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Manager-Gehälter Dax-Vorstände schließen Schweigepakt

01.08.2004 ·  Der Streit um hohe Managergehälter erhält neuen Zündstoff: Die meisten der 30 größten börsennotierten Konzerne in Deutschland haben sich darauf verständigt, die Vergütung ihrer Vorstandsmitglieder nicht aufzudecken.

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Der Streit um hohe Managergehälter hat neuen Zündstoff erhalten. Nach Informationen des Vorsitzenden der Regierungskommission "Corporate Governance", Theodor Baums, haben sich die meisten Dax-Unternehmen darauf verständigt, die Vergütung ihrer einzelnen Vorstandsmitglieder nicht öffentlich aufzudecken. Damit verstoßen sie gegen eine Empfehlung des Deutschen Corporate-Governance-Kodex, der die individualisierte Offenlegung vorsieht.

"Das ist ein Mißbrauch, der den ganzen Kodex in Frage stellt", sagte Baums dieser Zeitung. Dabei handele es sich um eine "Kartellabsprache". Bundesjustizministerin Brigitte Zypries habe völlig recht mit ihrer Ankündigung, nur noch ein oder zwei Jahre abzuwarten, ob die börsennotierten Aktiengesellschaften freiwillig die Bezüge ihrer Vorstände publizierten. Anderenfalls werde dies der Gesetzgeber erzwingen, hatte die SPD-Politikerin deutlich gemacht.

Empfehlung kaum befolgt

Auf Vorschlag einer von Baums geleiteten Kommission war das Aktiengesetz dahingehend geändert worden, daß börsennotierte Unternehmen jährlich erklären müssen, ob sie sich an den Kodex halten. Diesen hat eine Expertenrunde unter Vorsitz des Thyssen-Krupp-Aufsichtsratschefs Gerhard Cromme entwickelt. Darin ist die individualisierte Offenlegung vorgesehen; diese Empfehlung gehört jedoch zu den am wenigsten befolgten Kodex-Regeln.

Baums hält es zudem für dringend erforderlich, daß Lehren aus dem Fall Mannesmann gezogen werden. Das Landgericht Düsseldorf hatte in den freiwilligen Millionenprämien an ausscheidende Manager wie den früheren Mannesmann-Chef Klaus Esser Verstöße gegen das Aktienrecht gesehen. Baums teilt diese Ansicht zwar nicht. Dennoch hält auch er eine Klarstellung für notwendig. Dabei solle nicht nur auf den Bundesgerichtshof gewartet werden, bei dem die Staatsanwaltschaft Revision gegen die Freisprüche unter anderem für Deutsche-Bank-Chef Josef Ackermann eingelegt hat. Dieser hatte die Prämien im Mannesmann-Aufsichtsratsausschuß mit beschlossen.

Volle Transparenz

Nach Ansicht von Baums muß die volle Transparenz von Vorstandsbezügen gegenüber den Eigentümern, den Aktionären, gewährleistet werden. Dies habe einen "dämpfenden Effekt". Dazu gehörten auch Pensionsvereinbarungen, in die inzwischen "sehr viel reingestellt" werde. Darauf müsse sich die Empfehlung des Kodex erstrecken. Dieser solle zudem festlegen, daß Abfindungen für ausscheidende Manager bei einer Übernahme des Unternehmens bereits in deren Anstellungsverträgen geregelt würden.

Ferner müsse der Kodex auch dafür eine Deckelung vorsehen, wenn sie - wie bei Mannesmann - am Börsenkurs ausgerichtet würden. Für Aktienoptionen ist das bereits vorgesehen. Auch das Aktiengesetz will Baums nach dem "englischen Modell" geändert sehen. Danach sind die Unternehmen verpflichtet, der Hauptversammlung Vergütungspakete zur Beschlußfassung vorzulegen. Ein Vetorecht erhalten die Aktionäre dadurch allerdings nicht.

Der Aufsichtsrat der Deutschen Bank hat sich unterdessen ebenfalls für eine generelle Klärung der aktienrechtlichen Fragen ausgesprochen, die das Mannesmann-Urteil aufgeworfen habe. Aus Gründen der Rechtssicherheit sei dies "dringend geboten", erklärte das Kontrollgremium und sprach Ackermann seinen "Respekt" aus. Auch die Ackermann-Verteidiger zeigten sich befremdet von "neuartigen Ansichten" des Gerichts, welche die Unternehmen entscheidungsunfähig machten. Damit müsse sich nun auch die Corporate-Governance-Kommission befassen.

Quelle: jja. / Frankfurter Allgemeine Zeitung, 02.08.2004, Nr. 177 / Seite 9
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