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Managergehälter SPD-Papier für den Schredder

27.04.2008 ·  Muss künftig der Daimler-Aufsichtsrat zuerst bei den Familien Porsche und Piëch nachfragen („Was zahlt ihr denn dem Wiedeking?“), bevor er die Bezüge von Dieter Zetsche festlegt? Der Bericht einer SPD-Arbeitsgruppe zum Thema „Managergehälter“ wirft Fragen auf.

Von Rainer Hank
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Was ist eine angemessene Vergütung? Die SPD hat darauf jetzt eine Antwort. Am Montag wird Vize-Fraktionschef Joachim Poß den Bericht einer Arbeitsgruppe vorlegen, welche die Partei nach der aufgeregten Debatte des vergangenen Jahres um die Managergehälter eingerichtet hat.

Angemessen, so befindet der Bericht, sei zum Beispiel die branchenübliche Vergütung der Vorstände oder eine an Nachhaltigkeit orientierte Firmenpolitik. Muss also künftig der Daimler-Aufsichtsrat zuerst bei den Familien Porsche und Piëch nachfragen („Was zahlt ihr denn dem Wiedeking?“), bevor er die Bezüge von Dieter Zetsche festlegt? Wahrscheinlich denkt die SPD es sich eher andersherum, wonach dann die Daimler-Gehälter branchenüblich sind und Wiedeking (geschätzte 60 Millionen Euro Jahresgehalt) ein gesetzlich vorgeschriebener saftiger Abschlag droht. Und was hat man sich präzise unter dem gehaltswirksamen Nachhaltigkeitsgrad vorzustellen? Wahrscheinlich so etwas wie den vertraglichen Verzicht auf jedwede Entlassungen oder Verkaufsabsichten.

Eingriff in die Ausübung der Eigentumsrechte

Absurd sind nicht nur solch besonders missglückte Einzelbeispiele der SPD-Arbeitsgruppe, sondern der gesamte Bericht. Er lässt sich als Anschauungsmaterial studieren für die Achtung der Sozialdemokraten vor dem Privateigentum. Ziemlich irreführend wäre es, die Vorschläge als gemäßigt zu interpretieren, nur weil darin keine gesetzliche Obergrenze (ein Maxilohn sozusagen, als Pendant zum Mindestlohn) enthalten ist. Denn nicht minder schlimm ist es, dass der Gesetzgeber künftig den Eigentümern Maßstäbe für die Angemessenheit der Leistungskompensation vorschreibt. Da mag es ja durchaus berechtigt sein, dass viele Bürger die unbestreitbare Explosion der Managergehälter unanständig oder sogar unmoralisch finden. Aber rechtfertigt das einen Eingriff in die Ausübung der Eigentumsrechte der Unternehmer?

Wer derart nonchalant mit dem Eigentum umgeht wie die SPD, hat auch keine Skrupel, die Steuersystematik außer Kraft zu setzen. Firmen, die einen Topmanager feuern, sollen dessen Abfindung nur noch bis zu einer Höhe von einer Million Euro von der Steuer absetzen können, meint Poß. Auch hier gilt: Es mag ja als schreiendes Unrecht empfunden werden, dass erfolglose Vorstände auch noch einen goldenen Handschlag erhalten, damit sie sich rasch vom Hof machen. Aber für das Unternehmen sind das Kosten, die sich steuerlich rein gar nicht von den übrigen Betriebsausgaben unterscheiden.

Verhandlungen sind unmöglich

Mehr Macht den Aktionären heißt die Devise. Das ist der einzig vernünftige und rechtsstaatlich saubere Weg zu einer besseren Kontrolle der Managerbezüge. Das wollen die Sozialdemokraten aber offenbar gerade nicht – mit der verräterischen Begründung, die Hauptversammlungen würden häufig von kurzfristig orientierten Finanzinvestoren dominiert. Hier ist der Beweis für den Verdacht, dass die SPD die Moral nur vorschützt, in Wirklichkeit aber die Gehälterdebatte als willkommene Chance zum staatlichen Eingriff in die Eigentumsfreiheit nützen will. Wenn Aktionäre eine verzerrte Vertretung bei der Eigentümerversammlung befürchten, müssen sie dort eben selbst das Geschick (und Gehalt) ihrer Firma in die Hand nehmen. Und wenn Aktionäre grundsätzlich etwas gegen Finanzinvestoren haben (Heuschrecken, Hedge-Fonds und andere Schrecken), dann sollen sie denen ihr Kapital gar nicht verkaufen.

Die Union jedenfalls täte gut daran, das Poß-Papier postwendend in den Schredder zu geben. Verhandlungen oder gar Kompromisse sind auf dieser Basis schon aus Gründen der Verfassungsmäßigkeit nicht möglich.

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Jahrgang 1953, verantwortlicher Redakteur für Wirtschaft und „Geld & Mehr“ der Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung.

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