01.12.2004 · Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat sich der Revision der Ankläger im Mannesmann-Prozess voll angeschlossen: „Wir sind zuversichtlich, daß die Freisprüche aufgehoben werden“.
Die Düsseldorfer Generalstaatsanwaltschaft hat sich der Revision der Ankläger im Mannesmann-Prozess voll angeschlossen. „Wir sind zuversichtlich, daß die Freisprüche aufgehoben werden“, sagte der Sprecher der Behörde, Heiko Manteuffel, am Mittwoch in Düsseldorf. „Die 101 Seiten starke Revisionsschrift war für uns so überzeugend, so daß wir ausnahmsweise auf eine eigene Stellungnahme verzichtet haben“, bestätigte er Zeitungsberichte.
Die Revision gehe an diesem Donnerstag zum Generalbundesanwalt nach Karlsruhe. Damit wird es aller Wahrscheinlichkeit nach zu einer mündlichen Hauptverhandlung vor dem Bundesgerichtshof kommen. Bei dieser Verhandlung müssen die Angeklagten aber nicht anwesend sein.
Millionenprämien nicht im Unternehmensinteresse
Die Ankläger monieren das Urteil des Düsseldorfer Landgerichts vom 22. Juli in zwei zentralen Punkten: So sei es ausreichend gewesen, daß die nach der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone gezahlten Millionenprämien nicht im Unternehmensinteresse und damit rechtswidrig gewesen seien. Eine „gravierende Pflichtverletzung“ sei für eine Verurteilung wegen Untreue nicht notwendig. Zudem könne sich der damalige Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk nicht auf einen unvermeidbaren Irrtum berufen, als er die Millionenprämie an sich selbst abgesegnet habe.
Zu Berichten, wonach zwei der Staatsanwälte aus dem Mannesmann-Verfahren trotz der Prozeß-Schlappe zu Oberstaatsanwälten befördert werden sollen, wollte sich die Generalstaatsanwaltschaft nicht äußern. Der Auftritt der beiden Ankläger im Mannesmann-Prozess war in den Medien als kläglich kritisiert worden.
57 Millionen Euro Prämien und Pensionen
Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann und den übrigen Beschuldigten war Untreue oder Beihilfe dazu im Zusammenhang mit der Rekord-Übernahme des Mannesmann-Konzerns durch Vodafone vorgeworfen worden. Sie sollen mit der Zahlung von 57 Millionen Euro Prämien und Pensionen an Spitzenmanager und deren Angehörige das Konzernvermögen geschädigt haben.
Neben Ackermann standen auch Ex-Mannesmann-Chef Klaus Esser und der ehemalige IG-Metall-Chef Klaus Zwickel vor Gericht. Das Landgericht hatte zwar alle Angeklagten freigesprochen, die umstrittenen Millionenprämien aber als zum Teil gravierend pflichtwidrig, aktienrechtlich unzulässig und nicht im Unternehmensinteresse kritisiert.
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