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Medien Gericht entscheidet gegen Holtzbrinck

27.10.2004 ·  Gericht bestätigt Kartellamt: Die Verlagsgruppe Holtzbrinck („Tagesspiegel“) darf den Berliner Verlag („Berliner Zeitung“) nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf nicht übernehmen.

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Die Verlagsgruppe Holtzbrinck darf den Berliner Verlag nach einem Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Düsseldorf nicht übernehmen. Die Beschwerde des Holtzbrincks-Verlags gegen eine Untersagungsentscheidung des Bundeskartellamts werde zurückgewiesen, entschied der Kartellsenat des Gerichts am Mittwoch in Düsseldorf. Holtzbrinck könne gegen die Entscheidung Beschwerde beim Bundesgerichtshof einreichen.

Anfang Februar hatte das Bundeskartellamt die Übernahme des Berliner Verlags ("Berliner Zeitung", „Berliner Kurier", „Tip") durch Holtzbrinck abermals untersagt. Damit wollten die Wettbewerbshüter einer marktbeherrschenden Stellung von Holtzbrinck auf dem Zeitungsmarkt der Hauptstadt einen Riegel vorschieben. Holtzbrinck wollte nun vor dem Gericht erreichen, daß die Untersagung der Kartellwächter aufgehoben und der Erwerb freigegeben wird.

Das Bundeskartellamt hatte die Übernahme der „Berliner Zeitung“ durch Holtzbrinck schon einmal untersagt, da der Verlag in der Bundeshauptstadt den „Tagesspiegel“ herausgegeben hatte. Holtzbrinck hatte daraufhin eine Ministererlaubnis beantragt, verkaufte den „Tagesspiegel“ aber kurz vor der Entscheidung überraschend an den hauseigenen Manager Pierre Gerckens, der alle Ämter bei Holtzbrinck niederlegte. Dennoch ging das Kartellamt weiter davon aus, daß die Anteile am „Tagesspiegel“ weiter Holtzbrinck zuzurechnen seien, da der Kaufvertrag dem Verlag die Möglichkeit gegeben hatte, wesentliche Anteile am „Tagesspiegel“ von Gerckens zurückzukaufen. Die Option zum Rückkauf sei nun aber vom Tisch, hatte Holtzbrinck in einer Anhörung vor dem Gericht angekündigt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von Reuters
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