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Managergehälter Vorbild Schweiz

 ·  Die Wut über Abzocker macht uns alle zu Schweizern. Nur die Aktionärsvertreter nicht.

Artikel Lesermeinungen (14)

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Caspar Mendrzyk

Nützliche Symbiosen zwischen Vorstand und Aufsichtsrat

Daß die Aktionärsvertreter in Deutschland vielfach in Vergütungsfragen kippe/wippe machen
liegt doch einfach daran, daß in dieser Farge jeder vom anderen abhängig ist. Die Vorstandsgehälter schlägt der AR vor oder entscheidet über sie, die Aufsichtsratsvergütungen schlägt vielfach der Vorstand der Haupversammlung vor, über reichliche Spesen des AR entschewidet der Vorstand allein. Zumindest durften einmal ganze AR-Familien bei der Lufthansa unentgeltlich fliegen. Und man kann sich vorstellen , daß der LHAR seine Ferienflüge
bis heute nicht selber bezahlt.

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Gottfried Lobeck
Gottfried Lobeck (golo7) - 05.03.2013 09:02 Uhr

Nun sind allein entscheidende Aktionärsvertreter immer noch gärtnernde Böcke

Kennzeichnend fürs neoliberale (=neofeudale) Demokratieverständnis ist ein entsprechendes Kastendenken. Arbeitnehmer müssen in machtbezogen asymmetrisch strukturierten Tarifauseinandersetzungen mühsam ihren Lohn aushandeln und sind Umgehungsstrategien (Leiharbeit...) gegenüber weitgehend hilflos. Die Shareholder-Macht hingegen, im Neoliberalismus fast nur noch an schneller Rendite interessiert und der Rendite des Gemeinwohles fern, hat Führungskräfte mit üppigem Shareholderstatus korrumpiert und einer dienstfertigen mittleren Führungsebene bessere Vergütungen nach Gutsherrenart zugeteilt. Scheint doch effizient und der menschlichen Natur angemessen - dieser Neofeudalismus (wenn die sozialen und ökologischen Nebenwirkungen außen vor bleiben).
Kant irrte, als er sich in einem Zeitalter der Aufklärung wähnte.
Nach einem Empört euch! muss ein Engagiert euch! folgen. Und da sollte die Entgeltfindung nur bei fairer Mitsprache aller in Schirmherrschaft des demokratischen Staates geschehen.

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Dieter Zorn

Scheinheilig.

Jetzt wird in D wieder auf die Selbstregulierungskräfte hingewiesen, alternativ auf die Aktionärsversammlung, sodass es eine Regelung wie in der Schweiz nicht braucht. Beide Argumente sind scheinheilig in einer von Korporatismus durchzogenen Wirtschaft. In der Aktionärsversammlung bestimmen die Großaktionäre, die bisher das Spiel von AR und Vorstand zur Gehältermaximierung schamlos mitgespielt haben. Und die Arbeitnehmervertreter im AR-Ausschuss sind auch keine Hilfe, da sie mit großzügigen "Liebesgaben" und der Teilhabe am Spiel um Macht und Pfründe ruhigstellt werden. Übrigens, noch über die Pensionierung hinaus, da gefügige Vertreter danach mit lukrativen AR Mandaten bei Tochterfirmen belohnt werden. Der Kleinaktionär (und hielte er auch ein großes Paket) hat nichts zu melden. Die vielen Eigner sind also entmachtet und dürfen höchstens mal in der HV ein wenig stänkern. Was bleibt also um der schamlosen Selbstbedienung von AR und Vorstand einen Riegel vorzuschieben? Die CH-Lösung.

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Elisabeth Dreier

Kleinanleger sind selten auf Hauptversammlungen vertreten.

Dafür werden diese ja auch mitten in der Woche abgehalten - also wenn der Kleinanleger i. d. R. arbeiten muss. Auch ist es in sehr wenigen Hauptversammlungen möglich, vor der Hauptversammlung zu Punkten, wie Gehalt des Vorstandes,... schriftlich/per Internet abzustimmen. Man kann dagegen nur ein Häkchen, für Bestätigung des Vorstandes machen. Es ist insgesamt zu starr, auch bei Entscheidungen mitten im Geschäftsjahr – da entscheidet de Facto immer der Aufsichtsrat.
Zudem halten halt die Großaktionäre, z. B. Fonds, Allianz, Banken, Familie Quandt,... die meisten Anteile. Es wird sich also nichts ändern. Da dann doch lieber den Aufsichtsrat entscheiden lassen, da ist wenigstens die Gewerkschaft stark vertreten und achtet ab und an auf entsprechendes Maß.

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Josef Erwin Herz

Die Managervergütung - Eine Lachnummer!

Der Normalfall ist, dass wir es mit einem Prozess des Gebens und Nehmens zu tun haben, was aber nicht für die Vergütung der Managerleistungen gilt, und auch nicht für die Vergütung unserer lieben, treuen, tapferen, und fleißigen Abgeordneten.
In beiden Fällen ist die gebende und nehmende Person mit sich selbst identisch, frei nach dem Motto: Das Amt adelt die Person, und nicht umgekehrt.
Wir sollten uns daher nicht über die exorbitanten Verdiensthöhen wundern, insofern doch die Mechanismen von Angebot und Nachfrage außer Kraft gesetzt sind, und sich das Subjekt somit seines "Verdienstes" bedienen kann.
In beiden Fällen haben wir es doch mit einem Selbstbedienungsladen zu tun, wo es der gemeine Mensch eben nicht lassen kann, einer Bereicherung seiner selbst das Wort zu reden.
Dem tumben Volk dagegen, scheint nichts anderes übrig zu bleiben, als sich vom Staat und seinen ungerechten Gesetzen abzocken zu lassen.
Wie lange noch?

