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Medien Kartellamt untersagt Übernahme der „Berliner Zeitung“

04.02.2004 ·  Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Berliner Verlags durch die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck abermals untersagt. Holtzbrinck kündigte an, gegen die Entscheidung Rechtsbeschwerde einzulegen.

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Das Bundeskartellamt hat die Übernahme des Berliner Verlags durch die Stuttgarter Verlagsgruppe Holtzbrinck erneut untersagt.

Die Unternehmen hätten auch nach der Abmahnung durch die Wettberwerbshüter im vergangenen Dezember die Bedenken des Kartellamts nicht ausräumen können, erklärte Kartellamtspräsident Ulf Böge am Mittwoch in Bonn. Die beteiligten Unternehmen können beim Oberlandesgericht Düsseldorf Beschwerde gegen die Entscheidung einlegen.

Wettbewerbshüter fürchten marktbeherrschende Stellung von Holtzbrinck in Berlin

Der Erwerb des Berliner Verlags („Berliner Zeitung“, „Berliner Kurier“) hätte nach Einschätzung der Wettbewerbshüter zur Entstehung einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck auf dem Lesermarkt für regionale Abonnement-Tageszeitungen in Berlin und dem dortigen Lesermarkt für Stadtillustrierte geführt. Die Anteile am „Tagesspiegel“, die von Holtzbrinck an Ex-Manager Pierre Gerckens veräußert werden sollten, seien Holtzbrinck zuzurechnen.

Das Kartellamt hatte Holtzbrinck die Übernahme des Berliner Verlages Anfang Dezember 2002 schon einmal verboten. Das Unternehmen versuchte daraufhin, die Fusion über eine Ministererlaubnis durchzusetzen. Als die Chancen dafür jedoch im Zuge des Verfahrens schwanden, kündigten die Stuttgarter an, den ihnen gehörenden „Tagesspiegel“ an den ehemaligen Holtzbrinck-Manager Pierre Gerckens zu verkaufen.

In einer ersten Reaktion kündigte Holtzbrinck an, das Unternehmen werde gegen die Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes Rechtsbeschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf einlegen. Holtzbrinck hält die Untersagung für nicht vereinbar mit dem geltenden Kartellrecht.

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