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Mannesmann-Prozeß Alles ist möglich

18.10.2006 ·  Der Mannesmann-Prozeß geht in eine neue Runde. Was hat sich im Gegensatz zum ersten Verfahren verändert? Wer sind die Richter? Wie stehen die Chancen für Ackermann? Fragen und Antworten zum zweiten Mannesmann-Prozeß.

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Der zweite Akt des Mannesmann-Prozesses startet. Die Protagonisten auf der Anklagebank sind noch die Gleichen. Verteidiger, Ankläger und Richter haben in Teilen gewechselt. Die gängisten Fragen zum neuen Mannesmann-Verfahren beantwortet Joachim Jahn.

Droht den Angeklagten um Ackermann eine Gefängnisstrafe?

Von Freispruch bis zur Haftstrafe ist alles möglich. Nicht unwahrscheinlich ist aber ein „salomonisches Urteil“ - eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine sogenannte Geldauflage. Diese kann durchaus einen Millionenbetrag ausmachen. Der Vorteil für die Angeklagten wäre, daß sie sich in diesem Fall weiterhin als unschuldig bezeichnen können. Die Zahlung einer Geldauflage gilt auch nicht als Vorstrafe. Ein Freibrief gegenüber der Bankenaufsicht wäre das für den amtierenden Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann allerdings nicht automatisch.

Ist eine solch glimpfliche Lösung angesichts der harten Worte des Bundesgerichtshofs denn wahrscheinlich?

Die obersten Strafrichter haben immerhin deutlich gemacht, daß nach ihrer Ansicht zwar objektiv eine Straftat verübt wurde - sie haben aber offengelassen, ob nicht vielleicht doch ein Verbotsirrtum vorlag, wie das Landgericht Düsseldorf in der ersten Verhandlungsrunde angenommen hatte. Allerdings hat der Bundesgerichtshof daran deutliche Zweifel geäußert. Das neue Verfahren muß aber auch nicht für alle sechs Angeklagten einheitlich ausgehen. Denkbar wäre beispielsweise, daß es nur bei einigen von ihnen zu einer Einstellung kommt. Möglich ist diese nur, wenn der jeweilige Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und das Gericht einverstanden sind.

Warum haben zwei der bekannteren Angeklagten jeweils einen ihrer Verteidiger ausgetauscht?

Bei dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser ist kein Wort nach außen gedrungen, warum er den prominenten Strafverteidiger Sven Thomas gegen den jüngeren Daniel Krause ausgewechselt hat. Esser gilt ohnehin als jemand, der ziemlich „beratungsresistent“ ist. Aber es ist gut vorstellbar, daß er sich mit Thomas nicht einigen konnte, ob sie diesmal einer Einstellung zustimmen sollten. Esser hat bisher vehement für einen Freispruch gekämpft; einige andere der Angeklagten hätten sich schon in der ersten Verhandlungsrunde einer Kompromißlösung nicht verschlossen. Und der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk hat inzwischen einen seiner beiden bisherigen Strafverteidiger durch einen ausgewiesenen Gesellschaftsrechtler ersetzt - den Münchner Rechtsanwalt Dieter Schenk. Er soll vor der Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer die aktienrechtlichen Besonderheiten dieses Falls vertiefen.

Die Staatsanwaltschaft hat vor zwei Jahren im Gerichtssaal einen ziemlich ungeschickten Eindruck gemacht. Wer vertritt diesmal die Anklage?

Von den drei damaligen Sitzungsvertretern ist nur einer wieder dabei: Dirk Negenborn. Er war der jüngste und in seinem Auftreten auch der geschickteste des Trios. Nun wird er lediglich einen einzigen Mitstreiter haben: Peter Lichtenberg. Der war damals noch nicht dabei. Er hat aber als Pressesprecher für Wirtschaftsdelikte mehr Erfahrung als seine Vorgänger in diesem Strafverfahren darin, sich mündlich überzeugend auszudrücken.

Und das Gericht?

Die Wirtschaftsstrafkammer ist diesmal eine ganz andere. Denn der Bundesgerichtshof hat den Prozeß zwar wieder an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Aber in solchen Fällen müssen dann wenigstens neue Richter ran. Der jetzige Vorsitzende, Stefan Drees, hatte bisher über die unterschiedlichsten Kriminellen zu urteilen. Viel Zeit mußte er dabei mit Drogendealern verbringen, was leider typisch ist für die heutige Strafjustiz.

Was wird bei der neuen Hauptverhandlung anders sein?

