06.03.2009 · Vorstände und Aufsichtsräte werden sich darüber freuen, dass der Koalitionsausschuss in seinem Kompromiss zu den Managergehältern weder eine gesetzliche Gehaltsobergrenze noch eine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit vereinbart hat. Es gibt dennoch reichlich Handlungsbedarf - auch ohne gesetzliche Zwänge.
Von Julia LöhrEin großer Fortschritt seien die Regeln zu den Managergehältern, lobt sich die große Koalition. Unternehmenslenker beeindruckt sie damit kaum.
Vorstände und Aufsichtsräte werden sich zu Recht darüber freuen, dass es weder eine gesetzliche Gehaltsobergrenze noch eine Beschränkung der steuerlichen Absetzbarkeit in den Minikompromiss geschafft haben.
Verschmerzbar
Längere Haltefristen für Aktienoptionen können sie verschmerzen. Entweder, weil sie die Haltefristen schon von sich aus verlängert haben. Oder weil sie dieses Instrument gar nicht mehr einsetzen. Ein Grund, sich nun entspannt zurückzulehnen, ist das aber nicht.
Um weniger Angriffsfläche zu bieten, sollten die Unternehmen von sich aus ihre Vergütungssysteme verbessern. Dominiert der langfristige Anteil im Vergütungsmix – oder immer noch der Jahresbonus? Warum werden Grundgehälter von mehr als einer Million Euro gezahlt – und warum werden diese mancherorts sogar noch erhöht?
Für Aufsichtsräte gibt es reichlich Handlungsbedarf – auch ohne gesetzliche Vorgaben. Dass sinkende Gewinne und Aktienkurse Managergehälter ohnehin deutlich schrumpfen lassen, darf kein Argument fürs Nichtstun sein.
Hohe Steuer und Zwangsanlage in giftigen Papieren ab einem Betrag
Sophia Orti (rum)
- 06.03.2009, 10:55 Uhr
| Name | Kurs | Prozent |
|---|---|---|
| FAZ-INDEX | 1.384,98 | −0,66% |
| Dow Jones | 12.580,70 | +1,01% |
| EUR/USD | 1,2456 | −0,26% |
| Rohöl Brent Crude | 106,20 $ | −0,61% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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