01.05.2009 · Die Rettung der Hypothekenbank HRE steuert auf die Enteignung der Aktionäre zu. Der Investor Flowers will seinen Anteil nicht an den Bund verkaufen, obwohl der Staat mit einem Aufschlag lockt. Aber warum soll ihm der Steuerzahler etwas schenken und doppelt für die Rettung der Bank bezahlen?
Von Holger SteltznerDie Rettung der Hypothekenbank HRE steuert auf die Enteignung der Aktionäre zu. Der Investor Flowers will seinen Anteil nicht an den Bund verkaufen, obwohl ihn der Staat mit einem Aufschlag von 10 Prozent über dem gesetzlichen Mindestpreis lockt. Flowers weiß, dass ohne Staatshilfe der Aktienkurs bei null läge und seine Anteile wertlos wären. Er spekuliert auf mehr.
Warum soll der Steuerzahler ihm etwas schenken und doppelt für die Rettung der HRE bezahlen? In der Not musste der Staat mit Milliarden den Konkurs verhindern, damit der Sturz der HRE nicht andere Banken umriss. Es gibt keinen Grund, nun die allein durch Staatshilfe noch vorhandenen Restwerte aufzustocken. Eine berechtigte Frage ist, ob zum Mittel der Enteignung gegriffen werden muss. Kann die Mehrheitsübernahme durch den Staat nicht auch über einen Kapitalschnitt und die Ausgabe neuer Aktien an den Bund erreicht werden?
Zur Marktwirtschaft gehört neben dem Privateigentum die Haftung der Eigentümer. Gegen diese Regel verstößt die HRE; hier haftet der Steuerzahler. Das ist für die Akzeptanz der marktwirtschaftlichen Ordnung eine größere Bedrohung als eine mögliche Enteignung einiger HRE-Investoren.
Warum die HRE nicht geordnet abwickeln?
Werner Schmidt (banker-schmidt)
- 02.05.2009, 00:14 Uhr
Flowers hat Recht!
Jim Bob (JimBo_b)
- 02.05.2009, 10:35 Uhr
Gegen diese Regel verstößt die HRE?
gisbert heimes (gisbert4)
- 02.05.2009, 12:28 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.377,69 | −0,11% |
| Dow Jones | 12.454,80 | −0,60% |
| EUR/USD | 1,2515 | −0,14% |
| Rohöl Brent Crude | 106,90 $ | +0,14% |
| Gold | 1.569,50 $ | +0,06% |
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