09.05.2005 · Generalbundesanwalt Kay Nehm läßt an den Freisprüchen im Mannesmann-Prozeß kaum ein gutes Haar. Der ehemalige Vorstandschef Klaus Esser hat sich aus seiner Sicht sogar einer Straftat, der Untreue, schuldig gemacht.
Generalbundesanwalt Kay Nehm läßt an den Freisprüchen im Mannesmann-Prozeß unter anderem für den Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann kaum ein gutes Haar. Das zeigt der 55 Seiten umfassende Schriftsatz, der der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vorliegt.
Die Bundesanwaltschaft hatte kürzlich beschlossen, sich der Revision der Düsseldorfer Staatsanwälte gegen das Urteil der örtlichen Wirtschaftsstrafkammer anzuschließen (F.A.Z. vom 5. April, ). Aus der schriftlichen Begründung wird nun der erhebliche Umfang der Vorwürfe aus Karlsruhe wegen der damaligen "Anerkennungsprämien" und "Pensionsabfindungen" von insgesamt 57 Millionen Euro für amtierende und frühere Manager sowie deren Angehörige deutlich.
„Aus eigennützigen Motiven die Unwahrheit gesagt“
Der ehemalige Mannesmann-Vorstandsvorsitzende Klaus Esser hat sich aus der Sicht der Chefankläger sogar als Täter einer Straftat, der Untreue, schuldig gemacht. Das Landgericht hatte die Anklage gegen ihn lediglich wegen Beihilfe dazu zugelassen. Doch Essers Verhalten habe sich "nicht in der Entgegennahme einer nicht verlangten oder erbetenen Zahlung erschöpft", unterstreicht die Behörde.
Der frühere Aufsichtsrats-Vorsitzende Joachim Funk stellt sich nach Meinung der Bundesanwaltschaft als besonders kriminell dar. Bei der Beschlußfassung im Aufsichtsratsausschuß für Vorstandsangelegenheiten (Präsidium) habe er dem Gremium als dessen Vorsitzender "eine wesentliche Entscheidungsgrundlage" vorenthalten, indem er ein kritisches Rechtsgutachten verschwiegen habe. Die Berücksichtigung dieser Expertise hätte nämlich "jedenfalls zu einer wesentlichen Verminderung des eigenen Abfindungsbetrags geführt", kreiden die Strafverfolger Funk an. Deshalb legten es die von der Strafkammer getroffenenen Feststellungen nahe, "daß der Angeklagte Professor Funk aus eigennützigen Motiven die Unwahrheit gesagt hat". Nahe liege die Möglichkeit einer "aus Eigennutz verübten Täuschung der Entscheidungsträger".
Zwickel hätte Stimmabgabe verhindern müssen
Auch die Verteidigungsstrategie des einstigen IG-Metall Chefs Klaus Zwickel hat vor den Augen der Bundesanwaltschaft keinen Bestand. Seine Strafbarkeit wegen Untreue werde nicht dadurch infrage gestellt, daß er sich bei den Beschlüssen über die "Anerkennungsprämien" der Stimme enthalten habe. Nach Auffassung der Karlsruher Ankläger hat Zwickel vielmehr den Straftatbestand der Untreue "durch unterlassene Verhinderung der pflichtwidrigen Entscheidungen erfüllt". Zu diesem zumutbaren Verhalten wäre er verpflichtet gewesen. So hätte er bei einer Abstimmung, an der er nur telefonisch teilnahm, die Stimmabgabe verweigern müssen - dann wäre das Gremium nicht beschlußfähig gewesen.
Keine Billigung findet ferner die gnädige Einschätzung der Düsseldorfer Landrichter, die Angeklagten hätten sich auf einen "unvermeidbaren Verbotsirrtum" berufen könne. So habe Ackermann unmittelbar vor einer Entscheidung über das "Geldgeschenk" für Funk an einer Sitzung des Bilanzausschusses teilgenommen, in der die Wirtschaftsprüfer der KPMG ihre Bedenken - nicht nur hinsichtlich der Beschlußformalien, sondern auch hinsichtlich der Höhe der Beträge - erörtert hätten. Die Begründung der Angeklagten, Funk habe für seine früheren Verdienste angemessen entlohnt werden sollen, war nach Karlsruher Lesart "lediglich vorgetäuscht" und diente dazu, "willkürliches Verhalten zu verdecken". In Wirklichkeit sei "allein der Wunsch des Bedachten ins Gewicht gefallen".
Verstoß gegen Corporate Governance Kodex
Grundsätzlich geht die Bundesanwaltschaft von "gravierenden Pflichtverletzungen" aus, auch wenn sie dieses Kriterium - anders als das Landgericht - nicht für erheblich hält. Der ohnehin vor der Zerschlagung stehenden Mannesmann AG hätten die Zahlungen nicht nutzen könne. Damit sei aber das Grundgebot des Untreue-Paragraphen - die Beachtung der Vermögensinteressen des Treugebers - völlig außer Acht gelassen worden.
Aus heutiger Sicht verstießen die Zahlungen auch gegen den Deutschen Corporate Governance Kodex. Esser sei mit weiteren 33 Millionen DM für Gehalt, Boni, Dienstwagen und Sekretärin ohnehin "großzügig entschädigt" worden. Mit seinem Versuch, die feindliche Übernahme abzuwehren, sei er gescheitert, seine andere Tätigkeit sei durch seine reguläre Vorstandsvergütung abgegolten. Weil die Feststellungen des Landgerichts zu all dem aber teilweise widersprüchlich und fernliegend seien, müsse der Bundesgerichtshof eine neue Hauptverhandlung anordnen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.381,78 | −0,89% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2459 | −0,24% |
| Rohöl Brent Crude | 105,91 $ | −0,88% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
Anonym bewerben? Ist das gut?