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Anton Paschke

Manager

"Liegt das daran, dass in vielen Aufsichtsräten „Aktionärsschützer“ gemeinsam mit Kapitalvertretern und Gewerkschaftsleuten in trauter Runde die Gehälter der Manager regeln?"
Es liegt wohl daran, dass die genannten Herren selbst auch Manager sind, die das Geld anderer verwalten. Eine Kraehe pickt der anderen kein Auge aus. Was fehlt ist DER KAPITALIST. Im Vereinigten Koenigreich gibt es noch grosse Firmen die zu einem wesentlichen Teil einem Lord XY gehoeren. Der achtet dann schon darauf, dass sein Angestellter, der Chief exceutive officer, nicht alles Geld mitnimmt.

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Johann Otto

Einigkeit und Recht und gegen die Freiheit

In all meinen deutschen Lieblingsparteien, insbesondere in der FDP, in der inzwischen wohl vor allem Marxismuszirkel das Parteileben aufrecht erhalten und als wesentliche politische Entscheidungshilfe von den parteioberen Linkspopulisten angesehen werden, herrscht wohl nun doch allseits und allgefällig, mithin durchgehend der Wunsch vor, Schritt für Schritt die letzten Reste einer Marktwirtschaft freien Unternehmertums zu beseitigen. Die Reihen fest geschlossen und im Gleichschritt mit dem linken Zeitgeist. Sie werden alle erfolgreich sein, darin bin ich mir sicher, sie werden alle dafür Beifall erhalten, auch von denen, die immer meckern, sich jedoch zunächst vor Freude über den neuen Sozialismus auf deutschem Boden gar nicht mehr einkriegen können. Dem gemeinen Mann hinter der Gardine wird jedoch seine verbliebene Stube der Unfreiheit nach einiger Zeit dann doch ein wenig zu kalt vorkommen. Dann kommt die nächste Stufe des gesellschaftlichen Fortschritts, diktatorisches Zwangsfreuen.

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Jörg Müller
Jörg Müller (JM.2013) - 05.03.2013 02:25 Uhr

Das Aktionärsstimmrecht ist in der Praxis wenig wert, weil an die Banken abgetreten.


Die Aktionärsrechte der Kleinaktionäre werden in der Regel von den Banken wahrgenommen, die ihre Aktien verwahren. Das Stimmrecht selbst wahrzunehmen oder ihrer Bank Weisungen für das Abstimmungsverhalten zu erteilen, dürften die meisten von ihnen auch dann gar nicht wollen, wenn über die Managerbezüge befunden werden dürfte. Mit "nicht wollen" meine ich "nicht zu wollen trauen". Dafür würden die Banken zu sorgen wissen. Habe selbst lang genug in der Wertpapierabteilung einer Bank gearbeitet, um das beurteilen zu können.

Fazit: Wohin die Reise geht, werden weiterhin dieselben Wenigen bestimmen, die uns dahin gebracht haben, wo wir jetzt sind. Eine wirksame und zugleich verfassungsverträgliche gesetzliche Regelung, die uns in eine andere Richtung führt, dürfte so gut wie unmöglich sein.

Bleibt nur zu hoffen, dass zukünftige Generationen Manager hervorbringen, die weniger raffgierig sind. Also, liebe Mütter und Väter, denkt bitte auch daran bei der Erziehung Eurer Kinder!

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.03.2013 09:52 Uhr
Roland Müller

Das Stimmrecht

der Aktionäre ist in Deutschland wenig wert, da es in der Regel an die Banken abgetreten wird. In der Schweiz ist es anders, da die Pensionskassen ihr Stimmrecht nicht an die Banken abtreten.

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Hans-Jörg Rechtsteiner

Und die Moral von der Geschicht:

Wir brauchen eine Verfassungsänderung mit Einführung der direkten Demokratie nach Schweizer Vorbild in D. Das herrschende System gibt uns, dem Volk, nicht den Hauch einer Chance, Korruption, Filz, Selbstbedienung und neofeudale Ausbeutung zu stoppen.

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.03.2013 11:11 Uhr
Kai-Uwe Lensky

Bis jetzt hatte das Volk noch nciht einmal die Möglichkeit, ...

...über die Verfassung des einigen Deutschlands abzustimmen.

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Ulrich Dust

Die Stärkung der Aktionärsrechte

ist automatisch eine Schwächung des Aufsichtsrates.
Deshalb werden Sommer, Bsirske, Huber und Co ganz schnell alles ausbremsen, was Ihre Hinterzimmer-Küngelmöglichkeiten im AR erschwert ;-)

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Antwort (1) zu dieser Lesermeinung anzeigen neueste Antwort: 05.03.2013 09:41 Uhr
Edda Wiegand

Relativismus

Sehr guter poltischer Kommentar; löst jedoch zum Teil das problem: Kaum gesellschaftsfähig ist die 2.un3. Ebene im Vergleich zum Grundgehalt. Vielleicht ist mehr Transparenz möglich

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günther reichert

..die traute Runde war schon immer vertraulich,warum sollte man "unnötige"Abstimmungen folgen lasse

n...Konkludentes Verhalten braucht keine Abstimmungen.Man versteht sich auch ohne Worte.

"Liegt das daran, dass in vielen Aufsichtsräten „Aktionärsschützer“ gemeinsam mit Kapitalvertretern und Gewerkschaftsleuten in trauter Runde die Gehälter der Manager regeln?....."

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Jahrgang 1962, Herausgeber.

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