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Mannesmann-Prozeß Staatsanwaltschaft legt Revision gegen Mannesmann-Urteil ein

23.07.2004 ·  Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will die Freisprüche im Mannesmann-Prozeß nicht hinnehmen und legt deshalb Revision beim Bundesgerichtshof ein.

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Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf will die Freisprüche im Mannesmann-Prozeß nicht hinnehmen und legt deshalb Revision beim Bundesgerichtshof ein.

Das teilte Sprecherin Simone Kämpfer am Freitag in Düsseldorf mit. Sobald das schriftliche Urteil eingegangen sei, beginne eine einmonatige Frist, innerhalb derer die Revision zum Bundesgerichtshof in Karlsruhe begründet werden müsse, erklärte Kämpfer. Die Ankläger hatten im Mannesmann-Prozeß teils Haftstrafen ohne Bewährung gefordert. Für Deutsche Bank-Chef Josef Ackermann hatten sie auf eine zweijährige Bewährungsstrafe plädiert.

Freispruch zweiter Klasse?

Das Gericht hatte die sechs Angeklagten indes am Donnerstag freigesprochen. Sie hätten sich nicht der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu schuldig gemacht. Es habe aber Verstöße gegen das Aktienrecht gegeben. An diesen habe sich auch Ackermann beteiligt.

Die Staatsanwaltschaft hatte den Angeklagten vorgeworfen, die rund 180 Milliarden Euro schwere Übernahme von Mannesmann durch Vodafone vor vier Jahren dazu genutzt zu haben, Managern Millionen-Prämien und -Abfindungen zuzuschieben. Dies habe den Tatbestand der schweren Untreue oder der Beihilfe dazu erfüllt.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP, Reuters
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