Alle Beteiligten tappen nicht mehr im juristischen Neuland umher. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen deutlich gesagt, daß er Sonderzahlungen an ausscheidende Manager für strafbare Untreue hält, wenn sie weder vorher im Dienstvertrag vereinbart worden waren noch dem Unternehmen einen Nutzen für die Zukunft bringen könnten. Die Schlacht dürfte sich in der Beweisaufnahme jetzt deshalb vor allem darum drehen, ob das - entgegen der Annahme der Bundesrichter - nicht vielleicht doch der Fall war. Keine große Rolle wird dagegen wohl mehr die frühere These der Strafverfolger spielen, mit den Millionenbeträgen habe Essers Zustimmung zu der Übernahme Mannesmanns durch Vodafone erkauft werden sollen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof diese Frage ausdrücklich offengelassen.

Gibt es weitere Veränderungen?

Außerdem wird stärker um die Frage gestritten werden, ob die Präsidiumsmitglieder vielleicht in einem Verbots- oder in einem Tatbestandsirrtum gehandelt haben. Also: Was haben sich Ackermann und Zwickel damals im Aufsichtsrat genau gedacht, als der eine den Prämien zustimmte und der andere sich mehr oder weniger aus der Entscheidung raushielt? Und ein letzter Punkt: die Pensionsabfindungen. Diese waren immerhin ungefähr genauso teuer für das Unternehmen wie die "Anerkennungsprämien". Darum hat sich das Landgericht aber bisher zuwenig gekümmert, wie der Bundesgerichtshof gerügt hat. Sehr viel schneller als beim ersten Mal, als ein halbes Jahr lang verhandelt wurde, wird es also wohl nicht gehen.

Hat der spektakuläre Strafprozeß schon jetzt Folgen gehabt?

Die Angst von Aufsichtsräten vor Sonderzahlungen ist gewachsen. Allerdings haben viele Vorstände mittlerweile ihre Anstellungsverträge auch durch entsprechende Klauseln ergänzt. Solche Zahlungen sind damit künftig wasserdicht, ohne daß das Aktien- oder das Strafrecht geändert worden wären. Die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene Aufdeckung der individuellen Bezüge in allen Einzelheiten dürfte zusätzlich entsprechende Begehrlichkeiten geweckt haben, wie jüngst die - vorerst gescheiterte - Anhebung der Managergehälter bei Siemens gezeigt hat. Der "Fall Mannesmann" dürfte also juristisch wohl ein Einzelfall bleiben. Damit ist die Bundesrepublik bei den Gepflogenheiten des anglo-amerikanischen Kapitalmarkts angelangt.

Droht den Angeklagten um Ackermann eine Gefängnisstrafe?


ANTWORT: Von Freispruch bis zur Haftstrafe ist alles möglich. Nicht unwahrscheinlich ist aber ein "salomonisches Urteil" - eine Einstellung des Strafverfahrens gegen eine sogenannte Geldauflage. Diese kann durchaus einen Millionenbetrag ausmachen. Der Vorteil für die Angeklagten wäre, daß sie sich in diesem Fall weiterhin als unschuldig bezeichnen können. Die Zahlung einer Geldauflage gilt auch nicht als Vorstrafe. Ein Freibrief gegenüber der Bankenaufsicht wäre das für den amtierenden Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann allerdings nicht automatisch.

Ist eine solch glimpfliche

Lösung angesichts der harten Worte des Bundesgerichtshofs denn wahrscheinlich?
FRAGE:


ANTWORT: Die obersten Strafrichter haben immerhin deutlich gemacht, daß nach ihrer Ansicht zwar objektiv eine Straftat verübt wurde - sie haben aber offengelassen, ob nicht vielleicht doch ein Verbotsirrtum vorlag, wie das Landgericht Düsseldorf in der ersten Verhandlungsrunde angenommen hatte. Allerdings hat der Bundesgerichtshof daran deutliche Zweifel geäußert. Das neue Verfahren muß aber auch nicht für alle sechs Angeklagten einheitlich ausgehen. Denkbar wäre beispielsweise, daß es nur bei einigen von ihnen zu einer Einstellung kommt. Möglich ist diese nur, wenn der jeweilige Angeklagte, die Staatsanwaltschaft und das Gericht einverstanden sind.

Warum haben zwei der bekannteren Angeklagten jeweils einen ihrer Verteidiger ausgetauscht?
FRAGE:

Bei dem früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser ist kein Wort nach außen gedrungen, warum er den prominenten Strafverteidiger Sven Thomas gegen den jüngeren Daniel Krause ausgewechselt hat. Esser gilt ohnehin als jemand, der ziemlich "beratungsresistent" ist. Aber es ist gut vorstellbar, daß er sich mit Thomas nicht einigen konnte, ob sie diesmal einer Einstellung zustimmen sollten. Esser hat bisher vehement für einen Freispruch gekämpft; einige andere der Angeklagten hätten sich schon in der ersten Verhandlungsrunde einer Kompromißlösung nicht verschlossen. Und der frühere Mannesmann-Aufsichtsratschef Joachim Funk hat inzwischen einen seiner beiden bisherigen Strafverteidiger durch einen ausgewiesenen Gesellschaftsrechtler ersetzt - den Münchner Rechtsanwalt Dieter Schenk. Er soll vor der Düsseldorfer Wirtschaftsstrafkammer die aktienrechtlichen Besonderheiten dieses Falls vertiefen.

