15.10.2003 · Im Streit um die Haftung für den Mautausfall schlägt die Stunde der Juristen. Toll Collect droht die Zahlung von 250 000 Euro für jeden Tag, den sich der Systemstart weiter verzögert.
Mit jedem weiteren Monat, den sich die Einführung der Lastwagenmaut verzögert, fehlen dem Bund 156 Millionen Euro. Dem Betreiberkonsortium Toll Collect wiederum entstehen Aufwendungen von 60 Millionen Euro im Monat, die niemand ersetzt. Die Frage nach personellen Konsequenzen hat Toll Collect mit dem Rausschmiß des Geschäftsführers Michael Rummel schon für sich beantwortet. Inwieweit Daimler-Chrysler, Deutsche Telekom und Cofiroute auch finanziell einspringen müssen, kann nur mit Hilfe des Vertrags geklärt werden.
Drei Fragen sind für den weiteren Gang des Geschehens von zentraler Bedeutung: Erstens: Wer haftet für die Ausfälle? Zweitens: Welche Vertragsstrafen gibt es? Drittens: Kann der Bund ein Interesse haben, den Vertrag zu kündigen? Der Vertrag ist im ersten Punkt eindeutig: Bis zur Erteilung einer vorläufigen Betriebserlaubnis gibt es keine verschuldensunabhängige Haftung. Erst nach Erteilung der vorläufigen Betriebserlaubnis haftet Toll Collect voll für Einnahmeausfälle und Systemzusammenbrüche. Während der Bund also an einer schnellen Erteilung der Betriebserlaubnis interessiert sein dürfte, hat das Konsortium Interesse an einem ausführlichen Probebetrieb. Die vorläufige Betriebserlaubnis erteilt das Bundesamt für Güterverkehr; zuvor muß jedoch ein unabhängiger Gutachter die Funktionsfähigkeit des System überprüft haben.
Strafen für nicht eingehaltene Fristen
Davon ist man noch weit entfernt. Für Juristen heißt dies, nur bei Vorsatz, aber auch bei dem sogenannten bedingten Vorsatz kann der Betreiber in Regreß genommen werden. Knackpunkt ist die Abgrenzung von Vorsatz gegenüber bewußter Fahrlässigkeit. Klar ist der Fall, wenn Toll Collect sehenden Auges das Projekt gegen die Wand fahren ließ: Dann haftet das Konsortium. Nach Einschätzung von mit solchen Verträgen kundigen Anwälten kann es ausreichen, wenn der Betreiber die Verzögerung in Kauf genommen hat.
Nach dem Vertrag hätte das System am 21. Mai betriebsfertig sein müssen. Am 21. Juni hätte die Funktionsüberprüfung stattfinden müssen. Da dies nicht geschehen ist, greifen die Vertragsstrafen. Danach muß Toll Collect vom 1. Dezember an 250 000 Euro für jeden Tag zahlen, den sich der Systemstart weiter verzögert. Vom 1. März an sind es dann 500 000 Euro je Tag.
Stolpe: gezielte Fehlinformationen
Schon länger ist bekannt, daß der Bund den Vertrag Mitte Dezember kündigen kann. Im Mai ist ein weiterer Kündigungstermin. Darüber hinaus kann er den Vertrag aus wichtigem Grund kündigen. Das kann für den weiteren Verhandlungspoker bedeutsam sein, denn in einem solchen Fall hat er eine sogenannte Call-Option. Damit würde der Bund Eigentümer der Projektgesellschaft einschließlich Know-how und Mitarbeiter. Das Nachsehen hätten die bisherigen Betreibergesellschaften. Das Verkehrsministerium könnte zur Rechtfertigung der Kündigung aus wichtigem Grund argumentieren, Rummel habe wissentlich unrichtige Angaben über den Stand des Einführungsverfahrens gemacht. Er habe noch Anfang August suggeriert, man könne planmäßig Ende des Monats mit der Mauterhebung beginnen.
Das Verkehrsministerium ist offensichtlich gewillt, mit dieser Karte zu spielen, um Druck auf das Konsortium auszuüben, damit es sich an den Einnahmeausfällen beteiligt. Darauf deuten Aussagen Stolpes vor seinem Bericht im Verkehrsausschuß des Bundestags hin: "Es gibt eine Situation, wo gezielte Fehlinformationen dazu beigetragen haben, daß wir eine unerfreuliche Situation auch mit Blick auf die Einnahmen haben", sagte Stolpe. Unterdessen haben sich die Fronten im Streit um die Offenlegung der Mautverträge verhärtet.
Streit um Offenlegung der Verträge
Die von Toll Collect angebotene eingeschränkte Einsichtnahme in die Verträge sei ein "Affront gegenüber dem Parlament", sagte der verkehrspolitische Sprecher der SPD-Fraktion, Reinhard Weis, am Mittwoch am Rande einer Sitzung des Verkehrsausschusses des Bundestages in Berlin. Toll Collect hatte angeboten, die Verträge in Auszügen den Ausschußvorsitzenden und Obleuten zur Einsicht zur Verfügung zu stellen. An eine breite Veröffentlichung ist nicht gedacht, was nach Ansicht von Juristen auch rechtlich nicht zwingend ist: Es gibt keine Verpflichtung, privatrechtlich geschlossene Verträge öffentlich zu machen.
Die komplizierten Mautverträge zwischen Bund und Toll Collect könnten von den Abgeordneten "nicht im Schnelldurchgang und mit Einschränkungen" beurteilt werden, sagte der Vorsitzende des Verkehrsausschusses, Eduard Oswald (CSU). Stolpe zeigte sich zuversichtlich, daß bis zur kommenden Woche mit dem Konsortium eine Einigung über die Offenlegung erzielt werden könne. Der verkehrspolitische Sprecher der Grünen-Fraktion, Albert Schmidt, drohte mit einem Untersuchungsausschuß für den Fall, daß Toll Collect dem Begehren des Parlaments nach Offenlegung nicht nachkomme.
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