Die EU-Kommission fordert von der irischen Billigfluglinie Ryanair die Rückzahlung von bis zu vier Millionen Euro an Subventionen für die Jahre 2001 bis 2003. Der Fall dürfte Auswirkungen auf die gesamte Billigflugbranche haben, weil er die Kalkulationsgrundlage für Ryanairs Billigpreise verändert. Ryanair will gegen die Entscheidung der EU-Kommission Klage einreichen.
Die Wettbewerbsbehörde erklärte am Dienstag in Brüssel, Ryanair genieße am Flughafen Charleroi bei Brüssel zum Teil ungerechtfertigte Subventionen der wallonischen Regionalregierung. Die Beihilfen seien unvereinbar mit den Regeln des EU-Binnenmarkts, hieß es weiter. Die Forderung der EU-Kommission war bereits erwartet worden.
Vereinbarungen teilweise gerechtfertigt
Verkehrskommissarin Loyola de Palacio sagte, Ryanair müsse illegale Vorteile auf dem Regionalflughafen nahe Brüssels zurückzahlen. Die illegalen Beihilfen belaufen sich nach Berechnungen der Kommission auf bis zu vier Millionen Euro. Dies könne zu einem Anstieg der Flugpreise um sechs bis acht Euro führen.
Ryanair habe anstatt der üblichen zwei Euro pro Passagier nur einen Euro an Gebühren bezahlt. Der dadurch entstandene Rabatt sei unzulässig und müsse daher zurückerstattet werden. Die Summe von vier Millionen Euro könne aber durch Gewinne aus Geschäften und Parkgebühren reduziert werden.
Während Subventionen für Bodendienste, für die Pilotenausbildung und das Marketing neuer Strecken bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten vereinbar mit dem EU-Recht seien, sei eine Ermäßigung der Flughafensteuer um 50 Prozent illegal. „Daß man billige Tickets will, ist noch kein Argument für Staatsbeihilfen", sagte Palacio weiter. Etwa drei Viertel der Förderung von rund 15 Millionen Euro erklärte die EU-Kommissarin für rechtmäßig.
Ein Fall für den Europäischen Gerichtshof
Letztlich dürfte über den Fall der Europäische Gerichtshof in Luxemburg entscheiden. Der wallonische Wirtschaftsminister Serge Kubla kündigte im belgischen Rundfunk an, seine Regierung werde wahrscheinlich klagen. „Wenn die Entscheidung uns Dinge vorwirft, die ich nicht akzeptieren kann, werde ich die wallonische Regierung um eine Klage bitten.“ Er warf der Kommission vor, die „Demokratisierung der Luft“ zu bedrohen. Charleroi sei kein Ryanair-Flughafen, sondern stehe zu gleichen Bedingungen auch anderen Fluggesellschaften offen.
Ryanair werde wegen der „bizarren“ Entscheidung der Kommission den EuGH in Luxemburg anrufen, kündigte CEO Michael O'Leary am Dienstag an. „Wir glauben, daß die Klage durch viele andere Billiglinien, Regionalflughäfen und Verbraucherverbände unterstützt wird“, sagte O'Leary. Seine Gesellschaft erachte die Entscheidung als „Katastrophe“, unter der Verbraucher, die Billigfluggesellschaften und die Flughäfen in öffentlicher Hand leiden würden, die damit nicht mehr mit den privatrechtlichen Flughäfen konkurrieren könnten.
Geschäftsmodell der Billigflieger auf dem Prüfstand
Im Vergleich zu den Gebühren an anderen größeren Flughäfen zahlt Ryanair in dem rund 50 Kilometer von Brüssel entfernten Charleroi niedrige Gebühren. Zudem übernimmt der Staat zu einem großen Teil die Werbekosten für Flüge von Charleroi. Ryanair fliegt zum großen Teil kleinere Regionalflughäfen an und ist dort oft der einzige große Kunde.
Der harte Preiskampf der Billigflieger hat den Iren allerdings erstmals empfindliche Gewinneinbußen beschert. Trotz steigender Passagierzahlen rechnet das Unternehmen für das laufende Geschäftsjahr mit zehn Prozent weniger Gewinn und mußt daraufhin massive Kursverluste seiner Aktie hinnehmen.
Flughafen Hahn rechnet nicht mit negativen Auswirkungen
Der Flughafenbetreiber Frankfurt-Hahn, dem deutschen Drehkreuz von Ryanair, sieht aus dem Urteil der EU-Kommission keinerlei negative Auswirkungen für sich. „Dieses Urteil hat mit uns nichts zu tun, da wir ein Privatunternehmen sind und keine öffentlichen Beihilfen erhalten“, sagte eine Flughafensprecherin am Dienstag.
Zudem verlange der Flughafen von allen seinen Kunden die gleichen Gebühren. Selbst wenn die Lufthansa von Hahn starten und landen würde, bekäme sie die gleichen günstigen Konditionen, wie die Low-Cost-Airlines, hieß es weiter.