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Mannesmann-Prozeß "Wir sind kein Scherbengericht"

22.07.2004 ·  Das Landgericht Düsseldorf hat wie erwartet alle sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozeß freigesprochen. Richterin Koppenhöfer hat jedoch Versuche, auf das Urteil Einfluß zu nehmen scharf kritisiert.

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Das Landgericht Düsseldorf hat alle sechs Angeklagten im Mannesmann-Prozeß am Donnerstag freigesprochen. Damit entlastete die Strafkammer die Beschuldigten vom Untreue-Vorwurf im Zusammenhang mit den Millionenzahlungen während der Übernahme des Konzerns durch Vodafone.

„Die Angeklagten werden freigesprochen", sagte Richterin Brigitte Koppenhöfer am Donnerstag bei der Urteilsverkündung in Düsseldorf. Nach sechsmonatiger Verhandlungsdauer sah das Gericht keine Belege für ein strafbares Handeln der Angeklagten und folgte mit den Freisprüchen den Anträgen der Verteidiger.

Richterin kritisiert versuchte Einflußnahme auf den Prozeß

„Wir sind kein Scherbengericht für die deutsche Wirtschaft", betonte die Richterin. Rechtsexperten hätten während des halbjährigen Verfahrens über die Medien ihre Meinung zu dem Verfahren geäußert ohne jemals im Verhandlungssaal gewesen zu sein und ohne die Akten zu kennen, sagte sie weiter.

Noch nie in ihren 25 Dienstjahren sei derart versucht worden, auf das Urteil Einfluß zu nehmen. „Das reichte von Telefonterror bis zu offenen Drohungen“, sagte sie. „Daß sich sämtliche Stammtische melden, war nicht überraschend. Überraschend war, wer an den Stammtischen Platz genommen hat. Zu den Stammtischrechtsexperten gehörten auch Politiker, die Straftatbestände wie Sauerei, Schweinerei und Perversion erfunden haben.“

Unangebrachte Instrumentalisierungsversuche

Verteidigung und Angeklagte hätten versucht, die Presse zu instrumentalisieren. „Das mag ihr Recht sein. Ob es ein gutes Recht ist, sei dahingestellt. Daß das auch von Seiten der Staatsanwaltschaft geschieht, war mir neu. Das halte ich für unangebracht.“

Dann wies die Richterin darauf hin, daß das Gericht nur für die Bewertung der strafrechtlichen Relevanz zuständig gewesen sei. „Es hat keine Moral- und Werturteile zu fällen. Wir sind kein Scherbengericht für die Wirtschaft. Wir bewerten nicht die deutsche Unternehmenskultur, selbst wenn die Beweisaufnahme Anlaß zu Verwunderung gab“, sagte die Richterin.

Die Kammer hatte nach ihren Worten Zweifel. „Und Zweifel werden im deutschen Strafrecht zu Gunsten der Angeklagten ausgelegt. Man muß Angeklagten nicht alles glauben. Man darf ihnen aber auch nicht alles unterstellen.“

Mit dem Urteil wurde eine Zwischenbilanz bestätigt, die die 14. Große Strafkammer Ende März gezogen hatte. Damals hatte die Vorsitzende Richterin bereits klar gemacht, daß sie keine strafrechtlich zu ahndenden Tatbestände sah. Zwar lägen Verstöße gegen das Aktienrecht vor, doch könnte diese nur Gegenstand eines Zivilverfahrens sein.

„Freispruch ist Freispruch“

Deutsche-Bank-Chef Ackermann zeigte sich zufrieden mit dem Urteil. Er sei außerordentlich dankbar dafür, daß das Gericht den Sachverhalt bestätigt habe und alle Vorwürfe der Käuflichkeit als nicht erwiesen betrachte, sagte er in einer ersten Stellungnahme nach der Urteilsverkündung am Donnerstag. „Ein Freispruch ist ein Freispruch“.

Staatsanwälte erwägen Revision

Die Staatsanwaltschaft hatte für die Angeklagten Haftstrafen bis zu drei Jahren beantragt. Es gilt als wahrscheinlich, daß sie gegen das Düsseldorfer Urteil Revision beim Bundesgerichtshof einlegen wird.

Auf der Anklagebank im Düsseldorfer Landgericht saßen neben Ackermann der frühere Mannesmann-Chef Klaus Esser, der ehemalige Aufsichtsratschef des Telekommunikationskonzerns Joachim Funk, der Ex-IG-Metall-Chef Klaus Zwickel und zwei weiteren Mannesmann-Mitarbeiter.

Die Staatsanwaltschaft warf ihnen vor, die 180 Milliarden Euro teure Übernahme von Mannesmann durch den Mobilfunkriesen Vodafone Anfang 2000 genutzt zu haben, um Managern und Ex-Vorständen des Unternehmens ungerechtfertigte Abfindungen in Höhe von fast 60 Millionen Euro zuzuschieben.

Quelle: FAZ.NET mit AFP, AP, dpa, Reuters, Dow Jones-VWD
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