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Lkw-Maut Vier Testphasen vor dem Start

25.09.2003 ·  Die Lkw-Maut bleibt umstritten. Zu immer neuen technischen Problemen kommt die sprachliche Verwirrung um Probephasen, offizielle Testläufe, Einführungsphasen und den endgültigen Start.

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Die Lkw-Maut bleibt umstritten. Zu immer neuen technischen Problemen kommt die sprachliche Verwirrung um Probephasen, offizielle Testläufe, Einführungsphasen und den endgültigen Start.

Probebetrieb mit ausgewählten Spediteuren

Schon bevor alle Lkw-Unternehmer die Mautgeräte einbauen konnten, lief im Sommer ein Probebetrieb mit ausgewählten Spediteuren. Gerade sie sind nun von der Rückrufaktion betroffen, da in die Fahrzeuge die erste Generation von Mauterfassungsgeräten eingebaut wurde, die unter erheblichen Kinderkrankheiten leiden.

Allgemeiner Probebetrieb

Seit dem 31. August haben alle Transportbetriebe die Möglichkeit, an einem allgemeinen Probebetrieb teilzunehmen. Seitdem wurden nach Angaben des Betreiberkonsortiums Toll Collect 175.000 Geräte eingebaut. Getestet wurden sämtliche Einzelbestandteile von den Erfassungsgeräten über die Maut-Kontrollbrücken bis zu den Terminals an den Autobahntankstellen. Während der Probelaufs wird die Maut zwar berechnet, aber nicht kassiert.

Neue Phase

Ab Freitag startet nach Angaben des Verkehrsministeriums eine neue Phase, in der die einzelnen Funktionen vernetzt werden sollen. Erst dann kann auch das Abrechnungssystem getestet werden. Alle Kinderkrankheiten sollen nun beseitigt sein. Am Montag und Dienstag tagt dann eine Expertenrunde, die sich mit den letzten offenen Fragen beschäftigen soll.

Offzieller Probebetrieb

Bevor das System jedoch die endgültige Zulassung vom Bundesamt für Güterverkehr erhält, muß es einen offiziellen Probebetrieb unter Aufsicht eines unabhängigen Gutachters bestehen. Ursprünglich war im Vertrag mit dem Betreiber Toll Collect ein Testzeitraum von acht Wochen vorgesehen. Da dies bis zum geplanten Start am 2. November nicht mehr einhalten werden kann, laufen die Verhandlungen um eine kürzere Frist. Das System muß in dieser Zeit bestimmte Standards erfüllen.

Der Experte soll dann Mitte Oktober sein abschließendes Gutachten vorlegen, woraufhin das Bundesamt für Güterverkehr eine vorläufige Betriebserlaubnis erteilen kann. Nach etwa einem halben Jahr kann diese in eine endgültige Erlaubnis umgewandelt werden.

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