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Maut Toll Collect erwägt Maut-Einführung in zwei Stufen

15.01.2004 ·  Das Mautkonsortium Toll Collect will dem Bundesverkehrsministerium angeblich ein Zwei-Stufen-Modell zur Einführung der Lastwagenmaut vorstellen.

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Das Mautkonsortium Toll Collect will dem Bundesverkehrsministerium in der kommenden Woche angeblich ein Zwei-Stufen-Modell zur Einführung der Lastwagenmaut vorstellen. Im Oktober dieses Jahres solle zunächst eine abgespeckte Version in Betrieb gehen, berichtete die Fachzeitschrift "trans aktuell" am Donnerstag. Die technisch vollwertige Version, mit der auch die Aktualisierung von Streckennetz und Tarifen möglich sei, werde erst zwölf bis 15 Monate später funktionieren. Ein Sprecher von Bundesverkehrsminister Manfred Stolpe (SPD) sagte dazu auf Anfrage, er schließe die schrittweise Einführung der Maut nicht aus. Das Ministerium werde prüfen, ob ein solches Angebot "belastbar" sei, wenn es denn so vorgelegt werde. Zudem müsse Toll Collect dann sagen, zu welcher Gegenleistung es angesichts einer nicht vollwertigen Funktionsfähigkeit bereit sei.

Wie in Berlin zu hören ist, rechnet das Ministerium frühestens für kommenden Freitag mit einer Aussage von Toll Collect. Dann haben die Fachleute und Berater des Ministeriums noch eine Woche Zeit, die Belastbarkeit des Angebots zu prüfen, bevor das von Stolpe genannte und von Bundeskanzler Gerhard Schröder bestätigte Ultimatum zur Nennung eines Starttermins am Monatsende abläuft. Auch wenn die Frage von Schadensersatzansprüchen wegen der schon entstandenen Mautausfälle einem Schiedsgerichtsverfahren überlassen werden soll, bleibt zu klären, wie Toll Collect haften muß, falls wieder ein Starttermin verstreicht. Der Konsortialpartner Deutsche Telekom hatte Ende Dezember in einem mit Daimler-Chrysler nicht abgestimmten Schreiben an Stolpe eine Haftung bis zu 500 Millionen Euro jährlich in Aussicht gestellt. Der Haushaltsausschuß des Bundestages forderte am Mittwoch abend, das Konsortium müsse bei neuerlicher Fristüberschreitung eine "angemessene deutlich höhere Vertragsstrafe" als bisher (183 Millionen Euro) anerkennen.

14 Kündigungsgründe kennt der Vertrag

Wie die Mautausfälle überbrückt werden, die in diesem Jahr zu Kürzungen im Verkehrsinvestitionsetat von gut 2 Milliarden Euro führen könnten, werden Stolpe und Finanzminister Hans Eichel (SPD) nach Einschätzung von Abgeordneten nicht vor Mitte Februar klären. Eichel will am 13. Februar seinen neuen Haushalt einbringen. Stolpe schwebt vor, die Einbußen durch einen Sonderfonds oder eine höhere Kreditaufnahme des Bundes zu überbrücken, um den Verkehrswegebau aufrechtzuerhalten. Die Bauwirtschaft sieht durch die drohenden Kürzungen rund 40 000 Arbeitsplätze gefährdet.

Sollte dem Ministerium das Toll-Collect-Angebot Ende Januar nicht genügen, muß es im Fall einer Kündigung Gründe darlegen. Der Vertrag nennt 14 Kündigungsgründe in einem erweiterbaren Katalog ("insbesondere"). Von diesen Gründen sieht das Ministerium mehr als die Hälfte erfüllt, falls kein belastbarer neuer Starttermin genannt wird. Im Falle einer Kündigung, die grundsätzlich erst nach einer Kündigungsanzeige und dem Ablauf einer zweimonatigen Nachbesserungsfrist ausgesprochen werden kann, können die finanzierenden Banken die Anteile an Toll Collect selbst übernehmen oder ein anderes Unternehmen vorschlagen, das die Anteile übernehmen soll.

