08.01.2004 · Abstriche bei Radioprogrammen und Fernsehsendern können sich nur verzögert in den Gebührensätzen niederschlagen. Vor einer Verquickung von Strukturdiskussion und aktuellem Anpassungsverfahren wird gewarnt.
Abstriche an der Zahl der Radioprogramme und an den Leistungen der Fernsehsender können sich nur verzögert in den Gebührensätzen niederschlagen. Mit diesem Hinweis hat der Vorsitzende der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten, Rainer Conrad, die Vorstellung des aktuellen Berichts eingeleitet. Die Höhe der Rundfunkgebühr hänge zwar ganz entscheidend von Angebot und Strukturen der Sender ab, aber Veränderungen könnten sich erst später auf den Finanzbedarf auswirken. "Das Verfahren zur Festlegung der Rundfunkgebühr muß daher unabhängig von einer Diskussion über Strukturveränderungen im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gesehen werden", mahnte er am Donnerstag in Berlin. Damit reagierte er auf die aktuelle politische Diskussion. Die Rundfunkgebühren sollen zum 1. Januar 2005 um 1,09 Euro auf 17,24 Euro im Monat steigen. Über die Gebührenerhöhung müssen die Ministerpräsidenten der Länder entscheiden. 2003 nahmen ARD, ZDF und Deutschlandfunk knapp 6,7 Milliarden Euro aus Gebühren ein.
Conrad reagierte auf die laufende politische Debatte. Die Ministerpräsidenten von Bayern, Sachsen und Nordrhein-Westfalen, Edmund Stoiber (CSU), Georg Milbradt (CDU) und Peer Steinbrück (SPD), fordern, mindestens 16 der 61 Hörfunkprogramme zu streichen, die Kultursender Arte und 3sat zusammenzulegen und in den nächsten vier Jahren pauschal 5 Prozent der Stellen zu streichen - auch um eine Gebührenerhöhung zu vermeiden. Da andere Ministerpräsidenten von einem solchen Zurückschneiden der öffentlich-rechtlichen Sender wenig halten, ist eine Verschiebung der Gebührenerhöhung in der Diskussion. Der Vorsitzende der Rundfunkkommission der Länder, der rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck, hat sich jedoch entschieden gegen eine Verknüpfung von Gebührenanpassung und Strukturreformen ausgesprochen (F.A.Z. vom 8. Januar).
Conrad wies nun darauf hin, daß das Leistungsgefüge der Anstalten, insbesondere die Zahl der Programme, die Sendeleistungen und die Strukturen weitgehend durch Staatsverträge der Länder und Beschlüsse der Gremien der Anstalten vorgegeben sind. Man hätte sie deshalb bei der Ermittlung des Finanzbedarfs als gegeben setzen müssen. Von der Gebührenerhöhung sollen die ARD-Anstalten 66 Cent, das ZDF 46 Cent erhalten, der Anteil des Deutschland-Radios wird um 3 Cent gesenkt. Dahinter steht ein anerkannter zusätzlicher Finanzbedarf von 1,13 Milliarden Euro bei der ARD und von 736 Millionen Euro beim ZDF. Beim Deutschland-Radio ist ein Überschuß von 50 Millionen Euro festgestellt worden. Die Kommission hat somit die Bedarfsanmeldungen der Anstalten (für die ARD rund 2 Milliarden Euro; für das ZDF rund 1,4 Milliarden Euro; für das Deutschland-Radio rund 85 Millionen Euro) nach unten korrigiert. Die geforderten Summen hätten eine Gebührenerhöhung von 2,01 Euro bedeutet. Die Kommission war der Auffassung, daß die Sender mehr sparen können, als sie meinten. Bei den Programmaufwendungen hat sie die unterstellten Preissteigerungsraten gesenkt. Allein dies minderte den angemeldeten Bedarf um rund 370 Millionen Euro. Beim Personal hat sie eine Tariferhöhung von 2,0 Prozent unterstellt. Dies führte zu Kürzungen von 67 Millionen Euro. Die Kommission ist zudem zum Schluß gekommen, daß die Anstalten effizienter arbeiten können. Dazu müßten sie Aufgaben abbauen, ihre Strukturen - auch senderübergreifend - verändern und weiter rationalisieren.
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