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Maastricht-Kriterien Europa streitet über den Stabilitätspakt

14.06.2004 ·  Die Änderung der europäischen Verfassung bleibt offen. Während sich viele Mitgliedstaaten mit dem Vorschlag der Iren zufrieden zeigen, reicht den Niederlanden die neue Erklärung nicht aus.

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Die EU-Staaten streiten weiter über die haushalts- und stabilitätspolitischen Regelungen in der künftigen europäischen Verfassung. Die EU-Außenminister kamen bei ihrem Treffen am Montag in Luxemburg zu keiner einheitlichen Position in der Frage, ob die Stellung der Europäischen Kommission bei der Überwachung mitgliedstaatlicher Defizite durch eine Verfassungsbestimmung gestärkt werden soll.

Mehrere EU-Staaten, darunter Deutschland, wollen eine entsprechende Regelung, wie sie im Verfassungsentwurf bereits vorgesehen ist, rückgängig machen. Der Konflikt muß nun auf dem Gipfeltreffen der Staats- und Regierungschefs in dieser Woche in Brüssel gelöst werden.

Eine stärkere Rolle der Kommission

Umstritten ist auch eine von der irischen Ratspräsidentschaft vorgeschlagene Zusatzerklärung zur Verfassung, in der eine Präzisierung der Regeln des Stabilitäts- und Wachstumspaktes vorgesehen ist. Die Erklärung soll die Mitgliedstaaten deutlicher als bisher darauf verpflichten, in Aufschwungphasen ihr öffentliches Defizit abzubauen. Sie enthält andererseits die Formulierung, daß die Politik der EU-Staaten in Phasen schwachen Wachstums auf eine Stärkung des privaten Konsums und der privaten Investitionen gerichtet sein solle. Dafür hatte die Präsidentschaft die vor allem von den Niederlanden unterstützte Bestimmung im Verfassungsentwurf gestrichen, daß der Europäische Gerichtshof die prozedurale Richtigkeit sämtlicher Schritte des Defizitverfahrens überprüfen können soll.

Die Mehrheit der Außenminister habe den Vorschlag der Iren zustimmend zur Kenntnis genommen, hieß es in Luxemburg. Die Niederlande lehnen die Erklärung aber ab. "Wir brauchen etwas mehr. Wir stehen dazu, was im Verfassungsentwurf steht, nämlich eine stärkere Rolle der Kommission, und zu unseren Forderungen, was die Rolle des Gerichtshofes anbelangt", sagte der niederländische Außenminister Bernard Bot.

Kein Defizit beim Aufschwung

Der stabilitätspolitische Wert der Erklärung, die nicht Teil des Gemeinschaftsrechts würde, dürfte begrenzt sein. Der Tübinger Jurist Wernhard Möschel sagte dieser Zeitung, es handle sich um "nichts weiter als Interpretationshilfen". In den existierenden Verordnungen über den Stabilitäts- und Wachstumspakt seien überdies implizit bereits Bestimmungen enthalten, die die Mitgliedstaaten zum Defizitabbau in Phasen wirtschaftlichen Wachstums verpflichteten.

Der Mainzer Finanzwissenschaftler Rolf Peffekoven begrüßte, daß diese Verpflichtung explizit in die Erklärung aufgenommen werden soll. Glaubwürdig könne eine solche Verpflichtung aber nur sein, wenn sie auch Sanktionen vorsehe: "Ich könnte mir eine Regel vorstellen, die lautet: Wer im Aufschwung überhaupt ein Defizit ausweist, wird bestraft." Bestünde eine solche Regel, bestünde in konjunkturell schlechten Zeiten genügend haushaltspolitischer Spielraum.

Quelle: wmu., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 15.06.2004, Nr. 136 / Seite 17
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