Vierzehn normale Gründe und ein wichtiger

Die Gründe, die zu einer Kündigung des Vertrages führen können, sind zentraler Bestandteil der Auseinandersetzung zwischen dem Bundesverkehrsminister und dem Mautkonsortium Toll Collect um die Lastwagen-Maut. Wir dokumentieren nachfolgend den Vertragstext.

Der Auftraggeber ist gegenüber dem Auftragnehmer beziehungsweise der Projektgesellschaft zur Kündigung dieses Vertrages berechtigt, wenn dieser eine ihm obliegende wesentliche Verpflichtung nicht erfüllt. Als Nichterfüllung einer wesentlichen Verpflichtung gelten insbesondere:

die vorläufige Betriebserlaubnis wird bis zum 31. Mai 2004 nicht erteilt

die Funktionsüberprüfung verschiebt sich aus Gründen, die der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft zu vertreten hat, um mehr als sechs Monate

die Projektgesellschaft kommt aus Gründen, die der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft zu vertreten hat, ihrer Verpflichtung zur diskriminierungsfreien Erhebung der Maut nicht nach

der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft weicht aus Gründen, die der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft zu vertreten hat, ohne vorherige Zustimmung vom Technischen Konzept ab

das Mautsystem besitzt aus Gründen, die der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft zu vertreten hat, nicht die im Technischen Konzept niedergelegte technische Leistungsfähigkeit, es sei denn, daß dadurch die Höhe der Mauteinnahmen oder die Akzeptanz des Mautsystems durch die Benutzer nicht beeinträchtigt wird

die Projektgesellschaft gewährt dem Auftraggeber ... nicht die ... Zugangs- und Einsichtsrechte

eine Gesamterfassungsquote ... wird nach Erteilung der endgültigen Betriebserlaubnis über einen Zeitraum von einem Monat nicht erreicht

der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft erfüllt seine Verpflichtungen ... (bezüglich Eigenkapitalausstattung der Projektgesellschaft oder Berichtspflichten) ... nicht

die Projektgesellschaft erfüllt eine Mindestanforderung nicht, nachdem sie von dem Auftraggeber unter angemessener Fristsetzung vergeblich zur Erfüllung dieser Verpflichtung aufgefordert worden ist

die Projektgesellschaft unterschreitet den angebotenen Leistungsumfang einer Sollanforderung, nachdem sie von dem Auftraggeber unter angemessener Fristsetzung vergeblich zur Erfüllung dieser Verpflichtung aufgefordert worden ist, es sei denn, daß durch die Unterschreitung des angebotenen Leistungsumfangs einer Sollanforderung die Höhe der Mauteinnahmen oder die Akzeptanz des Mautsystems durch die Benutzer nicht beeinträchtigt wird

der Auftragnehmer oder die Projektgesellschaft verstößt gegen einen der ... Zustimmungsvorbehalte

der Auftragnehmer weist dem Auftraggeber nicht bis zwei Monate nach Ablauf der ... Frist durch eine öffentlich beglaubigte Gesellschafterliste, einen öffentlich beglaubigten Handelsregisterauszug und den Gesellschaftsvertrag nach, daß die Verpflichtungen ... erfüllt sind

die endgültige Betriebserlaubnis wird bis zwölf Monate nach Erteilung der vorläufigen Betriebserlaubnis nicht erteilt

die Mauteinnahmen werden nicht, nicht vollständig oder nicht fristgerecht nach den Regelungen dieses Vertrages an den Auftraggeber abgeführt

Außerdem kann der Auftraggeber kündigen, wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der vom Auftragnehmer oder der Projektgesellschaft zu vertreten ist und der dem Auftraggeber die Fortführung des Vertrages unzumutbar macht.

Quelle: enn., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 16.01.2004, Nr. 13 / Seite 12
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