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Lohnkosten In Frankreich flammt ein alter Streit wieder auf

25.08.2004 ·  Die französische Regierung entlastet Unternehmen im Gegenzug für den Mindestlohn von Beiträgen zur Sozialversicherung. Die Folgen für den Arbeitsmarkt sind unklar. Der Verteilungsstreit geht weiter.

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Der Mindestlohn ist in Frankreich eine jahrzehntealte Institution, die kaum jemand in Frage stellt. Seine jährliche Erhöhung erhitzt im Verteilungsstreit zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern aber regelmäßig die Gemüter. Die Regierung gerät in diesem Sommer unter besonderen Druck, weil einige Unternehmen offen mit der Abwanderung an billigere Standorte drohen. Sie klagen vor allem über die hohen Lohnkosten, zu denen auch die 35-Stunden-Woche beiträgt. Die Diskussion um Mindestlohn und 35-Stunden-Woche hängt eng zusammen, denn aufgrund der Arbeitszeitverkürzung hat sich die Regierung zu höheren Lohnsteigerungen verpflichtet. Vor diesem Hintergrund ist in diesen Wochen eine Auseinandersetzung um die Höhe des Mindestlohns (Smic) im Jahr 2005 entbrannt. Ausgelöst hatte diese Premierminister Jean-Pierre Raffarin, indem er Ende Juli in Aussicht stellte, die nächste Anhebung auf zwei Jahre zu verteilen. Doch schon in der vergangenen Woche schien Raffarin wieder einen Rückzieher zu machen, als er über einen Sprecher verkünden ließ, die nächste Erhöhung werde doch nicht gestaffelt, sondern wie ursprünglich geplant erfolgen: Daher rechnet man mit einem Plus von mehr als 5 Prozent, was sich nach Angaben des Arbeitgeberverbandes Medef auf eine Steigerung von 17 Prozent seit 2003 addiert. Große Teile der Regierungspartei UMP hatten gegen eine geringere Erhöhung des Mindestlohnes im Jahr 2005 rebelliert. Sozialminister Jean-Louis Borloo erinnerte daran, daß der private Konsum - derzeit die wichtigste Stütze der französischen Konjunktur - nicht beeinträchtigt werden dürfe.

Der staatliche Mindestlohn Frankreichs ist, gemessen als Anteil am Durchschnittslohn, der höchste unter den Ländern der OECD. Auf die Stunde bezogen, beträgt er heute 7,61 Euro. Wechselnde Regierungen sind sich der Höhe des Mindestlohnes seit langem bewußt, und so erteilen sie den Unternehmen im Gegenzug umfassende Erleichterungen von den Sozialbeiträgen für gering qualifizierte Mitarbeiter. Nach Schätzungen der OECD führten die Entlastungen zwischen 1993 und 1997 zur Schaffung von 400 000 Arbeitsplätzen. Diese Strategie des Gebens und Nehmens wurde dringlicher, als die Regierung Ende der neunziger Jahre die 35-Stunden-Woche schrittweise einführte. Den Beschäftigten wurde eine kräftige Erhöhung des Mindestlohnes in Aussicht gestellt, und den Unternehmen wurden weitere Erleichterungen von den Sozialbeiträgen versprochen. Aufgrund der unterschiedlich schnellen Einführung der 35-Stunden-Woche entstanden sechs verschiedene Klassen des Mindestlohnes, die von der Regierung jetzt wieder auf höchstem Niveau vereinheitlicht werden sollen.

Über die Auswirkungen des Mindestlohnes auf die Beschäftigung streiten sich die Ökonomen, weil sie schwer zu messen sind. "Der Effekt des Smic auf die Arbeitslosenquote ist minimal, allenfalls bei der Jugendarbeitslosigkeit sorgt er vielleicht für eine Erhöhung von 0,1 Prozent", sagt Jean-Paul Fitoussi, Professor an der Université à l'Institut d'Etudes Politiques de Paris (Sciences Po). Zwischen 1997 und 2001 etwa sei der Smic jährlich um 4 Prozent gestiegen, doch gleichzeitig habe die Beschäftigung stark angezogen. Fitoussi räumt indes ein, daß die Erleichterungen von den Sozialleistungen der Unternehmen eine erhebliche Rolle spielten. Die Ökonomen bei der OECD sind dagegen weniger gelassen. "Ein vergleichsweise hoher Mindestlohn verringert tendenziell die Beschäftigungschancen, vor allem für die am wenigsten Qualifizierten", sagt Arbeitsmarktexperte Paul Swaim. Gerade in einem Land mit hoher Jugendarbeitslosigkeit wie Frankreich sei dies problematisch. Er deutet an, daß bei aller wissenschaftlichen Unsicherheit ein Mindestlohn-Niveau von einem Drittel des Durchschnittslohnes, wie es etwa in den Vereinigten Staaten herrsche, den Arbeitsmarkt wahrscheinlich nicht belaste. Swaim hält auch wenig von den umständlichen Transfers in Frankreich. Einerseits schreibt die Regierung einen hohen Mindestlohn vor, andererseits muß sie die Arbeitgeber von den Sozialleistungen entlasten. Die OECD rät daher zu Systemen, in denen der Staat seine Beihilfen direkt als Lohnzuschüsse für Geringverdiener auszahlt und der Mindestlohn niedrig bleibt.

Solch ein radikaler Umbau ist in Frankreich jedoch nicht absehbar. Indes geht der Verteilungsstreit weiter. Die Drohung der Arbeitgeber, abzuwandern, erweist sich dabei als hilfreiches Druckmittel. Nach einem Bericht in der Wirtschaftszeitung "Les Echos" plant die Regierung weitere Steuererleichterungen und Rabatte auf die Sozialkosten, die im Haushaltsplan 2005 eine Milliarde Euro erreichen könnten. Bislang wurde dies jedoch nicht bestätigt. In den vergangenen Wochen hatten mehrere Unternehmen damit gedroht, die Produktion ganz oder teilweise an Standorte wie Marokko oder Brasilien zu verlagern.

Quelle: chs., Frankfurter Allgemeine Zeitung, 26.08.2004, Nr. 198 / Seite 10
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