Wenn der Arzt als Anwalt seines Patienten gelten will, dann muss er sich auch so verhalten. Das Strafgesetzbuch sieht übrigens für einen „Rechtsbeistand, welcher bei den ihm in dieser Eigenschaft anvertrauten Angelegenheiten in derselben Rechtssache beiden Parteien durch Rat oder Beistand pflichtwidrig dient“, eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren vor.

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Jahrgang 1960, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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