29.05.2009 · Die härtere Gangart, die die Koalition gegen Manager einleiten wollte, reduziert sich langsam auf kosmetische Korrekturen am geltenden ...
Die härtere Gangart, die die Koalition gegen Manager einleiten wollte, reduziert sich langsam auf kosmetische Korrekturen am geltenden Recht. Den wohl umstrittensten Punkt haben die Chefverhandler von Union und SPD jetzt – in ihren eigenen Worten – „gestrafft“: das Verbot, direkt vom Vorstandsposten auf einen Aufsichtsratssessel zu wechseln. In Wirklichkeit steckt hinter der Änderung ein Abschied von diesem widersinnigen Gesetzesplan. Denn nun soll bereits ein Viertel der Anteilseigner Ausnahmen durchsetzen dürfen. Meist treffen aber ohnehin Großaktionäre die Vorentscheidung für die Wahlen zum Aufsichtsrat. Zu Recht: Es geht um die Vertretung ihrer Interessen in dem Kontrollgremium. Und wer mehr Kapital ins Unternehmen gesteckt hat, verfügt dort nach den Prinzipien des Aktiengesetzes auch über mehr Einfluss. Mit der jetzt erdachten Sonderklausel bleibt also erfreulicherweise alles beim Alten. Nur in jedem Einzelfall lässt sich sinnvoll entscheiden, ob der bessere Aufseher aus dem Unternehmen selbst kommt oder von draußen. Am besten wäre es, auf diese Vorschrift mit ihren Lästigkeiten ganz zu verzichten und den Firmeneignern ihre Freiheit zu lassen.
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.381,78 | −0,89% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2459 | −0,24% |
| Rohöl Brent Crude | 105,91 $ | −0,88% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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