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Mannesmann-Prozeß Ackermann und Esser beteuern Unschuld

14.07.2004 ·  Die Angeklagten im Mannesmann-Prozeß haben in ihren Schlußworten die bei der Übernahme von Mannesmann durch Vodafone geflossenen Prämien verteidigt und Freispruch gefordert.

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„Jeder Argwohn von Käuflichkeit und Komplott ist für mich unverständlich.“ Als Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann am Mittwoch im Düsseldorfer Landgericht nach fast sechs Monaten Verhandlungsdauer seine persönliche Bilanz des Mannesmann-Prozesses zog, da wurde schnell deutlich, daß sich Deutschlands mächtigster Banker trotz des öffentlichen Aufschreis über die Millionenprämien für Mannesmann-Chef Klaus Esser keiner Schuld bewußt ist.

Im Gegenteil: Er hält solche Leistungsanreize nach wie vor für unverzichtbar. Das Schlußwort geriet dem Schweizer nach 35 Verhandlungstagen zu einer Lehrstunde über die Honorierung von Topmanagern und die Berechtigung von Millionenprämien. „Leistung und Erfolg müssen belohnt werden“, dozierte Ackermann in Deutschlands spektakulärstem Wirtschaftsprozeß. Monatelang hätten die Mannesmann-Manager gekämpft, bis an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit - und damit den Aktionären Milliardengewinne verschafft. Deshalb habe er der umstrittenen 15,9-Millionen-Euro-Prämie für Konzernchef Klaus Esser und weiteren Prämien für dessen Team zugestimmt.

Sendungsbewußtsein unübersehbar

„Die Prämien waren angemessen, egal nach welcher Grundlage man sie berechnen will“, sagte der Manager. Er wünsche sich, „daß es sich auch in Zukunft lohnen darf, für die Wertsteigerung eines Unternehmens zu kämpfen“, betonte Ackermann. Das Selbstbewußtsein, ja des Sendungsbewußtsein des Managers war dabei unübersehbar. Sechs Monate lange mußte der Banker ein bis zwei Mal in der Woche auf der Anklagebank im Saal L 111 des Düsseldorfer Landgerichts Platz nehmen, statt in seinem Frankfurter Büro Bilanzen zu studieren oder in New York Geschäfte einzufädeln. Doch dem Urteil am Donnerstag kommender Woche kann er - wie die anderen Angeklagten - mit einiger Zuversicht entgegensehen. Hatte doch die Vorsitzende Richterin Brigitte Koppenhöfer Ende März in einem Rechtsgespräch erklärt, nach Einschätzung des Gerichts seien die Millionenabfindungen für Esser und andere Mannesmann-Manager zwar ausnahmslos aktienrechtlich unzulässig. Strafrechtlich sei dies aber nicht relevant.

Für einen Freispruch erster Klasse

Ähnlich zuversichtlich wie Ackermann wirkten am vorletzten Verhandlungstag auch die anderen Angeklagten. Mannesmann-Chef Esser appellierte an das Gericht, mit seinem Urteil bei seiner öffentlichen Rehabilitierung zu helfen. „Für Mannesmann zu arbeiten, war meine Aufgaben und meine Leidenschaft. Kein falscher Vorwurf kann verletzender sein, als zu sagen, ich hätte nicht loyal für das Unternehmen, seine Aktionäre und die Mitarbeiter gearbeitet“, sagte Esser. Er habe sich stets nach den Regeln guter Unternehmensführung gerichtet.

Der frühere IG-Metall-Chef Klaus Zwickeln beteuerte, für ihn sei es schmerzlich, als Angeklagter vor Gericht zu stehen: „Ich bin absolut sicher, daß keiner der Beteiligten gegen geltendes Recht verstoßen hat.“ Auch der Ex-Aufsichtsratschef von Mannesmann, Joachim Funk, erklärte, er rechne mit einem Freispruch. Dennoch sei das Verfahren eine Zäsur in seinem Leben. „Was bleibt, ist die persönliche Beschädigung in der Öffentlichkeit.“

Esser-Anwalt Sven Thomas kämpfte unterdessen bis zur letzten Minute darum, auch den strafrechtlich folgenlosen Vorwurf eines Verstoßes gegen das Aktienrecht aus der Welt zu schaffen. Die umstrittene Erfolgsprämie in Höhe von 15,9 Millionen Euro für Esser „war aktienrechtlich und ökonomisch richtig“, sagte Thomas. Schließlich hätten die Mannesmann-Aktionäre während der Vorstandstätigkeit Essers einen Gewinn von 150 Milliarden Euro erzielt und der innere Wert des Unternehmens habe sich nachhaltig um 100 Milliarden Euro erhöht. Das Aufsichtsratspräsidium habe deshalb mit der Gewährung der Prämie im Rahmen seines unternehmerischen Ermessens gehandelt. Der Star-Anwalt will einen Freispruch erster Klasse.

Untreue-Vorwurf nicht erhärtet

Die Staatsanwaltschaft hatte für Esser eine Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten ohne Bewährung und für Ackermann zwei Jahre Haft auf Bewährung gefordert. Funk solle für drei Jahre ins Gefängnis. Für Zwickel hatten sie eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten gefordert. Auch für die übrigen beiden Angeklagten hatten die Ankläger Bewährungsstrafen beantragt. Alle Verteidiger hatten Freisprüche gefordert.

Die sechs Angeklagten waren nach Ansicht der Ankläger in wechselnden Besetzungen an rechtswidrigen Entscheidungen für die Auszahlung von Millionen-Prämien und teuren Pensionsabfindungen bei Mannesmann im Zuge der rund 180 Milliarden Euro schweren Übernahme des Konzerns beteiligt gewesen. Sie hätten die Übernahme durch Vodafone genutzt, um Managern und Pensionären Geld zuzuschieben. Ob die Anklage mit ihren Strafforderungen in der kommenden Woche Erfolg haben wird, ist fraglich. In einer Zwischenbilanz hatte das Gericht Ende März erklärt, der strafrechtlich relevante Vorwurf der Untreue habe sich bislang nicht erhärtet.

Quelle: FAZ.NET mit Material von AP und Reuters
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