Die Staatsanwaltschaft hat vor zwei Jahren im Gerichtssaal

einen ziemlich ungeschickten

Eindruck gemacht. Wer vertritt diesmal die Anklage?
FRAGE:


ANTWORT: Von den drei damaligen Sitzungsvertretern ist nur einer wieder dabei: Dirk Negenborn. Er war der jüngste und in seinem Auftreten auch der geschickteste des Trios. Nun wird er lediglich einen einzigen Mitstreiter haben: Peter Lichtenberg. Der war damals noch nicht dabei. Er hat aber als Pressesprecher für Wirtschaftsdelikte mehr Erfahrung als seine Vorgänger in diesem Strafverfahren darin, sich mündlich überzeugend auszudrücken.

Und das Gericht?
FRAGE:


ANTWORT: Die Wirtschaftsstrafkammer ist diesmal eine ganz andere. Denn der Bundesgerichtshof hat den Prozeß zwar wieder an das Landgericht Düsseldorf zurückverwiesen. Aber in solchen Fällen müssen dann wenigstens neue Richter ran. Der jetzige Vorsitzende, Stefan Drees, hatte bisher über die unterschiedlichsten Kriminellen zu urteilen. Viel Zeit mußte er dabei mit Drogendealern verbringen, was leider typisch ist für die heutige Strafjustiz.

Was wird bei der

neuen Hauptverhandlung

anders sein?
FRAGE:


ANTWORT: Alle Beteiligten tappen nicht mehr im juristischen Neuland umher. Der Bundesgerichtshof hat inzwischen deutlich gesagt, daß er Sonderzahlungen an ausscheidende Manager für strafbare Untreue hält, wenn sie weder vorher im Dienstvertrag vereinbart worden waren noch dem Unternehmen einen Nutzen für die Zukunft bringen könnten. Die Schlacht dürfte sich in der Beweisaufnahme jetzt deshalb vor allem darum drehen, ob das - entgegen der Annahme der Bundesrichter - nicht vielleicht doch der Fall war. Keine große Rolle wird dagegen wohl mehr die frühere These der Strafverfolger spielen, mit den Millionenbeträgen habe Essers Zustimmung zu der Übernahme Mannesmanns durch Vodafone erkauft werden sollen. Allerdings hat der Bundesgerichtshof diese Frage ausdrücklich offengelassen.

Gibt es weitere Veränderungen?


ANTWORT: Außerdem wird stärker um die Frage gestritten werden, ob die Präsidiumsmitglieder vielleicht in einem Verbots- oder in einem Tatbestandsirrtum gehandelt haben. Also: Was haben sich Ackermann und Zwickel damals im Aufsichtsrat genau gedacht, als der eine den Prämien zustimmte und der andere sich mehr oder weniger aus der Entscheidung raushielt? Und ein letzter Punkt: die Pensionsabfindungen. Diese waren immerhin ungefähr genauso teuer für das Unternehmen wie die "Anerkennungsprämien". Darum hat sich das Landgericht aber bisher zuwenig gekümmert, wie der Bundesgerichtshof gerügt hat. Sehr viel schneller als beim ersten Mal, als ein halbes Jahr lang verhandelt wurde, wird es also wohl nicht gehen.

Hat der spektakuläre Strafprozeß schon jetzt Folgen gehabt?
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ANTWORT: Die Angst von Aufsichtsräten vor Sonderzahlungen ist gewachsen. Allerdings haben viele Vorstände mittlerweile ihre Anstellungsverträge auch durch entsprechende Klauseln ergänzt. Solche Zahlungen sind damit künftig wasserdicht, ohne daß das Aktien- oder das Strafrecht geändert worden wären. Die mittlerweile gesetzlich vorgeschriebene Aufdeckung der individuellen Bezüge in allen Einzelheiten dürfte zusätzlich entsprechende Begehrlichkeiten geweckt haben, wie jüngst die - vorerst gescheiterte - Anhebung der Managergehälter bei Siemens gezeigt hat. Der "Fall Mannesmann" dürfte also juristisch wohl ein Einzelfall bleiben. Damit ist die Bundesrepublik bei den Gepflogenheiten des anglo-amerikanischen Kapitalmarkts angelangt.

Quelle: Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung, 15.10.2006, Nr. 41 / Seite 41
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30.05.2012 09:10 Uhr
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