18.06.2009 · Das Gesetzespaket für schärfere Managerhaftung ist blanke Rosstäuscherei - und das ist ganz gut so. Besonders deutlich zeigt sich das an der neuen „Karenzzeit“ für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat.
Von Joachim JahnDas Gesetzespaket für schärfere Managerhaftung ist blanke Rosstäuscherei – und das ist ganz gut so. Besonders deutlich zeigt sich das an der neuen „Karenzzeit“ für den Wechsel vom Vorstand in den Aufsichtsrat. Die eingebaute Ausnahmeklausel verkauft die große Koalition als Sonderregel für Familienaktionäre und Stiftungen. Doch davon steht gar nichts (mehr) im Gesetz oder seiner Begründung.
Im letzten Moment haben Union und SPD die Hintertür weit geöffnet. Nun reicht es, wenn Aktionäre mit einem Viertel der Anteile beschließen, einen verdienten Manager ins Kontrollgremium zu hieven. Wenn sie dann auf der Hauptversammlung die einfache Mehrheit bekommen, ist das Verbot Makulatur. Die Eigentümer behalten also glücklicherweise ihre Personalhoheit. Den Rest darf der Gesetzgeber getrost dem freiwilligen Kodex überlassen, mit dem sich die Wirtschaft selbst am besten regulieren kann.
Sie sollte sich dabei auch nicht von Wahlkämpfern vor sich hertreiben lassen. Der Rest sind Feinheiten, von denen manche durchaus in die richtige Richtung weisen. Bei genauerem Hinsehen entspricht vieles davon aber längst der strengen Rechtslage, wie sie bei Haftung und Transparenz mittlerweile gilt.
Joachim Jahn Jahrgang 1959, Redakteur der Wirtschaft in Berlin, zuständig für „Recht und Steuern“.
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