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Liechtensteiner Steueraffäre Verbotene Früchte

18.07.2008 ·  Wer nicht hören will, muss zahlen. Das erste Urteil in der Sache Liechtenstein traf einen Immobilienkaufmann aus Bad Homburg. Die Geldauflage von 7,5 Millionen Euro trifft auch einen vermögenden Menschen. Potentielle Nachahmer sind damit gewarnt.

Von Manfred Schäfers
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Wer nicht hören will, muss zahlen. Das erste Urteil in der Sache Liechtenstein traf einen Immobilienkaufmann aus Bad Homburg. Das Landgericht Bochum verurteilte ihn zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und eine hohe Geldauflage. Noch im Gerichtssaal akzeptierte der Mann.

Nun kann man darüber streiten, ob er damit zu gut weggekommen ist. Doch auch so ist das Urteil nicht ohne: Der Steuersünder muss mit dem Makel der Bewährungsstrafe leben. Und die Geldauflage von 7,5 Millionen Euro trifft auch einen vermögenden Menschen. Potentielle Nachahmer sind damit gewarnt. Wem früher die Steuerlast zu hoch war, der konnte ohne allzu großes Risiko sein Geld über die Grenze bringen, um dann immer mal wieder an den verbotenen Früchten zu naschen. Nun zeigt sich, selbst eine anonyme Stiftung in Liechtenstein kann auffliegen.

Auch wenn der Kauf geklauter Daten ein Geschmäckle hat, lehrt die Geschichte, dass die Steuerfahnder mittlerweile überall hinterzogenes Geld aufspüren können. Es bleibt der ganz legale Weg, ins steuergünstige Ausland zu ziehen. Deswegen ist der Fiskus gut beraten, die Situation nicht auszunutzen. Er darf die Steuerschraube nicht überdrehen.

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Jahrgang 1961, Wirtschaftskorrespondent in Berlin.

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