22.02.2012 · Die EU-Kommission zweifelt an der Rechtmäßigkeit öffentlicher Zuschüsse für drei deutsche Regionalflughäfen. Die Wettbewerbshüter haben deswegen Verfahren eingeleitet. Die drei Regionalflughäfen Saarbrücken, Zweibrücken und Lübeck-Blankensee sind betroffen.
Die Europäische Kommission will die finanziellen Vereinbarungen zwischen staatlichen Stellen und den deutschen Regionalflughäfen Saarbrücken, Zweibrücken sowie Lübeck-Blankensee genauer untersuchen. Im Fokus stehen dabei auch Rabatte und Vermarktungsverträge zwischen den Flughäfen und einigen der dort tätigen Fluggesellschaften.
Der Flughafen Saarbrücken gewährt Fluggesellschaften dank Landeshilfe Rabatte oder gar Zuschüsse, die den Wettbewerb verzerren könnten. Der Flughafen werde über die Verkehrsholding Saarland finanziert, die wiederum Kapital des Landes erhalte. Für staatliche Beihilfen gelten in der EU Regeln - sie dürfen zum Beispiel nicht einzelne Unternehmen gegenüber Konkurrenten unbotmäßig bevorzugen. Die Fluggesellschaften Cirrus Airlines und Air Berlin erhielten noch zusätzliche Zahlungen. Diese Fluggesellschaften könnten dadurch möglicherweise wirtschaftliche Vorteile gegenüber Wettbewerbern erlangen.
Auch beim kleinen Regionalflughafen Zweibrücken geht es um angebliche staatliche Beihilfen sowie spezielle Vereinbarungen mit den Fluggesellschaften Germanwings, Tuifly und Ryanair.
Beim Regionalflughafen Lübeck-Blankensee hält die Kommission den Preis, den die Stadt Lübeck 2009 für den Rückkauf von 90 Prozent der Anteile an die Gesellschaft Infratil zahlte, für zu hoch.
Die Untersuchungen sollen klären, ob die betreffenden Vereinbarungen mit den EU-Vorschriften über staatliche Beihilfen vereinbar sind, teilte die Brüsseler Behörde am Mittwoch mit. Die Kommission kann bislang nicht ausschließen, dass die Flughäfen und die dort tätigen Fluggesellschaften staatliche Beihilfen erhalten haben, die ihnen einen unfairen Wettbewerbsvorteil gegenüber ihren Konkurrenten verschaffen. Dabei sind der Kommission auch Rabatte für Airlines wie Air Berlin, Germanwings, Tuifly und Ryanair ein Dorn im Auge.
Über Rabatte für Billigflieger wird seit Jahren gestritten. Auch in Deutschland hat die Kommission in der Vergangenheit schon Beihilfeverfahren eingeleitet – betroffen waren etwa die Flughäfen Frankfurt-Hahn und Berlin-Schönefeld. Im Jahr 2004 hatte die EU-Kommission Rabatte für den irischen Billigflieger Ryanair am belgischen Flughafen Charleroi für unzulässig erklärt. Später hoben Richter die Entscheidung allerdings wieder auf. Damals urteilten die Richter des Europäischen Gerichts erster Instanz, das Rabatte für Billigflieger nicht grundsätzlich unzulässig sind, nur weil sie von Flughäfen in staatlicher Trägerschaft gewährt werden.
| Name | Kurs | Prozent |
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| FAZ-INDEX | 1.384,98 | −0,66% |
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| Rohöl Brent Crude | 106,20 $ | −0,61% |
| Gold | 1.579,50 $ | +0,31% |
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